Leider kann es dazu kommen, dass offene Ausgangsrechnungen (also in Buchhaltungssprache unsere Forderungen) nicht von unseren Kunden bezahlt werden.
Größere Betriebe schreiben deshalb am Jahresende pauschal einen %-Satz ihrer Forderungen (Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen) ab. Hier findet generell immer ein sogenannter Forderungsausfall in einer aus Erfahrung bekannten Höhe statt.
Kleinere Betriebe schreiben im Normalfall nur einzelne konkrete Forderungen ab, bei denen bekannt ist, dass kein oder nur zum Teil ein Zahlungseingang mehr zu erwarten ist. Der Teil der Forderung, der nicht vom Kunden bezahlt wird, muss dann auch in der Buchhaltung korrigiert werden. Dies nennt man dann eine Einzelwertberichtigung auf Forderungen.
Beispiel gefällig?
Sie haben eine Rechnung an einen Kunden in Höhe von 20 € erstellt. Trotz mehrfachen Mahnungen, reagiert Ihr Kunde nicht. Wegen diesen geringen Betrages, lohnt es sich für Sie auch nicht einen Anwalt einzuschalten. Also entschließen Sie Sich den Betrag leider als verloren zu geben und abzuhaken. Somit liegt für Sie dann ein Zahlungsausfall vor.
Verbuchung der Einzelwertberichtigung eines konkreten Zahlungsausfalles Ihres Kunden in Kontolino!:
SKR03 | SKR04 | |
Einzelwertberichtigung (Sollseite) | 2451 Einstellung in die Einzelwertberichtigung zu Forderungen | 6923 Einstellung in die Einzelwertberichtigung zu Forderungen |
Forderungen (Habenseite) | 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
zum Umsatzsteuercode laut Ausgangsrechnung |
Hinweis
Ab dem 01.01.2021 sind Sie verpflichtet als Soll-Versteuerer die Forderungsausfälle bei Einzelwertberichtigungen für gewisse Mehrwertsteuercodes in zusätzliche Zeilen der USt-VA (Kennziffer 50) und der USt (Kennziffer 650) auszuweisen. Wenn Sie vorgehen wie hier beschrieben, dann erreichen Sie automatisch den Ausweis in den Steuerformularen.
Ausgenommen vom Sonderausweis sind folgende Mehrwertsteuercodes:
- innergemeinschaftliche Erwerbe,
- Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet,
- Änderungen im Fall der Steuerschuld des Auslagerers (§ 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG) und (Hinweis: dieser Steuercode wird von Kontolino! derzeit nicht unterstützt)
- Änderungen bei der Lieferung an den letzten Abnehmer im innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft (§ 25b UStG) (Hinweis: dieser Steuercode wird von Kontolino! derzeit nicht unterstützt)
Unterstützung durch Kontolino!
Wenn Sie Ihre Rechnungen mit Hilfe des Faktura-Moduls mit Kontolino! schreiben, können Sie mit wenigen Klicks einen Forderungsausfall verbuchen. Mit Hilfe des kleinen Kontolino!-Assistenten, müssen Sie Sich keine Gedanken über die richtigen Konten machen. Und Sie gehen kein Risiko ein, dass Ihre Steuererklärungen falsche Werte beinhalten.
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