Sollten Sie schon für frühere Jahre, in denen Sie Kontolino! noch nicht benutzt haben, nach der GWG-Sammelposten-Methode gearbeitet und bereits vor der Nutzung von Kontolino! Abschreibungen auf diese Sammelposten getätigt haben, müssen Sie dies als so genannten „Altfall anlegen“ Dadurch kann Kontolino! für die restlichen Jahre die Abschreibungen automatisch berechnen und Sie können diese dann bequem am Ende des Jahres mit einem Knopfdruck verbuchen.
Als Beispiel soll ein GWG-Sammelposten für das Jahr 2021 angelegt werden. Wir befinden uns gerade im Buchungsjahr 2020.
Dazu drücken Sie in der Übersicht der GWG-Sammelposten auf den Button „Altfall anlegen“.
Zu Vereinfachung nehmen wir nun an, dass der NETTO-Betrag des GWG-Sammelposten für dieses Jahr 1000 € betrug. Dieses wird bis zum Jahr 2025 abgeschrieben und zwar insgesamt für 4 Jahre (2021 – 2025) in Höhe von 200 € jährlich (jährlich 20% von 200 € mal 1 Jahr). Somit geben Sie das Jahr 2021 als Kalenderjahr ein, den Abschreibungsbetrag von 200 €, der außerhalb von Kontolino! bereits erfasst wurde. Weiter geben Sie das Jahr 2021 ein, bei dem der Betrag zuletzt abgeschrieben wurde. Danach speichern Sie das ganze ab. Somit kann Kontolino! von nun an die Abschreibungen für die Folgejahre korrekt berechnen und Sie mit einem Knopfdruck verbuchen.
ACHTUNG: Dabei werden keine Buchungen erzeugt, d.h. es werden hier keine Anfangsbestände Ihrer Bilanz verändert. Sie müssen selbst abgleichen, ob der Bestand an Sammelposten mit dem Anfangsbestand der Konten bei den Buchungsperioden übereinstimmt!
Von der Übersicht aus können Sie die Sammelposten solange bearbeiten (mit dem „Bleistift-Icon“) oder löschen (mit dem „Mülleimer“-Icon), bis die erste Abschreibung verbucht wurde.
Sollten Sie in früheren Jahren bereits Kontolino! benutzt haben, aber ohne das Paket „Classic“ und Sie buchen nun dieses Zusatzpaket neu. Dann übernimmt Kontolino! die bereits vorhandenen Sammelposten-Salden und bereits in früheren Jahren dafür vorgenommenen Abschreibungen automatisch in die Übersicht der GWG-Sammelposten. D.h. hier ist aus Ihrer Sicht nichts weiter zu beachten – die Online-Buchhaltungssoftware Kontolino! erledigt das für Sie.