Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Was ist ein Investitionsabzugsbetrag?

Plant ein Unternehmer in den nächsten 4 Jahren (vor dem Jahr 2020 betrug die Frist 3 Jahre) ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, PCs) zu kaufen, kann er unter bestimmten Voraussetzungen in diesem Geschäftsjahr bereits 50 Prozent (vor dem Jahr 2020 waren es 40 Prozent) der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen. Diesen Abzug nennt man Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG.

Die 3-Jahresfrist wurde aufgrund der Coronakrise ab dem Veranlagungszeitraum 2020 auf 4 Jahre verlängert. D.h. Beträge, die im Jahr 2018 zurückgestellt wurden, müssen erst im Jahr 2022 investiert worden sein. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 wurde die Jahresfrist auf 5 Jahre verlängert. Und ab dem Veranlagungszeitraum 2022 wurde die Jahresfrist auf 6 Jahre erneut verlängert.

Allerdings ist die korrekte Verbuchung und Erfassung des Investitionsabzugsbetrages schwierig. Man verliert dabei leicht den Überblick, da man evtl. bis zu 6 Jahren in der Buchhaltung zurückgehen und diese korrigieren muss. Des weiteren führt dieses buchhalterische Konstrukt zu keiner dauerhaften Steuerersparnis. Es kommt höchstens zu einer Steuerstundung, die Liquiditäts- und Zinsvorteile bringt. Wird die geplante Investition dann nicht getätigt, muss der Abzug im Ursprungsjahr wieder rückgängig gemacht werden und somit erhöht sich die Steuer nachträglich und gegebenenfalls fallen zusätzlich Zinsen an.
Die Voraussetzungen, um einen Investitionsabzug ansetzen zu dürfen sind:

  • Regeln vor dem Veranlagungsjahr 2020: dass der Betrieb am Ende des Geschäftsjahres die folgende Größe nicht überschreitet:
    • bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft einen Wirtschaftswert oder einen Ersatzwirtschaftswert von 125 000 Euro
    • bei Betrieben, die Ihre Gewinnermittlung mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln darf der Gewinn 100 000 Euro (vor Abzug des Investitionsabzugsbetrages) nicht überschreiten
    • bei bilanzierenden Betrieben, darf das Betriebsvermögen höchstens € 235.000 betragender Investitionsabzugsbetrag darf je Betrieb 200 000 € nicht überschreiten.
  • Regeln ab dem Veranlagungsjahr 2020 dass der Betrieb (egal welcher Art) die Gewinngrenze von € 200.000 nicht überschreitet –  
  • gelten Regeln für die Nutzung des Wirtschaftsgutes, das gekauft werden soll:
    • für das Wirtschaftsgut ist geplant, es in den folgenden vier Jahren (vor dem Veranlagungsjahr 2020 betrug die Frist 3 Jahre) anzuschaffen oder herzustellen. Diese Frist wurde im Veranlagungsjahr 2021 auf 5 Jahre und im Veranlagungsjahr 2022 auf 6 Jahre erhöht.
    • das Wirtschaftsgut wird in einer inländischen Betriebstätte ausschließlich (zumindest zu 90 %) betrieblich genutzt. – Diese Voraussetzung kann unter Umständen für einen Firmen-Pkw sehr schnell nicht mehr zutreffen.
    • die voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Investitionsabzugsbetrag ermitteln und verbuchen

Ein Unternehmer möchte nächstes Jahr einen neuen Gabelstapler im Wert von 5.000 € (netto) kaufen. Dieser Gabelstapler wird rein betrieblich in seinem Lager in Deutschland genutzt. Außerdem erstellt er eine EÜR. Dabei liegt sein Gewinn diesjähriger Gewinn bei 80.000 €. Somit sind alle Voraussetzungen für einen Investitionsabzugsbetrag gegeben. Er entschließt sich dadurch die gesamten 50 % der Anschaffungskosten als Investitionsabzugbetrag in Höhe von 2.500 (netto) in diesem Geschäftsjahr zu verbuchen.

Verbuchung Investitionsabzugsbetrages (außerbilanziell) für einen Gabelstapler in Kontolino!:

IKRSKR03SKR04
Investitionsabzugsbetrag (Soll)9970 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Soll9970 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Soll9970 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Soll
Investitionsabzugsbetrag (Haben)9971 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Haben9971 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Haben9971 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Haben
ohne Mehrwertsteuercode

Investitionsabzugsbetrag wieder auflösen und verbuchen

Fall 1: Kauf des Investitionsgutes zum veranschlagten Preis

Der Unternehmer schafft im Folgejahr tatsächlich einen Gabelstapler im Wert von  5.000 € (netto) an. Damit muss er den Investitionsabzugsbetrag vom Vorjahr wieder auflösen.

Auflösung des Investitionsabzugsbetrages (außerbilanziell) mit gleichzeitiger Kürzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten beim Kauf eines Gabelstaplers im Folgejahr in Kontolino!:

IKRSKR03SKR04
Investitionsabzugsbetrag (Soll)9972 Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag (vor 1 Jahr gebildet) § 7g Abs. 2 EStG, Haben9972 Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag (vor 1 Jahr gebildet) § 7g Abs. 2 EStG, Haben9972 Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag (vor 1 Jahr gebildet) § 7g Abs. 2 EStG, Haben
Kürzung der AHK (Haben)6563 Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 7g Abs. 2 EStG4853 Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 7g Abs. 2 EStG 6243 Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 7g Abs. 2 EStG
ohne Mehrwertsteuercode

Wird der Gabelstapler nicht im 1. Jahr nach der Bildung des Investitionsabzugbetrages gekauft, sondern erst in den Folgejahren ist je nach Jahr für diese 1. Buchung ein anderes Konto zu bebuchen:

IKRSKR03SKR04
Investitionsabzugsbetrag (Haben)9916  Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag (vor 2 Jahren gebildet) § 7g Abs. 2 EStG, Haben9916  Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag (vor 2 Jahren gebildet) § 7g Abs. 2 EStG, Haben9916  Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag (vor 2 Jahren gebildet) § 7g Abs. 2 EStG, Haben
Investitionsabzugsbetrag (Haben)9917 Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag (vor 3 Jahren gebildet) § 7g Abs. 2 EStG, Haben9917 Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag (vor 3 Jahren gebildet) § 7g Abs. 2 EStG, Haben9917 Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag (vor 3 Jahren gebildet) § 7g Abs. 2 EStG, Haben

Fall 2: Das Investitionsgut wird nicht in den nächsten 4 Folgejahren gekauft

Der Unternehmer kauft den Gabelstapler in den nächsten 4 Folgejahren nicht. Das führt dazu, dass er die Investitionsabzugsbeträge indem Jahr wieder auflösen muss, indem er diese gebildet hat.

Auflösung des Investitionsabzugsbetrages (außerbilanziell) beim Nicht-Kauf eines Gabelstaplers in Kontolino!:

Achtung: diese  Buchung muss in dem Jahr durchgeführt werden, in dem der Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde!

IKRSKR03SKR04
Investitionsabzugsbetrag (Soll)9971 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Haben9971 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Haben9971 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Haben
Investitionsabzugsbetrag (Haben)9970 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Soll9970 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Soll9970 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Soll
ohne Mehrwertsteuercode

Fall 3: Das Investitionsgut ist billiger als veranschlagt

Der Unternehmer kauft den Gabelstapler im Folgejahr statt für 5 000 € (netto) für 4 000 € (netto). Da er aber nur maximal 50 % von den Anschaffungskosten als Investitionsabzugsbetrag hätte verbuchen dürfen. Muss er zusätzlich zu den Buchungen in Fall 2 auch noch den Investitionsabzugsbetrag rückwirkend im Ursprungsjahr korrigieren. Das wären in unserem Fall 500 € (ursprünglich waren 2 500 € angesetzt, aber 50 % von 4 000 € ergibt 2 000 €. Die Differenz zwischen 2 500 € und 2 000 € muss gebucht werden).

Korrektur des zu hohen Investitionsabzugsbetrages (außerbilanziell) im Ursprungsjahr in Kontolino!

Achtung: diese Buchung muss in dem Jahr durchgeführt werden, in dem der Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde!

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Investitionsabzugsbetrag (Soll)9971 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Haben9971 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Haben9971 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Haben
Investitionsabzugsbetrag (Haben)9970 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Soll9970 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Soll9970 Investitionsabzugsbetrag § 7g / 1 EstG Soll
ohne Mehrwertsteuercode

Anpassung des Anfangsbestandes des Anlagegutes für die Abschreibungen

In Höhe der Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten muss der Anfangsbestand des Gabelstablers verringert werden. Von diesem neu ermittelten Anfangsbestand, müssen dann die restlichen Abschreibungen berechnet werden.

MIT der Anlagenbuchhaltung von Kontolino!

Wenn Sie das Kontolino! Paket Classic mit der Anlagenbuchhaltung benutzen, dann gehen Sie hier wie folgt vor:

Sie rufen den Abschreibungsplan im Anlagegut auf. Dort benutzen Sie den Button „Hinzufügen…“ und da den Eintrag „außerplanmäßige Abschreibungen“. Auf dem neu geöffneten Bildschirm geben Sie das Anschaffungsdatum als Datum an und wählen als Art der Abschreibung den Eintrag „Minderung des Anschaffungswerts bei Auflösung IAB“ aus. Als Betrag geben Sie den Betrag an, den Sie durch Bildung des Investitionsabzugbetrages ja bereits im Vorjahr faktisch abgeschrieben haben. Geben Sie noch eine griffige Begründung z. B. „Investitionsabzugsbetrag gebildet im Jahr….“ ein, gehen Sie auf „Speichern“ und Sie sind fertig. Daraufhin sehen Sie den neu berechneten Abschreibungsplan, der nun von dem reduzierten Anfangsbestand (ursprünglicher Anfangsbestand – Investitionsabzugsbetrag) aus neu berechnet wurde.

OHNE der Anlagenbuchhaltung von Kontolino!

Hier müssen Sie in Höhe des Investitionsabzugsbetrages den Anfangsbestand durch Erfassung einer Buchung direkt reduzieren:

IKRSKR03SKR04
Kürzung der AHK (Soll)6563 Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 7g Abs. 2 EStG4853 Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 7g Abs. 2 EStG6243 Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 7g Abs. 2 EStG
Anlagegutkonto (Haben)Konto des Anlagegutes (z. B. PKW)Konto des Anlagegutes (z. B. PKW)Konto des Anlagegutes (z. B. PKW)
ohne Mehrwertsteuercode