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Die Anlagenbuchhaltung in Kontolino!

Kontolino! bietet Ihnen eine Anlagenbuchhaltung an, die Sie bei der Verwaltung von Anlagegütern, der Berechnung von Abschreibungen und deren Verbuchung sowie den Abgang von Anlagegütern unterstützt. Dabei werden Sie durch eine Menüführung auf vielfältige Weise unterstützt. Es sind nicht nur die amtlich vorgegebenen Nutzungsdauern in Kontolino! vorhanden, sondern über deren Rubrik sind auch die passenden Konten von Kontolino! dadurch automatisch vorbelegt.

Darüber hinaus füllt Kontolino! die Anlage AVEÜR (die verpflichtender Bestandteil der EÜR ist) automatisch aus und sendet sie per ELSTER online direkt an Ihr Finanzamt.

Dabei ist die zentrale Übersicht über Ihre Anlagenbuchhaltung der Anlagenspiegel. Von hier aus erfassen Sie neue Anlagegüter, sehen Bestandswerte, erfassen und sehen errechnete Abschreibungen.

Auf folgenden Seiten zeigen wir Ihnen, wie Sie mit Hilfe von Kontolino! Ihre Wirtschaftsgüter verwalten und verbuchen.

    Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog

    Die Anlagenbuchhaltung in Kontolino!

    Anlagenverzeichnis in Kontolino! erweitert

    In Kontolino! können Sie ab dem Paket Classic Ihre Anlagegüter anlegen, abschreiben und auch wieder verkaufen bzw. verschrotten. Die zentrale Übersicht dafür ist das Anlagenverzeichnis. Die dort vorhandenen Informationen haben wir für Sie erweitert…

    Die Anlagenbuchhaltung in Kontolino!

    Neue Features in Kontolino!

    Der Funktionsumfang von Kontolino! wächst weiter stetig. Dabei liegen oft Kundenanfragen, die sich häufen – oder wir den Eindruck haben, dass die angefragte Erweiterung vielen Kunden nutzen bringen könnte – solchen Erweiterungen zu Grunde.…

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    Anlagenbuchhaltung in Kontolino! erweitert

    In den letzten Monaten ist einiges in der Anlagenbuchhaltung in Kontolino! passiert. Bisher war es in Kontolino! nur möglich, bewegliche Anlagegüter und GWG-Sammelposten in einem Extra-Anlagenverzeichnis zu erfassen. Für alle anderen Anlagegüter (z. B.…

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    3. Entlastungspaket aus Unternehmersicht

    Das 3. Entlastungspaket wurde am 14. Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet und soll nun schnell vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Sie fragen Sich sicherlich, was hier für Änderungen auf Sie als Selbständige und Unternehmer…