Grundstücke verkaufen

Gründstücke in Kontolino! bearbeiten

Wenn Sie Ihr betrieblich genutztes Grundstück verkaufen, dann erfassen Sie das auch in Ihrer Buchhaltung. In Kontolino! gehen Sie dazu unter dem Menüpunkt „Anlagenbuchh.“ –> „Anlagenverzeichnis“. Aufgelistet unter der Überschrift „Immobilien“ finden Sie dort Ihre angelegten Grundstücke. Klicken Sie auf den Werkzeugkasten hinter dem Grundstück, das Sie verkauft haben. Dort wählen Sie den Eintrag „Verkauf“ aus.

Im folgenden Dialog geben Sie nun das Verkaufsdatum und den Verkaufspreis, sowie den Mehrwertsteuercode an und auf welchem Konto Sie das Geld erhalten haben – oder falls Sie es noch erhalten werden – Ihr passendes Forderungskonto.

Danach übernimmt Kontolino! für Sie: Sie drücken auf den Button „Buchungssätze erstellen“ und Kontolino!

  • berechnet für Sie die zu verbuchenden Beträge und
  • schlägt den Buchungssatz für den Abgang Ihres Anlagegutes vor und
  • erstellt – je nachdem ob Ihr Verkaufspreis den Buchwert Ihres Anlagegutes übersteigt oder nicht – eine Verlust- bzw. Ertragsbuchung.

So müssen Sie nichts mehr manuell berechnen. Sie können nun entweder die Buchungssätze mit Klick auf das Pausesymbol oder den Button „Alle verbuchen“ einfach verbuchen. Oder Sie bearbeiten die Buchungssätze und hängen z. B. Ihre Verkaufsrechnung oder sonstige Belege daran.

Alles fertig? Dann gehen Sie mit dem „Zurück“-Button zu Ihrem Anlagenspiegel zurück. Dort sehen Sie dann Ihr verkauftes Anlagegut hellgrau hinterlegt mit einem Restbuchwert von 0 €.

Sie haben bereits den Verkauf anderweitig in Kontolino! verbucht?

Buchungssatz einem Anlagegut zuordnen

Falls Sie bereits den Grundstücksverkauf anderweitig in Kontolino! erfast haben, können Sie diesen Buchungssatz problemlos mit dem Grundstück verknüpfen. Dazu klicken Sie auf den Pfeil hinter dem Button „+Buchungssatz“. Nun können Sie den richtigen Buchungssatz suchen und mit „übernehmen“ mit dem Verkauf des Grundstückes verknüpfen. So ist dann alles korrekt zugeordnet – ohne dass Sie Daten doppelt erfassen müssen.

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