Das Wachstumschancengesetz wurde beschlossen

Das Wachstumschancengesetz wurde beschlossen

Das lange umstrittene Wachstumschancengesetz hat nun die letzte Hürde genommen und wurde am 22. März vom Bundesrat beschlossen. Davor hatte bereits der Bundestag am Freitag, den 23. Februar 2024 abgestimmt – und die im Vermittlungsauschuss erarbeitete Lösung beschlossen.

Nachstehend erläutern wir Ihnen, die wichtigsten Punkte für kleine und mittlere Unternehmen, die im Wachstumschancengesetz nun beschlossen wurden. Wir haben Ihnen nur einen Auszug dargestellt. Im Gesetz selber sind auch noch etliche andere Punkte beinhaltet, die dieser Artikel nicht abdeckt (z. B. für Renter relevant oder Berufskraftfahrer etc.).

Anhebung der Bilanzpflicht

Bis jetzt beginnt die Pflicht dazu eine E-Bilanz abzugeben bei einem Umsatz von 600.000 € und bei einem Gewinn von 60.000 €. Diese Grenzen wurden für Buchungsjahre, die ab dem 31.12.2023 beginnen für den Umsatz auf 800.000 € und dem Gewinn auf 80.000 € angehoben. Sprich, wenn Sie diese beiden Grenzen nicht erreichen, können Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben. Sobald Sie aber eine dieser Grenzen überschreiten, müssen Sie eine E-Bilanz abgeben.

Umsatzsteuer-Voranmeldungen

mussten bisher abgegeben werden, wenn die Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr unter 1.000 € betragen hat. Diese Grenze wurde ab dem 01. Januar 2025 auf 2.000 € Umsatzsteuerzahllast für das Vorjahr angehoben. D.h. unter diesem Betrag, müssen Sie keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Die Umsatzsteuererklärung für das Gesamtjahr reicht somit aus.

Ist-Besteuerung

Die Ist-Besteuerung – sprich die Bezahlung der Umsatzsteuer erst zu dem Zeitpunkt, wenn das Unternehmen bereits die Zahlung der Rechnung selbst erhalten hat – kann von Unternehmen beantragt werden, die im Vorjahr unter dem Umsatz von 600.000 € blieben. Diese Grenze wurde für Buchungsjahre, die ab dem 31.12.2023 beginnen auf 800.000 € angehoben werden.

Kleinunternehmer und Umsatzsteuererklärung

Kleinunternehmer müssen für das Jahr 2024 keine Umsatzsteuererklärung mehr abgeben. Außer das Finanzamt fordert die Kleinunternehmer explizit dazu auf oder es sind Umsätze mit dem Ausland zu erklären.

Geschenk-Freigrenze

Geschenke an Geschäftspartner können ab dem 01. Januar 2024 bis zu einem Nettobetrag von 50 € (bisher 35 €) als Betriebskosten abgezogen werden.

Degressive Abschreibung – befristete Wiedereinführung

Die degressive Abschreibung wird nun wieder befristet eingeführt. Sie beträgt das 2 fache der linearen Abschreibungssatzes maximal jedoch 20 % des Restbuchwertes pro Jahr. Die degressive Abschreibung wurde für bewegliche Wirtschaftsgüter vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022 bereits wieder eingeführt. Nun wird diese erneut mit dem Wachstumschancengesetz für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 31. März 2024 bis einschließlich zum 31. Dezember 2024 angeschafft werden, ermöglicht werden.

Degressive Abschreibung für Wohngebäude – Änderung

Gebäude, die zu Wohnzwecken dienen, können in Höhe von 5 % degressiv abgeschrieben werden. Die degressive Abschreibung kann erfolgen, wenn der Bau nach dem 30. September 2023 und vor dem 01. Oktober 2029 begonnen wurde.

Sofortabschreibung – Änderung

Für Investitionen in das betriebliche Anlagevermögen können Sie eine Sonderabschreibung in Höhe von 40 % vornehmen. Dies gilt für Investitionen, die Sie ab dem 01. Januar 2024 tätigen und Ihr Gewinn für das Vorjahr nicht über 200.000 € lag und Sie das Anlagegut zu mindestens 90 % betrieblich nutzen werden.

Elektro-Fahrzeuge als Firmenwagen – Änderung

Wird ab dem 01. Januar 2024 ein neues Elektro-Auto als Firmenwagen gekauft und der Bruttolistenpreis maximal 70.000 € beträgt, kann bei der 1-Prozent-Regel nur ein Viertel des Listenpreises als Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Bei der Fahrtenbuchmethode werden bei der Ermittlung der Gesamtaufwendungen für das Elektro-Auto nur ein Viertel der Abschreibungsbeträge bzw. Leasingraten erfasst. Somit wirkt sich hier die Anhebung der Grenze auch positiv aus.

Die Reduzierung der Bemessungsgrundlage kann auch für Hybridfahrzeuge erfolgen, die eine Reichweitengrenze von 80 km haben.

eRechnung

Die sogenannte eRechnung wird schrittweise eingeführt. Bei der eRechnung handelt es sich um eine Rechnung, deren Daten automatisch maschinell verarbeitet werden können. D.h. es werden Daten der Rechnung in einer strukturierten Form abgespeichert und mitverschickt, so dass diese der Empfänger automatisch auslesen kann. Mehr dazu finden Sie in unserem Blog-Artikel zur eRechnung.

Zusammenfassung

Es wurden einige Erleichterungen mit diesem Gesetz auf den Weg gebracht. Insbesondere die Erhöhung der Grenzen zur Bilanzierungspflicht und Umsatzsteuererklärungspflicht wird bestimmt viele Unternehmer freuen. Wir werden nun nach und nach unsere Dokumentation und Kontolino! an die neuen Gesetze anpassen.