Inhalt dieser Seite
Es gibt die Möglichkeit beim Finanzamt eine sogenannte Dauerfristverlängerung zu beantragen. Das bedeutet, dass das Finanzamt Ihnen einen Monat mehr Zeit einräumt bei der Abgabe Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung und damit auch bei der Bezahlung Ihrer Umsatzsteuerschuld. Dafür müssen Sie – wenn Sie die Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abgeben – einhergehend mit der Beantragung der Dauerfristverlängerung einen gewissen Geldbetrag sofort an das Finanzamt überwiesen (Sondervorauszahlung). Diese Sondervorauszahlung entspricht der Höhe nach 1/11 (ein-elftel) Ihrer Umsatzsteuerschuld des letzten Jahres. Die Sondervorauszahlungmuss nicht geleistet werden, wenn Sie eine Umsatzsteuervoranmeldung im Quartal abgeben müssen.
Die Dauerfristverlängerung muss jedes Jahr neu beantragt werden und auch die Sondervorauszahlung muss jedes Jahr – nur bei monatlicher Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung – neu berechnet und dem Finanzamt überwiesen werden.
Ein Beispiel: Ihr Unternehmen musste letztes Jahr insgesamt 11.000 € Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen. Im Januar entscheiden Sie eine Dauerfristverlängerung bei Ihrem Finanzamt zu beantragen. Somit müssen Sie im Januar 1.000 € (1/11tel) an das Finanzamt als Sondervorauszahlung überweisen. Das Finanzamt akzeptiert daraufhin die Dauerfristverlängerung und Sie können die 1. Umsatzsteuervoranmeldung für dieses Jahr nicht spätestens am 10. Februar sondern erst spätestens am 10. März jeweils für den Monat Januar beim Finanzamt abgeben.
In der Umsatzsteuervoranmeldung im Dezember dürfen Sie dann die von Ihnen im Januar geleistete Sondervorauszahlung von 1.000 € zusätzlich von Ihrer Umsatzsteuerschuld abziehen. Dies erfolgt über ein spezielles Feld in der Umsatzsteuervoranmeldung. Auch in der Umsatzsteuererklärung und der EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) am Jahresende ist die Sondervorauszahlung anzugeben. Wenn Sie in Kontolino! wie folgt buchen, erfolgt die Angabe der Sondervorauszahlung automatisch in den richtigen Feldern der Steuererklärungen und die Umsatzsteuerlast wird richtig berechnet.
Verbuchung der Sondervorauszahlung vom Januar
Die Verbuchung der Zahlung der Sondervorauszahlung in der Online-Buchhaltungssoftware Kontolino! muss wie folgt erfolgen (dann werden folgende Steuererklärungen von Kontolino! korrekt ausgefüllt: Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung):
Kontenrahmen | SKR03 | SKR04 |
Sondervorauszahlung (Sollseite) | 1781 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11 | 3830 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11 |
Bank (Habenseite) | 1200 Bank 1 | 1810 Bank 1 |
zu keinem Umsatzsteuersatz |
Bei der Verrechnung der Sondervorauszahlung im Dezember kommt es darauf an, ob Sie in der Gesamtumsatzsteuerschuld ins Negative rutschen (d.h. Geld vom Finanzamt bekommen würden).
Buchung im Dezember
Im Dezember wir die Sondervorauszahlung mit Ihrer Umsatzsteuerschuld verrechnet. Diese müssen Sie im Dezember wie in der Tabelle dargestellt im Dezember verbuchen. Nur so können Sie korrekte Steuererklärungen in Kontolino! erzeugen.
Kontenrahmen | SKR03 | SKR04 |
Umsatzsteuerzahlung (Sollseite) | 1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen | 3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen |
Sondervorauszahlung (Habenseite) | 1781 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11 | 3830 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 1/11 |
zu keinem Umsatzsteuersatz |
Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog
Blogparade: Dauerfristverlängerung – ist das was für mich?
Mit der Dauerfristverlängerung kann man sich die Abgabefrist für die Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat verlängern lassen - aber ist das so sinnvoll, wie es auf den ersten Blick klingt? Haben Sie schon Erfahrungen mit…