Beim Anlegen eines neuen Anlagegutes, legen Sie einmalig die Abschreibungsart fest. Welche Abschreibungsmöglichkeiten zur Zeit erlaubt sind, können Sie in unserem Kontierungslexikon auf der Seite „Abschreibungen“ nachlesen. Diese wird von uns immer gemäß den geltenden gesetzlichen Änderungen angepasst und aktuell gehalten. Und natürlich nicht nur diese Seite, sondern auch die Abschreibungsmöglichkeiten in Kontolino! selbst.
Die Abschreibungsart in Kontolino! legen Sie selbst bei der Anschaffung fest. Danach werden die planmäßigen Abschreibungen von Kontolino! pro Anlagegut automatisch errechnet und angezeigt. Sie können am Jahresende entweder direkt im Anlagegut diese verbuchen
Oder Sie gehen noch einfacher auf den Menüpunkt „Abschreibungen 20xx“. Dort sehen Sie alle aktiven Anlagegüter incl. der GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) aufgelistet. Für diese können Sie nun einzeln pro Anlagegut die Abschreibungen verbuchen. Oder aber Sie nutzen den blauen Button „Alle Verbuchen…“ am unteren Ende der Liste.
Alle Buchungen werden zum 31.12. jedes Jahres erzeugt.
Nach dessen Verbuchung können Sie die Abschreibungen unter „Auswerten → Buchungsjournal“ jederzeit ansehen und zusätzlich von hier aus wieder ggf. stornieren.