Wenn Sie Sich für die Sammelpostenmethode entschieden haben, müssen Sie dies zunächst in der Online-Buchhaltungssoftware Kontolino! in den Stammdaten zur Buchungsperiode hinterlegen.
Da Sie diese Festlegung jährlich treffen können, tun Sie dies unter den jeweiligen Buchungsperioden. Dazu müssen Sie im aktuellen Wirtschaftsjahr unter dem Menüpunkt „Verwalten“ → „Buchungsperiode“ auf „Bearbeiten“ gehen.
Auf dem daraufhin erscheinenden Bildschirm, setzen Sie dann entsprechend einen Haken bei dem Punkt, dass Sie die Sammelpostenmethode für GWGs nutzen wollen.
ACHTUNG: Sollten bereits Buchungen auf dem „normalen“ Konto für die GWGs vorhanden sein, werden Sie hier eine Fehlermeldung erhalten. Sie müssen dann entsprechend die Buchungssätze löschen. Somit ist sichergestellt, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und nicht versehentlich unterjährig die beiden verschiedenen GWG-Methoden benutzen.
Die Anschaffung von GWGs verbuchen Sie in Kontolino!, in dem Sie unter dem Menüpunkt „Belege buchen“ wie immer Ihre Buchung erfassen.
Die Online-Buchhaltungssoftware Kontolino! merkt dann automatisch, dass hier eine Sammlung der GWGs erfolgt, die am Jahresende abgeschrieben werden muss. Sie können dies unter der „Anlagenbuchhaltung“ unter dem Punkt „GWG-Sammelposten“ dann stets überprüfen: