Der Jahresabschluss 2023 steht vor der Tür – und damit auch einige buchhalterische Arbeiten am Jahresende. Dieses Jahr sind noch keine steuerlichen Änderungen verabschiedet, da das Wachstumschancengesetz derzeit im Vermittlungsausschuss liegt. Allerdings sind dort einige Änderungen vorgesehen, die evtl. dann rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft treten könnten. Bei Interesse, können Sie gerne in den Blogbeitrag „Stand des Wachstumschancengesetzes„, reinlesen, um sich über die angedachten Änderungen zu informieren.
Nachstehend wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick
- über die notwendigen Buchungen am Jahresende geben und
- über die Schritte geben, die notwendig sind, um ein neues Buchungsjahr in Kontolino! anzulegen.
Bevor wir loslegen noch folgender wichtiger Hinweis: Sie müssen eine neue Buchungsperiode anlegen, bevor Sie für das Jahr 2024 Ihre Rechnungen schreiben können. Deshalb können Sie die neue Buchungsperiode bereits erstellen, bevor Sie die notwendigen Jahresendbuchungen bzw. Überprüfungen durchgeführt haben. Eine nachträgliche erneute Saldenübernahme der geänderten Konten ist jederzeit erneut von einem Buchungsjahr in das nächste möglich. Wie erläutern wir Ihnen nun nachstehend unter der Überschrift „Neues Buchungsjahr 2024 in Kontolino! anlegen„
Buchungen am Jahresende
Es gibt bestimmte Buchungen, die Sie am Jahresende erledigen müssen, z. B.:
- So müssen Sie alle Privatverbräuche buchen (z. B. 1%-Regel beim Firmen-PKW oder der private Anteil an der Telefonrechnung…).
- Weiter sind alle Abschreibungen für Ihre Anlagegüter und geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWGs) zu buchen.
- Natürlich sollten Sie Ihren verbuchten Kontostand der Bankkonten mit dem tatsächlichen Bankbestand überprüfen. Darüber hinaus müssen Sie auch den verbuchten Kassenstand mit dem tatsächlichen Kassenstand vergleichen. Dies können Sie am Besten tun, wenn Sie Kontoauszüge in Kontolino! für die Konten erstellen und mit Ihren Bankauszügen bzw. Kassenjournalen vergleichen.
- Haben Sie alle Anfangsbestände Ihrer Anlagegüter eingegeben? Dies ist nötig, damit die Werte in die AVEÜR in Kontolino! übernommen werden können. Damit stellen Sie die korrekte und vollständige Abgabe der EÜR sicher.
- Am Jahresende gibt es die sogenannte 10-Tages-Regel für EÜR-Rechner. Für wiederkehrende Zahlungen, die innerhalb der ersten 10 Tage im neuen Jahr fällig und bezahlt werden, gilt: diese sind im alten Jahr zu buchen.
Zusätzlich sind für E-Bilanzierer noch folgende Dinge zu prüfen bzw. relevant:
- Meistens wird, wenn Sie Waren haben die Inventur am Jahresende fällig. Ihre Waren müssen Sie einmal im Jahr durchzählen. Die Differenz zwischen tatsächlichem Inventurbestand und dem verbuchten Bestand müssen Sie als Bestandsveränderung verbuchen.
- Rechnungen am Jahresende müssen in das richtige Jahr zugeordnet werden. Somit können Rechnungsabgrenzungsbuchungen notwendig werden. Weiter kann es sein, dass die Vorsteuer noch im alten Jahr in der Umsatzsteuererklärung aufzuführen ist, aber erst als Kosten in die neue Bilanz gehört.
- Unter Umständen, kann es sein, dass Rücklagen zu bilden sind (z. B. als UG, die gesetzliche Gewinnrücklage als auch satzungsmäßige Rücklagen, die in Verträgen verankert wurden). Mit diesen Rücklagen stärken Sie die Eigenkapitalbasis von Ihrem Unternehmen.
- Evtl. kann es notwendig sein Rückstellungen zu bilden. Rückstellungen können Sie für bestimmte Kosten bilden, die im nächsten Jahr auf Sie zukommen werden (z. B. für Gewährleistungsansprüche, die erfahrungsgemäß entstehen werden oder für Abschluss- und Prüfungskosten Ihrer Buchhaltung).
- Stimmen Aktiv- und Passivsaldo Ihrer Bilanz überein? Wenn nicht, überprüfen Sie zunächst Ihre von Hand eingegebenen Anfangssalden.
Ausführlicher finden Sie alle notwendigen Buchungen und Prüfungen auf unserer Seite „Rund um den Jahresabschluss“ beschrieben.
Neues Buchungsjahr 2024 in Kontolino! anlegen
Zusätzlich müssen Sie natürlich ein neues Buchungsjahr (in Kontolino! heißt das Buchungsjahr Buchungsperiode) anlegen. Sie gehen dazu im Menü auf den Eintrag „Verwalten„->“Buchungsperioden„. Daraufhin gehen Sie auf das Werkzeugsymbol beim Jahr 2023 und wählen hier den Eintrag „Folgeperiode erstellen„. Daraufhin führt Sie unser Assistent durch alle notwendigen Schritte. Meist müssen Sie nur die von Kontolino! vorgenommenen Einstellungen bestätigen. Und schon haben Sie Ihr neues Buchungsjahr korrekt erstellt. Ausführlich haben wir das in unserem Handbuch auf der Seite „Folgeperiode erstellen“ beschrieben.
Sie können jederzeit das neue Buchungsjahr 2024 in Kontolino! anlegen – auch wenn Sie mit Ihren Buchungen im Jahr 2023 noch nicht fertig sind. Denn in Kontolino! können Sie in mehreren Jahren parallel buchen. Dazu müssen Sie nur die Buchungsperiode entsprechend auswählen (dies geht unter dem Menüpunkt „Verwalten“-> „Buchungsperioden„) und normal buchen. Haben Sie am Schluss alle Buchungen für das Jahr 2023 erfasst, übernehmen Sie die Salden einfach erneut in das Jahr 2024 und das neue Jahr startet stimmig.
Weitere Informationen zur Buchungsperiode (z. B. was es mit der Ergebnisverteilung auf sich hat oder wie Sie vorgehen, wenn Sie Ihren Kontenrahmen wechseln wollen) finden Sie in unserem Handbuch in Einzeleinträgen unter der Kategorie „Buchungsperioden„.
Abgabe der Umsatzsteuererklärung (UST) und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bzw. E-Bilanz
Sie müssen für das Jahr 2023 eine USt und eine EÜR bzw. E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln . Wie Sie wissen, ist das Absenden der USt und der EÜR direkt aus Kontolino! heraus möglich. Dabei entfällt die ausgedruckte, unterschriebene Abgabe der Steuererklärungen bei Ihrem Finanzamt, da wir die authentifizierte Übermittlung unterstützen. Wir haben bereits die neuen Formulare für Sie in Kontolino! implementiert. D.h. Sie können ab dem 01. Januar 2024 sofort Ihre Steuererklärungen fertigstellen und übermitteln. Bitte denken Sie daran, dass wir keine Haftung für die übermittelten Zahlen übernehmen können. Bitte prüfen Sie daher Ihre Zahlen gründlich, bevor Sie diese abgeben. Als Hilfestellung finden Sie zum Einen in Kontolino! für die EÜR eine pdf, aus der Sie entnehmen können, welche Konten in welche EÜR-Position einfließt. Zum Anderen finden Sie auf der Seite „Rund um den Jahresabschluss“ alle Prüfungen beschrieben, die Sie durchführen sollten.
Ihre E-Bilanz können Sie unter dem Menüpunkt „Import/Export“ -> „EBilanz-Export“ exportieren und über z. B. eBilanz+ an Ihr Finanzamt abgeben. Einzelheiten können Sie auf der Seite „Einführung in die E-Bilanz“ nachlesen. Dort sind weitere Seiten verlinkt, in denen Sie Schritt für Schritt entnehmen können, wie Sie genau Ihre Daten aus Kontolino! heraus exportieren und bei den entsprechenden Dritt-Anbietern importieren können.
Alternativ können Sie Ihre Daten über unsere DATEV-Schnittstelle an Ihren Steuerberater übertragen. So kann er Ihre Buchhaltung zum einen Überprüfen, Tipps geben und die USt, EÜR bzw. E-Bilanz an Ihr Finanzamt übertragen.