Die doppelte Buchführung hat in Europa eine lange Tradition – sie ist schon seit dem 15. Jahrhundert im Gebrauch. Sie stellt noch heute die Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlichen Erfolges einer Unternehmung dar. Vom kleinen Eisverkäufer bis zum Multinationalen Konzern.
Der Begriff der doppelten Buchführung geht auf die Tatsache zurück, dass jeder Geschäftsvorgang als ein Buchungssatz erfasst wird, der den Geschäftsvorgang als Bewegung einer Geldsumme zwischen zwei Konten darstellt.
Nicht jeder Unternehmer muss eine doppelte Buchführung unterhalten
Im Handelsgesetzbuch (§238) ist festgelegt:
(1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muß so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
Nicht jeder Gewerbetreibende gilt automatisch als Kaufmann. Eine wichtige Ausnahme bilden die sogenannten freien Berufe (Künstler, Ärzte, Heilpraktiker, Ingenieure, Architekten,…), die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Von der Buchführungspflicht sind auch Unternehmer befreit, die in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren bestimmte Betragsgrenzen nicht überschreiten.
Doppelte Buchführung von Anfang an, auch wenn keine Pflicht dazu besteht
Dadurch erspart man sich zum Beispiel das erneute Einarbeiten in eine neue Buchführungs-Systematik, wenn einmal die o.g. Betragsgrenzen überschritten werden (und wer gründet sein Gewerbe nicht, um möglichst Erfolg zu haben). Führt man von Anfang an Bücher, kann diese Arbeitsweise – einmal erlernt – für viele Jahre weiter genutzt werden.
Die doppelte Buchführung ermöglicht deutlich mehr Überblick darüber, woher Geld kommt, und wohin es geht. Sie können anhand von Bewegungen auf einzelnen Konten z.B. nachvollziehen, wie hoch die Kosten für Geschäftsreisen, Tanken oder Energie sind – oder welche Dienstleistung oder Produkt den größten Anteil an Ihren Umsätzen hat. In einer einfachen Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben müssten Sie für eine ähnlich gute Übersicht alle Ein- und Ausgänge klassifizieren und nach diesen Klassen gruppieren und summieren – was letztendlich genau das selbe ist, wie eine doppelte Buchführung zu unterhalten.
Und nicht zu verachten: Nur wenn Sie die doppelte Buchführung benutzen, können Sie anhand des Kassen-, bzw. Bankbeständes evtl. Fehlbuchungen auf die Spur kommen. Denn nur dann können Sie den verbuchten Kassen-, bzw. Bankbestand mit dem tatsächlichen überprüfen. Und somit Buchungsfehlern auf die Spur kommen.
Weiter spricht für die doppelte Buchführung, dass Sie auch als EÜR-Rechner ein Anlagenverzeichnis führen und abschreiben müssen. Das geht am Einfachsten, wenn Sie auch für alles andere die doppelte Buchführung nutzen.
Sie sehen, es spricht einiges für eine doppelte Buchführung von Anfang an. Und Kontolino! beruht auf diesem seit Jahrhunderten bewährten Prinzip.
Weitere Informationen
Wenn Sie sich einen genaueren Einblick in die Buchführung verschaffen möchten, können Sie sich in unserer Rubrik „Arbeitshilfen“ informieren.
Dort finden Sie neben Wissenswertes rund um die Buchführung auch ein Kontierungslexikon, in dem Sie Buchungssätze für praktische alle Lebenslagen finden – fix und fertig mit Kontonummern und Mehrwertsteuersätzen. Aber damit nicht genug: Kontolino! unterstützt Sie zusätzlich direkt in der Anwendung: Finden Sie viele Geschäftsfälle in Kontolino! hinterlegt. Um diese aufzurufen, fangen Sie einfach im Buchungstextfeld an zu tippen. Sobald Sie mindestens 3 Buchstaben eingetippt haben, werden Ihnen automatisch passende Buchungssätze angezeigt. Sie müssen nur noch den richtigen Auswählen und schon sind die Konten korrekt für Sie ausgewählt und befüllt.
Weiter bieten wir Ihnen ein sehr umfangreiches Handbuch, das alle Funktionen von Kontolino! ausführlich erklärt. Und natürlich dürfen auch FAQs nicht fehlen.
Ganz besonders einfach macht Ihnen die doppelte Buchführung aber unser Buchungsassistent, der Ihnen einen Großteil der Buchungssätze für den Alltag vollautomatisch – aufs Stichwort – erstellt. Sie müssen nur noch das Buchungsdatum, die Belegnummer und den Betrag eingeben. Den Buchungsassistenten können Sie im folgenden Video in Aktion sehen:
Falls das Video nicht funktioniert können Sie es hier anschauen.
Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog
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