Am Jahresende werden mit den anderen Abschlussbuchungen auch die Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuerkonten bereinigt. Haben Sie unter dem Jahr alles korrekt erfasst und verbucht, dann stimmt die Differenz des Umsatzsteuerkontos und Vorsteuerkontos mit dem Saldo des zu zahlenden/wiedererstattenden Betrages der Umsatzsteuererklärung (USt) und (und ggfs. Umsatzsteuerbeträge der noch offenen Umsatzsteuervoranmeldungen) überein – von ein paar Rundungsdifferenzen (im Cent-Bereich) abgesehen.
Für die Verbuchung der USt-Schuld/Forderung gibt es wie bei der Buchung der Umsatzsteuervoranmeldungen verschiedene Vorgehensweisen. Wenn Sie bei der Verbuchung der Umsatzsteuervoranmeldungen das Konto Umsatzsteuervorauszahlungen benutzen, dann bietet sich auch beim Jahresabschluss an, über dieses zu buchen (siehe 1. Möglichkeit). Achtung: nur bei dieser Möglichkeit wird die EÜR richtig von Kontolino! bestückt.
Verbuchen Sie hingegen die Umsatzsteuer direkt auf die Konten Umsatzsteuer und Vorsteuer bietet sich am Jahresende die 2. Möglichkeit der Verbuchung an. Anstatt der 2. Möglichkeit, können Sie auch beim Erstellen eines neuen Jahres, die Konten Umsatzsteuer und Vorsteuer auf ein anderes Konto verlinken, so ersparen Sie Sich zwei Buchungssätze (3. Möglichkeit).
1. Möglichkeit: Indirekte Verbuchung
Hinweis: Diese Möglichkeit müssen EÜR-Rechner auswählen. Nur wo wird die EÜR korrekt von Kontolino! bestückt.
Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt:
Müssen Sie laut Ihrer Umsatzsteuererklärung (USt) Ihrem Finanzamt noch Geld für das ganze Jahr überweisen, buchen Sie diese Zahllast auf das Konto Umsatzsteuer frühere Jahre. Dabei splitten Sie die Zahllast wie gewohnt auf die Konten Vorsteuer und Umsatzsteuer auf. Diese Buchungen führen Sie am Jahresende durch (31.12.):
Kontenrahmen | IKR | SKR03 | SKR04 |
Umsatzsteuer (Sollseite) | 480 Umsatzsteuer | 1770 Umsatzsteuer | 3800 Umsatzsteuer |
Umsatzsteuerverbindlichkeit (Habenseite) | 4824 Umsatzsteuer laufendes Jahr | 1789 Umsatzsteuer laufendes Jahr | 3840 Umsatzsteuer laufendes Jahr |
zu keinem Umsatzsteuersatz |
Kontenrahmen | IKR | SKR03 | SKR04 |
Umsatzsteuerverbindlichkeit (Sollseite) | 4824 Umsatzsteuer laufendes Jahr | 1789 Umsatzsteuer laufendes Jahr | 3840 Umsatzsteuer laufendes Jahr |
Vorsteuer (Habenseite) | 260 abziehbare Vorsteuer | 1570 abziehbare Vorsteuer | 1400 abziehbare Vorsteuer |
zu keinem Umsatzsteuersatz |
Beim Anlegen der neuen Buchungsperiode, mappen Sie dann das Konto „Umsatzsteuer laufendes Jahr“ auf das Konto „Umsatzsteuer frühere Jahre“.
Buchung im Neuen Jahr, wenn Sie das Geld dem Finanzamt bezahlen
Wenn Sie dann Ihre USt im neuen Jahr abgegeben haben und Sie das Geld an Ihr Finanzamt bezahlen, buchen Sie diesen Betrag im neuen Jahr wie folgt:
Kontenrahmen | IKR | SKR03 | SKR04 |
Umsatzsteuerverbindlichkeit (Sollseite) | 4826 Umsatzsteuer frühere Jahre | 1791 Umsatzsteuer frühere Jahre | 3845 Umsatzsteuer frühere Jahre |
Umsatzsteuerzahlung | 2801 Bank 1 | 1200 Bank 1 | 1810 Bank 1 |
zu keinem Umsatzsteuersatz |
Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt:
Die Aufteilung der Beträge in Umsatzsteuer und Vorsteuer erfolgt genau gleich, wie wenn Sie dem Finanzamt Geld schulden. Auch diese buchen Sie im alten Jahr. Allerdings ist das Gegenkonto zur Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer das Konto „Umsatzsteuerforderung laufendes Jahr“.
Beim Anlegen der neuen Buchungsperiode, mappen Sie dann das Konto „Umsatzsteuerforderung laufendes Jahr“ auf das Konto „Umsatzsteuerforderungen frühere Jahre“.
Zahlungseingang vom Finanzamt im neuen Jahr
Erhalten Sie nach Abgabe Ihrer USt Ihren Betrag vom Finanzamt auf Ihr Bankkonto erstattet, buchen Sie zu dem Zeitpunkt wie folgt:
Kontenrahmen | IKR | SKR03 | SKR04 |
Zahlungseingang (Sollseite) | 2801 Bank 1 | 1200 Bank 1 | 1810 Bank 1 |
Umsatzsteuerford.gen (Habenseite) | 2624 Umsatzsteuerford.gen frühere Jahre | 1546 Umsatzsteuerford.gen frühere Jahre | 1425 Umsatzsteuerford.gen frühere Jahre |
zu keinem Umsatzsteuersatz |
2. Möglichkeit: Direkte Verbuchung
Hinweis: Diese Möglichkeit ist für EÜR-Rechner nicht geeignet. Die EÜR kann von Kontolino! nicht korrekt bestückt werden!
Am Jahresende schließen Sie mit dieser Methode, zuerst die beiden Mehrwertsteuerkonten gegeneinander ab:
Kontenrahmen | IKR | SKR03 | SKR04 |
Umsatzsteuer (Sollseite) | 480 Umsatzsteuer | 1770 Umsatzsteuer | 3800 Umsatzsteuer |
Vorsteuer (Habenseite) | 260 abziehbare Vorsteuer | 1570 abziehbare Vorsteuer | 1400 abziehbare Vorsteuer |
zu keinem Umsatzsteuersatz |
Müssen Sie laut Ihrer Umsatzsteuererklärung (USt), dem Finanzamt gegenüber noch Geld überweisen, dann Buchen Sie danach den Saldo des Kontos Umsatzsteuer an das Konto „Umsatzsteuer laufendes Jahr“.
Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt:
Kontenrahmen | IKR | SKR03 | SKR04 |
Umsatzsteuerzahlung (Sollseite) | 480 Umsatzsteuer | 1770 Umsatzsteuer | 3800 Umsatzsteuer |
Verblkten aus Steuern und Abgaben (Habenseite) | 4824 Umsatzsteuer laufendes Jahr | 1789 Umsatzsteuer laufendes Jahr | 3840 Umsatzsteuer laufendes Jahr |
zu keinem Umsatzsteuersatz |
Beim Anlegen der neuen Buchungsperiode, mappen Sie dann das Konto „Umsatzsteuer laufendes Jahr“ auf das Konto „Umsatzsteuer frühere Jahre“.
Im neuen Jahr buchen Sie dann Ihre Bezahlung der Umsatzsteuer / bzw. Wiedererstattung der Vorsteuer nicht auf das Umsatzsteuer bzw. Vorsteuerkonto wie gewohnt, sondern auf das Konto Umsatzsteuer frühere Jahre.
Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt:
Tritt der umgekehrte Fall ein, und Sie werden noch Geld vom Finanzamt erhalten, dann buchen Sie hingegen auf das Konto Umsatzsteuerforderungen.
Kontenrahmen | IKR | SKR03 | SKR04 |
USt frühere Jahre (Sollseite) | 2622 Umsatzsteuerforderung laufendes Jahr | 1545 Umsatzsteuerforderung laufendes Jahr | 1421 Umsatzsteuerforderung laufendes Jahr |
Umsatzsteuer(Habenseite) bzw. Vorsteuer | 480 Umsatzsteuer | 1770 Umsatzsteuer | 3800 Umsatzsteuer |
zu keinem Umsatzsteuersatz |
Beim Anlegen der neuen Buchungsperiode, mappen Sie dann das Konto „Umsatzsteuerforderung laufendes Jahr“ auf das Konto „Umsatzsteuerforderungen frühere Jahre“.
Im neuen Jahr buchen Sie dann Ihre Bezahlung der Umsatzsteuer / bzw. Wiedererstattung der Vorsteuer nicht auf das Umsatzsteuer bzw. Vorsteuerkonto wie gewohnt, sondern auf das Konto „Umsatzsteuerforderungen frühere Jahre“.
Auch die Abschlusszahlung / Wiedererstattung der Umsatzsteuer / Vorsteuer für das alte Jahr wird gegen das Konto Umsatzsteuer frühere Jahre gebucht. Somit ist diese nach dieser Zahlung komplett ausgebucht, d.h. hat den Saldo „0 €“.
Nachstehend ein Beispiel:

Kurz zur Erklärung: Zuerst wird der Bestand auf dem Konto „260 abziehbare Vorsteuer“ auf das Umsatzsteuerkonto umgebucht.

Weiter geht es mit den Buchungen auf das Konto „4826 Umsatzsteuer frühere Jahre“: Hier wurde mit der ersten Buchung der Bestand des Kontos „480 Umsatzsteuer“ umgebucht.
Daraufhin folgte im Januar die normale Umsatzsteuervorauszahlung. Diese wurde nun nicht wie gewohnt auf das Konto „480 Umsatzsteuer“ bzw. „260 Vorsteuer“ gebucht, sondern auf das Konto „4826 Umsatzsteuer frühere Jahre“.
Am 09.01. erfolgte bereits die Restzahlung an das Finanzamt über die fällige Umsatzsteuer für das gesamte Jahr 2016. Diese wurde nun auch auf das Konto „4826 Umsatzsteuer frühere Jahre“ gebucht und somit hat dieses Konto den Abschluss-Saldo von 0,00 €.
3. Möglichkeit: Umbuchung der Umsatzsteuerkonten beim Erstellen einer neuen Buchungsperiode
Hinweis: Diese Möglichkeit ist für EÜR-Rechner nicht geeignet. Die EÜR kann von Kontolino! nicht korrekt bestückt werden! Für Bilanzierer ist dieser Weg erlaubt und führt zu korrekten Ergebnissen.
Sie können es noch einfacher machen und auf Buchungssätze verzichten. Wenn Sie eine neue Buchungsperiode erstellen, können Sie immer Ihre Konten neue zuordnen. Wenn Sie feststellen, dass Sie noch Geld vom Finanzamt bekommen werden für das alte Jahr, dann wählen Sie für die Umsatzsteuer-, Vorsteuerkonten ggf. das Konto Umsatzsteuervorauszahlung als Gegenkonto das Konto „Umsatzsteuerforderungen frühere Jahre“ aus (siehe unten im Bild das Beispiel).
Sollten Sie selbst Geld an das Finanzamt nachzahlen müssen, dann lautet das auszuwählende Gegenkonto „Umsatzsteuer frühere Jahre„. Und schon sind Sie fertig.

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