Sie können zum Einen in Kontolino! Ihre Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuerwerte in Deutschland anzeigen lassen, aber auch für die Abgabe im sogenannten OSS (one-stop-shop) EU-weit.
Umsatzsteuerschuld in Deutschland
Zur Ermittlung der Umsatzsteuerschuld bzw. einer Vorsteuererstattung für einen abgelaufenen Zeitraum wählen Sie zunächst aus dem Menü den Eintrag „Auswerten –> Umsatzsteuer“. Sie werden nun zur Eingabe des Zeitraums aufgefordert, für den Sie ein Umsatzsteuerauswertung anfertigen möchten.
Wenn sich Ihr Abgabezeitraum von monatlich auf quartalsweise ändert, dann können Sie das unter dem Menüpunkt „Verwalten“ –> „steuerliche Daten“ für jedes Jahr einstellen. Damit passt sich der Zeitraum, der Ihnen zur Auswahl angeboten wird an.
Wenn Sie nun einen Zeitraum ausgewählt haben und auf die Schaltfläche „Anzeigen“ klicken, sammelt Kontolino! alle Umsätze mit angefallener Umsatzsteuer oder Vorsteuer aus dem gewählten Zeitraum zusammen und stellt die folgende Übersicht zusammen, der Sie die Summe aller Umsatzsteuerbeträge entnehmen können, sowie die daraus resultierende Zahlung an das Finanzamt oder eine Erstattung.
Die hier zusammengestellten Zahlen bilden die Rohdaten für die Umsatzsteuer-Voranmeldung an Ihr zuständiges Finanzamt bzw. für die Zusammenfassende Meldung (ZM) an das Bundesamt für Finanzen.
Umsatzsteuerschuld im EU-Ausland (OSS)
Sollten Sie Fernverkäufe im EU-Ausland an Privatpersonen tätigen und die geltende Umsatzschwelle überschreiten, müssen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für jedes Quartal eine Steuererklärung abgeben und die Steuer dorthin überweisen. Diese Regelung trat unter dem Namen One-Stop-Shop (OSS) am 01.07.2021 in Kraft.
Kontolino! unterstützt Sie dabei mit einer speziellen Auswertung der Umsatzsteuercodes für diese Fernverkäufe an Privatkunden. Sie finden diese Auswertung unter dem Menüpunkt „Auswertung“ –> „EU-Umsatzsteuer (OSS)“. Hier wählen Sie einfach das Quartal aus, das Sie abgeben möchten und Kontolino! bereitet Ihre Zahlen so auf, wie Sie diese beim BZSt eingeben müssen.
Weitere Informationen zur Umsatzsteuer und den Umsatzsteuermeldungen
Auf unseren Seiten zu den verschiedenen Umsatzsteuertatbeständen unter der Rubrik Wissenswertes, können Sie zum Einen erfahren, welche Umsatzsteuercodes Kontolino! unterstützt. Zum Anderen können Sie dort auch mehr über verschiedene Steuersachverhalte nachlesen (Stichwort Reverse-Charge). Wie Sie konkret die Umsatzsteuer, die Umsatzsteuervoranmeldungen u. ä. in Kontolino! verbuchen können Sie in unserem Kontierungslexikon nachlesen.
Wenn Ihr Kontolino!-Paket die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder zusammenfassenden Meldungen per Elster-Online beinhaltet, können Sie hier weiterlesen, um die weiteren Schritte zur vollautomatischen Abgabe dieser Meldungen (oder von berichtigten Meldungen) nachzuvollziehen:
Abgeben einer Umsatzsteuer-Voranmeldung per ElsterOnline-Schnittstelle.