Geringwertige Wirtschaftsgüter verbuchen

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Anschaffungen unter der GWG-Grenze (250 €) verbuchen

Diese Seite beschreibt die Grundlagen zur buchhalterischen Behandlung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern. Die Online-Buchhaltungssoftware Kontolino! bietet im Paket Kontolino! Classic eine vollständige Anlagenbuchhaltung mit automatischer Berechnung und Verbuchung von Abschreibungen, der Führung eines Anlagespiegels und einer Reihe weiterer Funktionen. Dabei werden auch geringewrtige Wirtschaftsgüter automatisch abgeschrieben und verbucht. Eine detaillierte Dokumentation dieser Komponente finden Sie auf den Seiten „Anlagenbuchhaltung

Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut?

Damit nicht für jede Kleinanschaffung, die über mehrere Jahre benutzt werden kann (z. B. Telefon, kleines Regal) ein Anlagegut angelegt und verwaltet werden muss, hat das Bundesministerium für Finanzen Vereinfachungsregeln für diese Kleinanschaffungen (Geringwertige Wirtschaftsgüter = GWG) erarbeitet.

Anschaffungswert unter 250 €

Liegen die Anschaffungskosten unterhalb von 250 € (netto) bei einer Anschaffung (vor dem 01.01.2018 lag die Grenze bei 150 €), können diese direkt auf das Aufwandskonto gebucht werden (z. B. Locher, Schere, Hefter). In diesem Fall werden diese Gegenstände nicht als geringwertige Wirtschaftsgüter bezeichnet. Bei diesen Kleinbeträgen dürfen die Kosten sofort vollständig als Aufwand verbucht werden, auch wenn z.B. eine Schere durchaus eine Nutzungsdauer von 10 Jahren und mehr haben kann.

Buchung bei Anschaffungen unter 250 € (netto) in bar in Kontolino!:

IKRSKR03SKR04
Anschaffungen unter 250 € (Sollseite)6030 Werkzeuge und Kleingeräte4985 Werkzeuge und Kleingeräte 6845 Werkzeuge und Kleingeräte
Kasse/in bar (Habenseite)2881 Kasse 11000 Kasse 1 1610 Kasse 1
zum Vorsteuercode laut Rechnung

Buchungsassistent

Im Buchungsassistent ist dies die Vorlage „Anschaffung von Werkzeugen oder Kleingeräten (unterhalb der GWG-Grenze)“. Ein Klick und alle Konten sind richtig ausgewählt!

Bei Anschaffungskosten, die über den eben genannten Höchstbeträgen liegen, müssen Sie die jeweiligen Gegenstände als so genannte Anlagegüter einzeln über die voraussichtliche Nutzungsdauer abschreiben. Mehr zur Anschaffung und zur Abschreibung von Anlagegütern finden Sie hier.

Anschaffung und Abschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern

Liegen die Anschaffungskosten über 250 € (netto), aber unter 410 € (netto) bzw. 1000 € (netto) spricht man von geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG). Sie können für deren Behandlung buchhalterisch zwischen zwei Alternativen unterscheiden:

1. Anschaffungskosten zwischen 250,01 € und 800,00 € netto – Sofortabschreibung

Bei Anschaffungskosten von 250,01 € bis 800 € (netto) können Sie diese Anlagegüter im Jahr der Beschaffung sofort abschreiben. Die Grenzen vor dem 01.01.2018 lagen bei 150,01 € und bis 410 € (netto). Alle Anlagegüter in diesen Grenzen werden dann normal als komplettes Anlagegut erfasst und separat komplett am Jahresende abgeschrieben und damit komplett gewinnmindernd erfasst.

Verbuchung des Einkaufs für ein GWG in bar in Kontolino!:

IKRSKR03SKR04
GWGs(Sollseite)089 Geringwertige Wirtschaftsgüter0485 Geringwertige Wirtschaftsgüter0670 Geringwertige Wirtschaftsgüter
Kasse/in bar (Habenseite)2881 Kasse 11000 Kasse 1 1610 Kasse 1
zum Vorsteuercode laut Rechnung

Buchungsassistent

Im Buchungsassistent ist dies die Vorlage “ Anschaffung von GWGs (Geringwertige Wirtschaftsgüter) zum allgemeinen Steuersatz „. Ein Klick und alle Konten sind richtig ausgewählt!

Verbuchung der Abschreibungen am Jahresende für dieses GWG-Konto in Kontolino!:

IKRSKR03SKR04
Abschreibung (Sollseite) 65491 Abschreibungen auf aktivierte GWG 4860 Abschreibungen auf aktivierte GWG 6262 Abschreibungen auf aktivierte GWG
GWGs (Habenseite) 089 Geringwertige Wirtschaftsgüter 0485 Geringwertige Wirtschaftsgüter 0670 Geringwertige Wirtschaftsgüter
zu keinem Vorsteuercode

Buchungsassistent

Im Buchungsassistent ist dies die Vorlage “ Abschreibungen auf GWG (nicht: Sammelposten)“. Ein Klick und alle Konten sind richtig ausgewählt!

2. Anschaffungskosten zwischen 250,01 € und 1.000 € netto – Sammelposten

Sie können die GWGs zwischen 250,01 € und 1.000 € (netto) in einem Sammelposten erfassen und über 5 Jahre lang linear abschreiben. Vor dem 01.01.2018 lagen die Grenzen für die Anschaffungskosten (netto) bei 150,01 € und 1.000 €. Dabei ist der Anschaffungszeitpunkt im Jahr egal, es werden immer 20 % auf den Betrag im Sammelposten abgeschrieben. Scheidet ein GWG vor Ende der Abschreibungsdauer aus, wird dies buchhalterisch nicht berücksichtigt.
Verbuchung des Einkaufs für ein GWG im Jahr 2021 in bar in Kontolino!:

IKRSKR03SKR04
GWGs(Sollseite)08921 Sammelposten GWG für 2021048521 Sammelposten GWG Jahr 2021067521 Sammelposten GWG für 2021
Kasse/in bar (Habenseite)2881 Kasse 11000 Kasse 1 1610 Kasse 1
zum Vorsteuercode laut Rechnung

Buchungsassistent

Im Buchungsassistent ist dies die Vorlage “ Anschaffung von GWGs für Sammelposten im Jahr 20xx „. Ein Klick und alle Konten sind richtig ausgewählt!

Verbuchung der Abschreibungen am Jahresende für den Sammelposten für das Jahr 2021 in Kontolino!:

IKRSKR03SKR04
Abschreibung (Sollseite) 65492 Abschreibungen auf Sammelposten geringwertige Wirtschaftsgüter (§6 Abs 2a EStG) 4862 Abschreibungen auf Sammelposten GWG 6264 Abschreibungen auf den Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter
GWGs (Habenseite) 08921 Sammelposten GWG für 2021048521 Sammelposten GWG Jahr 2021 067521 Sammelposten GWG für 2021
zu keinem Vorsteuercode

Buchungsassistent

Im Buchungsassistent ist dies die Vorlage „Abschreibungen auf GWG Sammelposten“. Ein Klick und alle Konten sind richtig ausgewählt!

In den 4 Folgejahren werden dann ebenfalls jeweils dieselben Beträge abgeschrieben, bis das Sammelposten-Konto einen Saldo von 0€ aufweist.

Kein unterjähriger Wechsel

Innerhalb eines Jahres können Sie nicht zwischen den beiden Alternativen wechseln. D.h. sämtliche geringwertigen Wirtschaftsgüter müssen einheitlich entweder nach der Sofortabschreibungs- oder der Sammelpostenmethode behandelt werden. Eine Mischung ist nicht zulässig.

Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog

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