Darlehen verbuchen

Die Aufnahme des Darlehens verbuchen

Sie müssen, da Sie größere betriebliche Anschaffungen vorhaben ein Darlehen aufnehmen. Der Buchungssatz in Kontolino! lautet:

IKRSKR03SKR04
Bank (Sollseite)2801 Bank 1
2802 Bank 2
2803 Bank 3
1200 Bank 1
1201 Bank 2
1202 Bank 3
1810 Bank 1
1820 Bank 2
1830 Bank 3
Darlehen (Habenseite) 4865 Darlehen 1705 Darlehen3560 Darlehen
zu keinem Vorsteuercode

Rückzahlungsraten in den Folgejahren verbuchen

In den Folgejahren müssen Sie das Darlehen tilgen. Die Tilgungsraten buchen Sie in Kontolino! auf folgende Konten:

IKRSKR03SKR04
Tilgungsraten (Sollseite) 4865 Darlehen  1705 Darlehen 3560 Darlehen
Bank (Habenseite)2801 Bank 1
2802 Bank 2
2803 Bank 3
1200 Bank 1
1201 Bank 2
1202 Bank 3
1810 Bank 1
1820 Bank 2
1830 Bank 3
zu keinem Vorsteuercode

Zinszahlungen für das Darlehen in den Folgejahren verbuchen

Nun wird es ein wenig komplizierter: Wurde das Darlehen aufgenommen, um konkret in Anlagegüter für den Betrieb investiert zu werden (z. B. Kauf eines neuen Autos, Kauf eines Grundstückes, Kauf einer teuren Spezialmaschine), dann ist das Darlehen und damit auch alle Zinsen betrieblich bedingt und können voll als betriebliche Kosten erfasst werden. Im Fachchinesisch heißt dies: „Alle Schuldzinsen für Darlehen, die zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens dienen.“ Der Buchungssatz in Kontolino! lautet dann:

IKRSKR03SKR04
Zinsen (Sollseite)
(Sollseite)
751 Bankzinsen2100 Zinsen und ähnliche Aufwendungen7300 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Bank (Habenseite)2801 Bank 1
2802 Bank 2
2803 Bank 3
1200 Bank 1
1201 Bank 2
1202 Bank 3
1810 Bank 1
1820 Bank 2
1830 Bank 3
zu keinem Vorsteuercode

Wird mit dem Darlehen allerdings auch das private Auskommen gesichert – dies wird daran festgemacht, ob die Privatentnahmen pro Gesellschafter höher sind als seine Privateinlagen – sind diese Zinsen nicht mehr komplett als Betriebsausgaben anzusehen. Somit müssen diese in Kontolino! auf folgende Konten gebucht werden:

IKRSKR03SKR04
Zinsen (Sollseite)
7511 Nicht abzugsfähige Schuldzinsen § 4 Abs. 4a EStG2113 Nicht abzugsfähige Schuldzinsen § 4 Abs. 4a EStG7313 Nicht abzugsfähige Schuldzinsen § 4 Abs. 4a EStG
Bank (Habenseite)2801 Bank 1
2802 Bank 2
2803 Bank 3
1200 Bank 1
1201 Bank 2
1202 Bank 3
1810 Bank 1
1820 Bank 2
1830 Bank 3
zu keinem Vorsteuercode

Diese nicht abzugsfähigen Zinsen können im Rahmen der EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) bis zu einem Betrag von 2.050 € pauschal abgezogen werden. Ist der Zinsbetrag höher, muss zusätzlich die Anlage SZE separat für jeden Gesellschafter zur EÜR abgegeben werden. Hierbei wird die Differenz für jeden Gesellschafter getrennt zwischen Privatentnahme und -einlage gebildet (und das rückwirkend bis in das Jahr 1999). Von diesem Ergebnis werden dann 6 % pauschal als privater Zinsanteil errechnet. Diese 6 % dürfen dann nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dies alles regelt im Detail der § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG.