Kontolino!-Foto-App mit neuer Funktion

Mit der Kontolino!-Foto-App können Sie mit Ihrem Handy bzw. Tablet Belege für Ihre Buchhaltung fotografieren und zur Belege-Inbox nach Kontolino! schicken. Von dort können Sie die Belege nach Ihrer nächsten Anmeldung in Kontolino! verbuchen. Mehr zur Foto-App finden Sie in unserem Handbuch auf der Seite „Die Kontolino!-Foto-App„.

Nun wurde eine neue Funktion in der Kontolino!-Foto-App für Sie implementiert: Sie können in der Foto-App nun mehrere Nutzer anlegen. So können Sie nun gezielt die Foto-App für verschiedene Kontolino!-Zugänge nutzen.

Ablauf

Dabei ist die Vorgehensweise wie folgt: wenn Sie die Foto-App zum ersten Mal nutzen, kommen Sie ganz auf den Anmeldebildschirm. Gelingt die Anmeldung bei Kontolino! mit Ihren eingegebenen Anmeldeinformationen, wir der Nutzer in der Foto-App gespeichert.

Wichtiger Hinweis: Die Foto-App speichert nur den Nutzernamen nie das Passwort!

Nutzerauswahl bzw. Möglichkeit neuen Nutzer für die Foto-App von Kontollino! anzulegen

Bei erneuter Nutzung sehen Sie den nebenstehenden Bildschirm. Sie können nun die Fotos zu dem bereits angelegten Nutzerkonto absenden. Dazu klicken Sie einfach auf den entsprechenden Eintrag und die Fotos werden abgeschickt. Dazu eine Anmerkung: Es kann sein, dass Sie erneut Ihr Passwort eingeben müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn eine bestimmte Zeitspanne abgelaufen ist. Dies gehört zum Sicherheitskonzept von Kontolino!.

Oder Sie können nun auf den Button „Neuer Nutzereintrag“ klicken. Daraufhin kommen Sie zum Anmeldebildschirm, in dem Sie die nun benötigten Nutzerinformationen eingeben können. Mit dem Klick auf den Button „Belege zu Kontolino! absenden“ werden die Fotos in das entsprechende Konto von Kontolino! gelegt.

Sollten Sie einen Nutzerzugang in der Foto-App nicht mehr benötigen, können Sie diesen mit dem Klick auf das Mülleimersymbol löschen. Dieser befindet sich am Ende jedes von Ihnen angelegten Nutzers.

Zusammenfassung

Durch die neue Funktion, können Sie die Foto-App nun auch nutzen, wenn Sie mehrere Kontolino!-Zugänge besitzen. Davor mussten Sie leider immer eine Zeit lang abwarten, bis die App neue Anmeldedaten benötigt hat, um Fotos an einen anderen Kontolino!-Zugang zu schicken. Dabei geht Sichherheit immer vor: Passwörter werden nie gespeichert und nach einer bestimmten Zeitspanne läuft der generierte Zugang ab. Diesen können Sie mit Eingabe Ihres Passwortes neu freischalten.

Neue Features in Kontolino!

In den letzten Tagen wurde in Kontolino! die ein oder andere Verbesserung implementiert. Diese sind vielfältig und wir möchten Ihnen diese nachstehend kurz vorstellen:

Buchungen in Fremdwährungen

Wenn Sie Buchungen in Fremdwährungen erfassen müssen, dann konnten Sie dies bisher schon in Kontolino! tun. Dazu haben Sie die Möglichkeit in der Buchungsmaske einen Klick auf den Eintrag „Fremdwährung“ machen. Worauf folgende neue Felder eingeblendet werden:

Felder zur Eingabe der Informationen zur Fremdwährung im Buchungsdialog

Neu ist nun, dass Kontolino! tagesaktuell von der Europäischen Zentralbank die Kurse abgeholt und eingetragen werden. Das heißt, sobald Sie die Währung ausgewählt haben, wird der Kurs von Kontolino! automatisch eingetragen. Sie müssen dann nur noch den Betrag in Fremdwährung eingeben und dann wird der Betrag in € von Kontolino! automatisch berechnet.

Dabei werden zur Zeit für folgende Kurse die Währungen von Dienstag – Samstag abgeholt: USD, GBP, CHF, AUD, JPY, CNY, CAD und TRY.

Außerdem halten wir die historischen Kurse ab dem 02. Januar 2020 für Sie vor. Übrigens wird der Kurs automatisch von Kontolino! aktualisiert, wenn Sie das Buchungsdatum ändern.

Belege aus der Belege-Inbox an bereits bestehende Buchungen anhängen

Die nächste Änderung betrifft die Belege-Inbox. Dort steht Ihnen nun ein neues blaues „Verlinkungs-Icon“ bei Ihrem Beleg auf der rechten Seite zur Verfügung. Mit diesem können Sie einen Beleg an eine bereits bestehende Buchung anhängen. Klicken Sie darauf, kommen Sie auf einen Suchbildschirm. Hier können Sie nun nach existierenden Buchungen suchen (z. B. über das Datum der Buchung, die Belegnummer, Teil des Buchungstextes, gebuchte Konten, Beträge, Kostenstellen).

In der Liste der Buchungen, die Ihrer Suchauswahl entsprechen, können Sie nun Ihren Beleg aus der Inbox durch klicken auf die blaue Pfeiltaste an den entsprechenden Buchungssatz anhängen.

Textteile in Rechnungen suchen

Sie können in Ihren in Kontolino! erstellten Rechnungen nach Textteilen in Ihren Rechnungspositionen suchen. So finden Sie heraus, an welche Kunden Sie z. B. die gleiche Ware gesendet haben. Dazu steht Ihnen der neue Suchfilter „Position“ zur Verfügung.

Zusammenfassung

Sie sehen, an diversen Stellen wurden in den letzten Tagen neue Funktionen in Kontolino! hinzugefügt. Wir hoffen, dass damit das Arbeiten in Kontolino! wieder ein Stück einfacher für Sie wird.

Anhänge, interne Vermerke zu Rechnungen

In Kontolino! können Sie Ihre Ausgangsrechnungen in verschiedenen Formaten schreiben. Schreiben Sie Ihre Rechnung in Kontolino! als E-Rechnung, können Sie neu zusätzlich Anhänge an Ihre E-Rechnung einfügen. So können Sie z. B. Zeitnachweise, Zeichnungen etc. an Ihre Rechnung hängen und Ihrem Kunden schicken.

Weiter können Sie für alle Rechnungsformate sowohl an Ausgangs- als auch an Eingangsrechnungen „Interne Vermerke“ abspeichern. Diese Vermerke sind rein für Sie intern bestimmt und werden nicht an Ihren Kunden bzw. Lieferanten übermittelt. So können Sie z. B. zur Rechnung abspeichern, dass diese nicht bezahlt werden soll, da die Ware reklamiert wurde und Sie auf eine Ersatzlieferung warten oder ähnliches.

Anhänge / interne Vermerke erfassen

Wenn Sie eine neuen Ausgangsrechnung schreiben, finden Sie neu die nebenstehenden beiden Einträge. Klicken Sie auf den entsprechenden Button, kommen Sie auf eine weitere Seite. Hier müssen Sie einen Titel vergeben, können optional einen erklärenden Text eingeben und eine unbegrenzte Anzahl von Dateien mit einer maximalen Größe von je 2 MB hochladen. Dabei dürfen Sie als Anhang nur bestimmte Datei-Formate verwenden, da nur diese in einer E-Rechnung erlaubt sind. Zu den erlaubten Formaten gehören PDF, CSV, JPG, PNG, ODS, XLSX. Beim Hinzufügen von Dateien als interner Vermerk, können Sie beliebige Dateiformate hochladen.

Anhänge / Vermerke in der Rechnung einsehen

Egal, ob Sie eine Ausgangsrechnung mit Anhang erstellen und versenden, oder eine Eingangsrechnung mit Anhang erhalten. Sie können in beiden Fällen die Anhänge an zwei Stellen sehen:

Anhänge an einer E-Rechnung mit Titel,Text, Dateinamen und Dateiformat

Zum Einen sehen Sie diese in einem zusätzlichen Tab bei der Ansicht der E-Rechnung. Hier können Sie mit Klick auf das Dokument, dieses öffnen und die Datei ansehen.

Zum Anderen werden die hinterlegten Anhänge bei der fertigen Rechnung angezeigt. Klicken Sie auf den Eintrag, können Sie von dort den Titel, den Text und den Beleg einsehen.

Neben den angezeigten Anhängen bei der fertigen Rechnung sehen Sie auch die internen Vermerke:

Da die internen Vermerke nur für Sie bestimmt sind und reinen Informationscharakter haben, können Sie diese jederzeit verändern, neue Vermerke hinzufügen etc.

Zusammenfassung

Mit der Möglichkeit zur Erfassung von Anhängen bzw. internen Vermerken zu Rechnungen, wächst der Funktionsumfang von Kontolino! wieder um ein ganzes Stück. Zumal dies in den Vorgaben der E-Rechnung umgesetzt wurde und so auch hier verwendet werden kann. Mehr Informationen finden Sie unter anderem in unserem Handbuch auf der Seite „Anhänge / Interne Vermerke„.

Zusätzliche Ablagemöglichkeit für Dateien

Wir bekamen von unseren Kunden immer wieder die Frage, ob es in Kontolino! auch möglich ist, unabhängig von einem Beleg Dateien zu speichern. Als mögliche Anwendungsfälle wurden uns Dateien wie Verfahrensdokumentationen, Inventarlisten aber auch Handelsregisterauszüge oder Steuerbescheide genannt.

Grundsätzlich leuchtete uns dieser Bedarf sofort ein – aber auf Grund des Jahreswechsels und eines damit bei uns verstärkten Arbeitsaufkommens, musste die Umsetzung leider ein wenig warten. Aber nun ist es so weit: Sie können an zwei Stellen in Kontolino! belegunabhängige Dateien hochladen und zusätzlich kommentieren.

  • Grundsätzliche Belege zu Ihrer Firma wie z. B. der Handelsregistereintrag, können Sie nun digital unter dem Menüpunkt: „Verwalten –> Firma / Anschrift“ abspeichern.
  • Belege, die eine Buchungsperiode betreffen wie z. B. Inventarlisten, Steuerbescheide, können Sie unter dem Menüpunkt: „Verwalten –> Buchungsperiode“ abspeichern.

Neue Dateien ablegen

Dabei ist die Vorgehensweise für das Hinzufügen von zusätzlichen Dateien für beide Menüpunkte identisch. Um neue Dateien in Kontolino! zu hinterlegen, klicken Sie auf den Button „Anhang hinzufügen“. In dem neu geöffneten Fenster, können Sie ein Titel und einen erklärenden Text für Ihren Anhang vergeben. Danach können Sie wie gewohnt eine Datei auf den Wolke-Button ziehen bzw. auf den Button klicken und die gewünschte Datei aus Ihrem Verzeichnis auswählen. Speichern und alles ist erledigt.

Umsatzsteuer-Verprobung

Mit der Umsatzsteuer-Verprobung, stellt Kontolino! Ihnen eine neue Auswertungsmöglichkeit zur Verfügung. Mit Hilfe der Umsatzsteuer-Verprobung, können Sie Sich alle Buchungen in einem bestimmten Zeitraum anzeigen lassen, die Sie mit Mehrwertsteuercode gebucht haben. So können Sie eventuelle Buchungsfehler erkennen und anschließend korrigieren.

In Kontolino! finden Sie die Umsatzsteuer-Verprobung unter dem Menüpunkt „Auswerten –> USt-Verprobung“. Nach Auswahl des Buchungszeitraumes, werden von Kontolino! alle Buchungen gelistet, die Sie mit Mehrwertsteuercode gebucht haben.

Die Tabelle können Sie mit Hilfe der kleinen grauen Pfeile bei den Tabellenüberschriften filtern und so z. B. für das Konto „Materialeinkauf“ schauen, ob Sie hier korrekt alle Buchungen mit einem Vorsteuercode erfasst haben.

Für detailliertere Informationen, können Sie Sich die Daten als CSV-Datei herunterladen und in jedem beliebigen Tabellenkalkulationsprogramm weiter bearbeiten.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Handbuch auf der Seite „Umsatzsteuer-Verprobung„.

Zahlungsgebühren verbuchen

Oft werden Ihnen direkt beim Zahlungseingang von Dienstleistern wie Paypal, Stripe etc. Zahlungsgebühren abgezogen. Wenn Sie Ihre Bankumsätze verbucht haben, mussten Sie diese Zahlungsgebühren von Hand in Kontolino! verbuchen. Nun unterstützt Sie Kontolino! dabei:

Sobald Kontolino! die Information bekommt, dass Zahlungsgebühren enthalten sind, wird zur Buchung des Zahlungseinganges eine zusätzliche Buchung erzeugt: die für die Zahlungsgebühren. Dabei werden – wenn Sie die online-Schnittstelle zum Abruf der Bankauszüge verwenden – die Information, dass Zahlungsgebühren enthalten sind, automatisch mitgeliefert. Diese Information wird nun von Kontolino! entsprechend zur Erzeugung des zusätzlichen Buchungssatzes verwendet. D.h. hier müssen Sie keine vorbereitenden Arbeiten tätigen.

Anders sieht es aus, wenn Sie einen individuellen „CSV-Filter“ für Ihre Bankumsätze in Kontolino! angelegt haben und nutzen. Hier können Sie Ihren bestehenden CSV-Filter unter dem Menüpunkt „Verwalten –> Bankverbindungen“ bearbeiten. In dem Punkt, in dem Sie die Spalten zugeordnet haben, können Sie nun zusätzlich die Spalte „Zahlungsgebühr“ zu der gleichen Kategorie von Kontolino! zuordnen. Sobald Sie dies gemacht haben, wird in Zukunft beim Verbuchen Ihrer Bankumsätze, der zusätzliche Buchungsvorschlag für die Zahlungsgebühren von Kontolino! für Sie erstellt.

Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 1.1.2026

Regelmäßig passt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Beträge für den Eigenverbrauch an. Damit trägt das Finanzamt den tatsächlich steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung. Mit dem BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2025 wurden die Werte für das Jahr 2026 bekanntgegeben. Diese Werte können Sie pauschal jeden Monat buchen, ohne Diskussionen über Ihre Privatverbräuche mit dem Finanzamt führen zu müssen.

Was sind Sachentnahmen?

Wenn Sie Bäcker, Metzger, Gastwirt, Konditor, Einzelhändler sind, geht das Finanzamt davon aus, dass Sie Ihren Privatverbrauch aus Ihrem Unternehmen entnehmen. Und das müssen Sie als Umsatzerlös gegenüber sich selber incl. Umsatzsteuer verbuchen. Nun können Sie entweder Ihre Sachentnahmen alle einzeln auflisten oder Sie machen es sich einfacher und buchen jeden Monat pauschal den vom Finanzamt festgelegten Wert. Dabei beinhaltet das BMF-Schreiben eine Tabelle mit Werten für die verschiedenen Berufsgruppen, die diese Entnahmen buchen müssen.

Gehören zu Ihrer Familie auch Kinder, dann müssen Sie für Kinder im Alter von bis zu 2 Jahren, keine Sachentnahmen buchen. Für Kinder zwischen 2 und 12 Jahren müssen Sie die Hälfte der gelisteten Werte als Sachentnahmen verbuchen.

Und Kontolino! hilft Ihnen dabei?

Kontolino! wäre nicht Ihr Freund, wenn es für die Verbuchung von Eigenverbrauch bzw. Sachentnahmen nicht vorgefertigte Buchungsmuster in unserem Buchungsmuster gäbe.  Einfach im Eingabefeld für  den Buchungstext das Stichwort, z.B. „Sachent“, eingeben und die passende Buchungsvorlage auswählen – Kontolino! füllt den Buchungssatz komplett aus, Sie müssen nur noch Datum und Betrag anpassen. Einfacher geht es kaum.

Sie wollen Wissen, auf welchen Konten die Pauschbeträge gebucht werden?

Dann lesen Sie in unserem Kontierungslexikon auf der Seite „Pauschalbeträge für Sachentnahmen verbuchen„. Dort finden Sie die Hintergründe der Pauschbeträge ausführlich erklärt und natürlich auch auf welchen Konten genau gebucht werden muss.

Jahresabschluss 2025

„Alle Jahre wieder…“ steht nicht nur das Christkind vor der Tür – auch die Anlage eines neuen Buchungsjahres steht wieder an. Und da dies nur jährlich geschieht, steht man jährlich vor der gleichen Herausforderung: wie ging das noch mal? Und kann ich danach noch im alten Jahr Buchungen erfassen, oder geht das dann nicht mehr? Und was ändert sich steuerlich für das Jahr 2026?

Nachstehend wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick

Wichtiger Hinweis für Nutzer, die Ihre Rechnungen in Kontolino! schreiben: Sie müssen eine neue Buchungsperiode anlegen, bevor Sie für das Jahr 2026 Ihre Rechnungen schreiben können.

Wichtiger Hinweis für Nutzer der Kontolino!-API bzw. der Partnerschnittstelle: Sie müssen genauso eine neue Buchungsperiode anlegen, bevor im neuen Jahr die ersten Daten per API-Schnittstelle übertragen werden (z. B. von flour).

Deshalb können Sie die neue Buchungsperiode bereits erstellen, bevor Sie die notwendigen Jahresendbuchungen bzw. Überprüfungen durchgeführt haben. Eine nachträgliche erneute Saldenübernahme der geänderten Konten ist jederzeit erneut von einem Buchungsjahr in das nächste möglich. Wie erläutern wir Ihnen nun nachstehend unter der Überschrift „Erneute Saldenübernahme nach nachträglichen Buchungen im Jahr 2025

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen für das Jahr 2026

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir nur die aus unserer Sicht wichtigsten steuerlichen Änderungen für das Jahr 2026 für kleine Unternehmer darstellen – und nicht alle Änderungen. Das würde den Rahmen in unserem Artikel sprengen:

  • Ab der Steuererklärung für das Jahr 2025, erhalten Sie Ihre Steuerbescheide direkt in ELSTER rein digital. Eine zusätzliche Zusendung der Bescheide per Post erfolgt nicht mehr. Sollten Sie weiter einen Papierbescheid erhalten wollen, müssen Sie dies bei Ihrer Finanzverwaltung im ELSTER beantragen.
  • Für E-Bilanzen deren Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 2024 beginnen, müssen neue Pflichtbestandteile übertragen werden: der Kontennachweis. Dabei handelt es sich um die Kontenbezeichnung, der bebuchten Konten. Diese zusätzlichen Information wurde in die Export-Dateien zur E-Bilanz in Kontolino! implementiert. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel: Kontennachweis für E-Bilanz in Kontolino! verfügbar.
  • Sie können Ihre Anlagegüter, die Sie im Zeitraum vom 01. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 anschaffen, mit dem 3-fachen Faktor (max. jedoch mit 30 %) degressiv abschreiben. Diese Abschreibeprozentsätze haben wir bereits in Kontolino! für den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum in der Abschreibungsart „Degressiv/Lineare Abschreibung“ für Sie hinterlegt. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel: Investitions-Sofortprogramm verabschiedet.
  • Zusätzlich wurden Sonderabschreibungsmöglichkeiten für E-Autos, die vom 01. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 angeschafft werden, beschlossen. Diese sind für die Steuerbilanz zulässig, jedoch nicht unbedingt für die Handelsbilanz. Wenn Sie diese nutzen wollen, steht Ihnen die neue Abschreibungsart die neue Abschreibungsmöglichkeit „Abschreibungen für E-Fahrzeuge gem Investitions-Sofortprogramm 2025 (nur steuerliche Abschr!)“ in Kontolino! zur Verfügung. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel: Investitions-Sofortprogramm verabschiedet.
  • Der Mindestlohn erhöht sich auf 13,90 € für das Jahr 2026 und damit erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobber auf 603 € im Monat. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel: Mindestlöhne werden am 01. Januar 2026 erhöht.
  • Die Pauschalen für Dienstreisen ins Ausland ändern sich für einige Länder im Jahr 2026. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel: Reisekosten: BMF passt die Pauschalen für Dienstreisen ins Ausland für 2026 an.
  • Die Pendlerpauschale beträgt bereits ab dem 01. Januar 2026 ab dem ersten Kilometer 0,38 €. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel: Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen.
  • Und die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie reduziert sich wieder auf 7 %. Die Umsatzsteuer für Getränke hingegen bleibt unverändert bei 19%. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel: Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen.

Notwendige Buchungen am Jahresende

Es gibt bestimmte Buchungen, die Sie am Jahresende erledigen müssen, z. B.:

  • So müssen Sie alle Privatverbräuche buchen (z. B. 1%-Regel beim Firmen-PKW oder der private Anteil an der Telefonrechnung…). Denken Sie auch an die Home-Office-Pauschale. Sie dürfen bis zu 1.260 € im Jahr pauschal abziehen, wenn Sie tageweise daheim arbeiten (siehe Häusliches Arbeitszimmer).
  • Weiter sind alle Abschreibungen für Ihre Anlagegüter und geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWGs) zu buchen. Beachten Sie dabei die zusätzlichen Abschreibungsmöglichkeiten (siehe oben).
  • Natürlich sollten Sie Ihren verbuchten Kontostand der Bankkonten mit dem tatsächlichen Bankbestand überprüfen. Darüber hinaus müssen Sie auch den verbuchten Kassenstand mit dem tatsächlichen Kassenstand vergleichen. Dies können Sie am Besten tun, wenn Sie Kontoauszüge in Kontolino! für die Konten erstellen und mit Ihren Bankauszügen bzw. Kassenjournalen vergleichen.
  • Haben Sie alle Anfangsbestände Ihrer Anlagegüter eingegeben? Dies ist nötig, damit die Werte in die AVEÜR in Kontolino! übernommen werden können. Damit stellen Sie die korrekte und vollständige Abgabe der EÜR sicher.
  • Am Jahresende gibt es die sogenannte 10-Tages-Regel für EÜR-Rechner. Für wiederkehrende Zahlungen, die innerhalb der ersten 10 Tage im neuen Jahr fällig und bezahlt werden, gilt: diese sind im alten Jahr zu buchen.

Zusätzlich sind für E-Bilanzierer noch folgende Dinge zu prüfen bzw. relevant:

  • Meistens wird, wenn Sie Waren haben die Inventur am Jahresende fällig. Ihre Waren müssen Sie einmal im Jahr durchzählen. Die Differenz zwischen tatsächlichem Inventurbestand und dem verbuchten Bestand müssen Sie als Bestandsveränderung verbuchen.
  • Rechnungen am Jahresende müssen in das richtige Jahr zugeordnet werden. Somit können Rechnungsabgrenzungsbuchungen notwendig werden. Weiter kann es sein, dass die Vorsteuer noch im alten Jahr in der Umsatzsteuererklärung aufzuführen ist, aber erst als Kosten in die neue Bilanz gehört.
  • Überprüfen Sie, ob die Summe Ihrer offenen Rechnungen (OPL-Liste) mit dem Ihrer Forderungs- bzw. Verbindlichkeitskonten übereinstimmt.
  • Unter Umständen, kann es sein, dass Rücklagen zu bilden sind (z. B. als UG, die gesetzliche Gewinnrücklage als auch satzungsmäßige Rücklagen, die in Verträgen verankert wurden). Mit diesen Rücklagen stärken Sie die Eigenkapitalbasis von Ihrem Unternehmen.
  • Evtl. kann es notwendig sein Rückstellungen zu bilden. Rückstellungen können Sie für bestimmte Kosten bilden, die im nächsten Jahr auf Sie zukommen werden (z. B. für Gewährleistungsansprüche, die erfahrungsgemäß entstehen werden oder für Abschluss- und Prüfungskosten Ihrer Buchhaltung).
  • Stimmen Aktiv- und Passivsaldo Ihrer Bilanz überein? Wenn nicht, überprüfen Sie zunächst Ihre von Hand eingegebenen Anfangssalden.

Ausführlicher finden Sie alle notwendigen Buchungen und Prüfungen auf unserer Seite „Rund um den Jahresabschluss“  beschrieben. 

Neues Buchungsjahr 2026 in Kontolino! anlegen

Für die Vorgehensweise haben wir für Sie ein Video erstellt:

Neues Buchungsjahr erstellen

Wenn Sie lieber nachlesen, finden Sie alles in unserem Handbuch auf der Seite „Folgeperiode erstellen“ beschrieben.

Erneute Saldenübernahme nach nachträglichen Buchungen im Jahr 2025

Und wie Sie nachträglich Ihre veränderten Salden vom Jahr 2025 erneut in das Jahr 2026 übertragen können, können Sie in folgendem Video ansehen:

Erneute Saldenübernahme ins neue Buchungsjahr

Falls Sie auch hier lieber nachlesen wollen, finden Sie alles Wissenswerte unter „Buchungen im alten und Jahr parallel „.

Das komplette Kontolino!-Team wünscht Ihnen einen guten, zügigen Jahresabschluss 2025 und ein neues, erfolgreiches Buchungsjahr 2026!

Steuerformulare 2025 in Kontolino! verfügbar

Folgende Steuerformulare wurden in Kontolino! implementiert:

  • die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für das Jahr 2025
  • die Umsatzsteuererklärung (USt) für das Jahr 2025
  • die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) für das Jahr 2026

Somit können Sie sobald Sie mit Ihrer Buchhaltung soweit sind, Ihre Steuermeldungen wie gewohnt über die in Kontolino! vorhandene Elster-Schnittstelle direkt an Ihr Finanzamt versenden.

Inhaltliche Änderungen in den Steuerformularen

Dieses Jahr gibt es nur eine kleine Änderung in der Anlage EÜR. Hier muss zusätzlich im Anlageverzeichnis angegeben werden, wenn Sie ein Elektro- oder extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug angeschafft haben. Deshalb können Sie nun in Ihrer Anlagenbuchhaltung entsprechend ein Kennzeichen dafür setzen, das dann in das Anlageverzeichnis der EÜR übernommen wird:

Nutzen Sie nicht die Anlagenbuchhaltung von Kontolino!, dann müssen Sie direkt in der Anlage AVEÜR, falls Sie ein Elektro- oder extern aufladbares Hybridelektrofahrzeug angeschafft haben, das entsprechende Drop-Down-Feld auf „Ja“ setzen:

Anlagenverzeichnis der EÜR mit Drop-Down-Möglichkeit zur Angabe, ob ein Hybrid- bzw. E-Auto angeschafft wurde

Alle anderen Formulare bleiben unverändert.

Änderung in der Abgabe der E-Bilanz

Für alle, die eine E-Bilanz abgeben müssen, der Hinweis, dass für Buchungsjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2024 ein zusätzlicher Bestandteil abgegeben werden muss: der Kontennachweis. Mehr Informationen finden Sie dazu in unserem Blogartikel „Kontennachweis für E-Bilanz in Kontolino! verfügbar„.

Zusammenfassung

Fast alle Formulare blieben dieses Jahr unverändert und stehen bereits jetzt in Kontolino! für Sie zur Verfügung. Einzig allein eine Angabe für das Anlageverzeichnis der EÜR kam hinzu. So können Sie die ermittelten Zahlen in Ruhe bereits jetzt prüfen, Ihre Jahresendbuchungen vornehmen und in Ruhe ins Neue Jahr starten.

Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen

Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. In diesem Artikel stellen wir die aus unserer Sicht relevanten Änderungen für kleine Unternehmen dar.

Pendlerplauschale beträgt bereits ab dem 1. Kilometer 0,38 Cent

Ab dem 01. Januar 2026 kann für das pendeln von zu Hause bis zur Arbeit nun bereits ab dem ersten Kilometer 0,38 € gelten machen. Das bedeutet auch, dass für die Berechnung der abziehbaren Kosten für Wege zwischen Ihrer Wohnung und der Betriebsstätte entsprechend nun mit den 0,38 € bereits ab dem 1. Kilometer berechnet werden darf. Zur Berechnung können Sie auch gerne unser angepasstes Rechenblatt, das alles rund um ein Kfz abdeckt nutzen.

Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie beträgt 7 %

Ab dem 01. Januar 2026 werden für Speisen, die in der Gastronomie verzehrt werden, die Umsatzsteuer auf 7 % gesenkt. Für Getränke bleibt die Höhe der Umsatzsteuer unverändert bei 19%.

Zusätzliche Erleichterungen

Zusätzlich beschlossene Erleichterungen betreffen Vereine, Übungsleiter sowie Arbeitnehmer, die an Parteien spenden bzw. Gewerkschaftsbeiträge zahlen. Da diese nicht unmittelbar mit kleinen Unternehmen zu tun haben, stellen wir diese in dem Artikel nicht dar.