Blogparade: Dauerfristverlängerung – ist das was für mich?

Blogparade: Dauerfristverlängerung – ist das was für mich?

Wir wollen uns einmal mit der Dauerfristverlängerung beschäftigen und mit der Frage, ob dieser monatliche Aufschub für die Umsatzsteuervoranmeldung wirklich sinnvoll für Selbstständige ist.

Wer sich selbstständig macht, bekommt so einiges an Pflichten auferlegt. Eine davon ist die, regelmäßig beim Finanzamt Vorauszahlungen auf die Umsatzsteuer anzumelden und diese auch pünktlich zu überweisen. Ab einem bestimmten Umsatz pro Jahr muss das sogar monatlich passieren, und zwar jeweils bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats. Klingt nach Hektik? Ja. Es gibt eine Lösung, die dem Unternehmer mehr Zeit einräumt: die Dauerfristverlängerung. Sie räumt dem Unternehmer einen ganzen Monat Aufschub ein. Klingt gut? Warten Sie es ab…

Dass dieses Instrument für viele Selbstständige aber alles andere als eine Erleichterung darstellt, möchte ich Ihnen in diesem Artikel darlegen. Aber beginnen wir bei den Basics…

Was ist die Dauerfristverlängerung genau?

Selbstständige können beim Finanzamt die Verlängerung der Abgabefrist für die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) und damit auch der zugehörigen Vorauszahlung ans Finanzamt beantragen. Dadurch hat man jeweils einen ganzen Monat mehr Zeit für die allseits beliebte UStVA.

Dazu muss spätestens zum 10. Februar eines jeden Jahres ein recht einfaches Formular ausgefüllt und per Elster-Schnittstelle ans Finanzamt versandt werden. Widerspricht das Finanzamt diesem Antrag nicht, dürfen Sie davon ausgehen, dass der Antrag genehmigt wurde. Ihre UStVA für z.B. Februar muss dann erst am 10. April abgegeben werden, anstatt wie üblich am 10. März.

Natürlich hat das ganze seinen Preis, denn zeitgleich mit dem Antrag muss auch eine Sondervorauszahlung ans Finanzamt geleistet werden, die sich wie folgt berechnet: Summe aller Vorauszahlungen des Vorjahres geteilt durch 11. Haben Sie also im Vorjahr insgesamt 22.000 € Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet, ist dann im nächsten Jahr eine Sondervorauszahlung in Höhe von 2.000 € zu leisten.

Dieses Geld ist sozusagen ein kleiner Vorschuss für den Fiskus, der ja auf sein Geld, das er normaler Weise jeden Monat erhalten würde, einen ganzen Monat länger warten muss. Und irgendwie ist es auch ein Schutz für Selbstständige, die in Sachen Liquiditätsplanung nicht so stark sind.

Keine Sorge, die Sondervorauszahlung wird in der letzten UStVA des Jahres (in der Regel also der für den Dezember) mit dem Vorauszahlungssoll dieses Monats verrechnet. War die Sondervorauszahlung höher als man im Dezember überweisen müsste, wird der überschüssige Betrag wieder erstattet. Man kann also sagen: die Dauerfristverlängerung kostet nichts.

Wo ist der Haken?

„Herrlich! Endlich einen Monat Zeit für die UStVA!“ mag so mancher denken beim Gedanken an die Dauerfristverlängerung. Aber die Sache hat auch so ihre Tücken. Es gibt meiner Ansicht nach nicht nur einen Haken, sondern gleich mehrere, die nahe legen, dass sie lange nicht für alle Selbstständigen sinnvoll ist.

Die Sondervorauszahlung bindet Liquidität

Den ersten Haken habe ich ja eben schon beschrieben: Durch die Sondervorauszahlung binden Sie Liquidität. Wenn Sie schon im Januar oder Februar ein Elftel der Vorauszahlungen aus dem Vorjahr bezahlen müssen, ist erst mal eine Stange Geld beim Finanzamt, die ja noch von keinem Kunden herein kam. Wenn Sie jetzt in der glücklichen Lage sind, schon im Januar/Februar zu wissen, dass Ihr Geschäft dieses Jahr in etwa so gut laufen wird, wie das vergangene, oder sogar noch besser, mag das kein Problem für Sie sein. Für alle anderen Selbstständigen bedeutet das Parken der Sondervorauszahlung beim Finanzamt erst einmal, dass finanzieller Spielraum fehlen kann. Da hilft es wenig, dass die Sondervorauszahlung am Jahresende mit der tatsächlichen Umsatzsteuerschuld verrechnet wird. Das Geld ist erst mal nicht verfügbar.

Ein krasses Beispiel dafür, dass das aber auch einen gewissen Glücksspielcharakter haben kann, ist das Jahr 2020, in dem im Januar/Februar sicher noch kaum jemand absehen konnte, welche wirtschaftlichen Folgen die Corona-Pandemie im Laufe des Jahres auf tausende Selbstständige haben würde. Es braucht aber nicht unbedingt gleich eine globale Katastrophe diesen Ausmaßes, um den Ausblick auf ein Geschäftsjahr zu verhageln. Für einzelne Selbstständige kann auch ein Sturz vom Mountain Bike ausreichen, um ein normales Jahr in ein ganz besonderes zu wandeln.

Ein Monat später ist noch immer jeden Monat

So verlockend es klingen mag, einen Monat mehr Zeit zu haben für die geliebte Buchhaltung und die Umsatzsteuervoranmeldung, so irreführend ist dieser Gedanke auch. Natürlich geben Sie auch mit Dauerfristverlängerung monatlich eine UStVA ab. Nur eben eine für den vorletzten Monat.

Speziell für krankhafte ProkrastinierInnen ist das die schlimmste aller Ausgangssituationen: Sie dürfen sich für eine UStVA einen ganzen Monat länger Zeit nehmen. Aber eben jeden Monat wieder. Nur, dass alle Buchungen schon einen Monat älter sind. Was war das noch gleich für eine Rechnung von meinem Lieblings-Online-Versender am 12. April? Wo habe ich jetzt das Dokument? Der Kassenzettel für den Bürokaffee lag doch da wochenlang neben dem Mauspad – wo ist die denn jetzt?

Solche Fragen sind schon nach 3 Wochen manchmal nicht ohne. Aber nochmals einen Monat später machen sie das Leben noch deutlich schwerer.

Um es nochmals ganz klar zu formulieren: Mit der Dauerfristverlängerung gewinnen Sie keine Zeit. Sie geben weiterhin jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung ab.

Die Dauerfristverlängerung ist nicht immer sinnvoll – sie macht aber einiges komplizierter

Zu all dem, was ich hier schon aufgezählt habe, habe ich jetzt noch einen Absacker für Sie: die Dauerfristverlängerung macht vor allem für EÜR-Rechner alles ein bisschen komlizierter. Nicht nur, dass Sie in der UStVA für Dezember daran denken müssen, die Sondervorauszahlung aus dem Februar in die letzte UStVA einzutragen, auch die Erstellung der EÜR wird ein bisschen verwirrender. Wenn Sie schon einmal von der 10-Tages-Regel gehört haben, bei der es darum geht, dass Zahlungen, die noch bis 10. Januar ein- oder ausgehen, unter gewissen Voraussetzungen noch zum alten Jahr gehören. Für die UStVA treffen genau diese Voraussetzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu. Nur eben nicht für die vom Dezember, sondern für die vom November. Das heftige dabei: wenn Sie eine Erstattung für die November-UStVA erhalten, und diese im Januar eingeht, aber noch zum alten Jahr zählt, müssen Sie auch im Folgejahr daran denken, dass sie eben nicht ins neue Jahr zählen, sondern schon aufs alte Jahr geschlagen wurden…. Sie verstehen nur Bahnhof? Glaube ich gerne. Ein bisschen Hilfe gibt es sicher in unserem Artikel zu den Buchungen zum Jahresende für EÜR-Rechner.

Für wen ist denn die Dauerfristverlängerung sinnvoll?

Ich will nicht alles kaputt reden: die Dauerfristverlängerung macht durchaus Sinn. Vor allem für Selbstständige, die mit einem Steuerberatungs- oder Buchhaltungsbüro zusammen arbeiten. Für diese ist es nämlich eine ziemliche Herkulesaufgabe, innerhalb der ersten 10 Tage eines Monats alle Belege und Informationen von dutzenden oder gar hunderten Mandanten zusammen zu tragen und dann auch noch die Buchhaltung und die UStVA fertig zu machen. Das ist schlichtweg nicht machbar.

Auch, wenn Sie aus Liquiditätsgesichtspunkten dafür sorgen wollen, dass Sie schon gleich zu Beginn des Jahres schon möglichst viel USt-Vorauszahlung „auf die Seite geschafft“ bekommen, Sie also genau wissen, dass Ihr eben angefangenes Jahr besonders gut laufen wird, kann die Sodervorauszahlung Vorteile bringen.

Wer tatsächlich in einem Business unterwegs ist, wo Belege mit großer Verzögerung ins Haus trudeln und man regelmäßig nicht in der Lage ist, die Buchhaltung für den abgelaufenen Monat und damit auch die Umsatzsteuervoranmeldung fertigzustellen, kann sich sicher etwas Stress aus dem Alltag nehmen, wenn er auf diesen allmonatlichen Aufschub setzt.

Meiner Meinung nach kann man sich die Dauerfristverlängerung aber in den meisten Fällen getrost sparen und sollte sich lieber dazu disziplinieren, die Buchhaltung spätestens einmal im Monat, zum Beispiel am ersten Wochenende jedes Monats zu erledigen.

Übrigens stehe ich mit meiner Meinung nicht ganz alleine da: Ralf von Ciaochef.de rät Freelancern (an die richtest sich sein Blog primär) ebenfalls dazu, sich beim Thema Dauerfristverlängerung auf jeden Fall sehr genau zu überlegen, ob das für sie passt, oder nicht.

Blogparade: warum nutzen Sie die Dauerfristverlängerung oder warum nicht?

Mich würde interessieren, wie andere Selbstständige das Thema sehen. Welchen Nutzen haben Sie aus der Nutzung der Dauerfristverlängerung? Welche Vorteile haben Sie dadurch?

Wie können Sie an der Blogparade teilnehmen?

Schreiben Sie einen Blogartikel oder nehmen Sie eine Podcastepisode dazu auf, ob und warum Sie die Daurefristverlängerung nutzen, oder eben nicht. Wichtig: Schreiben Sie gleich zu Beginn Ihres Artikels, dass er ein Beitrag zur Blogparade „Dauerfristverlängerung“ von Kontolino! ist. Bitte setzen Sie auch einen Link auf diesen Artikel hier, um den Leser auf eine Entdeckungsreise einzuladen, sich in das Thema einzulesen.

Um sich in der Blogparade einzuklinken, schreiben Sie einen Kommentar unter diesen Beitrag hier oder setzen uns ein Pingback, das wir hier veröffentlichen können. So haben unsere Leser die Chance, Ihren Artikel zu finden und ebenfalls zu kommentieren und vielleicht auch zu verlinken.

Wir freuen uns natürlich auch sehr, wenn Sie Erfahrungen mit unserem Blog oder auch mit der Buchhaltungssoftware Kontolino! erzählen, aber das ist natürlich keine Pflicht. Es soll ja vor allem um das Thema Umsatzsteuer und Dauerfristverlängerung gehen.

Die Blogparade läuft bis zum 28. November 2021. Ich werde am Ende einen zusammenfassenden Artikel mit einem Überblick über die geteilten Meinungen und Beispiele veröffentlichen. Natürlich hoffe ich, dass möglichst viele Leute mit machen und kommentieren und erzählen, damit wir alle etwas lernen können.

Wie Sie Ihren Beitrag aufwerten können

Vielleicht haben Sie schon ein paar Beiträge aus dieser Blogparade gelesen, die Ihnen interessante Aspekte zum Thema geliefert haben. Setzen Sie gerne auch den einen oder anderen Link auf diese Artikel, denn die Idee des Bloggens ist ja, dass der Leser auf Entdeckungsreise zu einem Thema gehen kann. Und ganz nebenbei erhalten Sie vielleicht auch Backlinks…

Warum sollten Sie teilnehmen?

Die Frage, ob man die Dauerfristverlängerung nutzen sollte, oder nicht, kann man sehr unterschiedlich sehen. Ich persönlich sehe sehr wenige Vorteile für mich darin. Dazu gibt es sicher ganz andere Ansichten und auch ganz handfeste Beispiele dafür, dass sie wertvoll ist und große Vorteile bringt.

Es wäre sicher interessant, verschiedene Meinungen zu lesen und dazu zu lernen. Vielleicht haben Sie ja ein überzeugendes Beispiel, aus dem Selbstständige etwas lernen können.