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Ihnen ist ein betrieblicher Schaden entstanden. Aber zum Glück sind Sie dagegen versichert und Ihre Versicherung übernimmt die Schadensersatzzahlung.
Als Beispiel soll uns dazu ein Unfall mit dem Firmenwagen dienen. Dabei wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Sprich die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners übernimmt die Reparaturkosten. In unserem Beispiel sind Sie als Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt.
Wer zahlt was?
Hier können zwei Fälle unterschieden werden:
- Sie können Ihren Erstattungsanspruch direkt an die Reparatur-Werkstatt abtreten. Tun Sie dies, zahlt die Versicherung die Netto-Reparaturkosten in voller Höhe direkt an die Werkstatt. Da Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, überweisen Sie der Werkstatt nur noch den Mehrwertsteuerbetrag.
- Wenn Sie Ihren Erstattungsanspruch nicht abtreten, dann bezahlen Sie die Werkstattrechnung (Bruttobetrag). Sie erhalten dann von der Versicherung nur den Nettobetrag überwiesen. Denn die Vorsteuer erstattet Ihnen ja das Finanzamt.
Richtige Verbuchung der Reparaturkosten
- Wenn Sie Ihren Erstattungsanspruch abtreten, buchen Sie die Zahlflüsse wie folgt in Kontolino!:
SKR03 | SKR04 | |
Reparaturen (brutto) (Sollseite) | 4540 Kfz-Reparaturen | 6540 Kfz-Reparaturen |
Versicherungszahlung (Habenseite) | 2742 Versicherungsentschädigungen | 4970 Versicherungsentschädigungen |
zum Vorsteuercode laut Rechnung |
Dadurch erfassen Sie die buchhalterisch die Vorsteuer für die Steuererklärungen. Dabei ist es wichtig, dass Sie den Bruttobetrag verbuchen. Für den tatsächlichen Zahlfluss der Mehrwertsteuer an die Werkstatt, müssen Sie zusätzlich den reinen Mehrwertsteuerbetrag ohne Mehrwertsteuercode wie folgt buchen:
SKR03 | SKR04 | |
Bezahlung MwSt-Betrag (Sollseite) | 2742 Versicherungsentschädigungen | 4970 Versicherungsentschädigungen |
Bank (Habenseite) | 1200 Bank | 1810 Bank |
zu keinem Mehrwertsteuercode |
- Im 2. Fall: Also, wenn Sie Ihren Erstattungsanspruch nicht abgetreten haben, dann zahlen Sie die Rechnung der Werkstatt ganz normal (Aufwandskonto an Bank mit Vorsteuercode).
SKR03 | SKR04 | |
Reparaturen (Bruttobetrag) (Sollseite) | 4540 Kfz-Reparaturen | 6540 Kfz-Reparaturen |
Bank (Habenseite) | 1200 Bank | 1810 Bank |
zum Vorsteuercode laut Rechnung |
Die erhaltene Schadensersatzzahlung Ihrer Bank verbuchen Sie dann netto wie folgt:
SKR03 | SKR04 | |
Reparaturen (netto) (Sollseite) | 1200 Bank | 1810 Bank |
Versicherungszahlung (Habenseite) | 2742 Versicherungsentschädigungen | 4970 Versicherungsentschädigungen |
zu keinem Mehrwertsteuercode |