EÜR oder Bilanzierer?
In Kontolino! gibt es eine neue auszufüllende Angabe unter dem Menüpunkt „Verwalten–>Buchungsperioden“: die Angabe, ob Sie in der betreffenden Buchungsperiode Ihren Gewinn gemäß EÜR oder E-Bilanz ermitteln.
Bitte füllen Sie diese Angabe für alle Buchungsperioden aus, in denen Sie noch arbeiten, bzw. zu denen Sie noch Steuererklärungen abgeben wollen.
Zunächst wird diese Angabe zusammen mit der Angabe, ob Sie Ist- oder Soll-Versteuerer sind, genutzt, um die Buchungsvorschläge für Ausgangsrechnungen auch korrekt für Ist-Versteuerer und Bilanzierer zu erstellen. Bisher mussten hier Unternehmer, die dieser Kombination unterlegen haben, selbst die Buchungssätze manuell erstellen.
Nun unterstützt Kontolino! die Kombination aus Ist-Versteuerung und Bilanzierung. Damit Sie die neue Funktionalität nutzen können, müssen Sie einmalig folgende Einstellungen vornehmen:
- Hinterlegen Sie unter „Verwalten –> Buchungsperioden„, dass Sie Bilanzierer und Ist-Versteuerer sind.
- Aktivieren Sie das Konto „Umsatzsteuer nicht fällig“ in Ihrem Kontenplan, in dem Sie das Häkchen unter der Spalte „Verfügbar“ setzen. Sie gelangen zu Ihrem Kontenplan unter dem Menüpunkt „Verwalten –> Kontenplan“.
Buchungsvorschläge für Ausgangsrechnungen
Und das ist schon alles. Ab da werden für Sie die Buchungsvorschläge für Ausgangsrechnungen korrekt erstellt: So werden beim Erstellen der Rechnung 2 Buchungssätze erzeugt:
- Einmal der Buchungssatz zur Erfassung der Forderungen und Umsatzerlöse zum Nettobetrag und
- zum Anderen der Buchungssatz zur Erfassung der noch nicht fälligen Umsatzsteuer in Höhe des Mehrwertsteuerbetrages.
Beim Verbuchen des Zahlungseingangs zur Rechnung werden folgende Buchungssätze vorgeschlagen:
- Der Zahlungseingang und die Ausbuchung der Forderung zum Bruttobetrag mit gleichzeitiger Ausweisung der nun fälligen Umsatzsteuer und
- der Ausbuchung des Mehrwertsteuerbetrages vom Konto „Umsatzsteuer nicht fällig“.
Buchungsvorschläge für Eingangsrechnungen
Auch Ihre Eingangsrechnungen können Sie dann mit Hilfe der Buchungsvorschläge von Kontolino! korrekt erfassen. Hier dürfen Sie als Bilanzierer, die Vorsteuer zu dem Zeitpunkt abziehen, da für Sie die Leistung erbracht wurde und Ihnen eine gültige Rechnung vorliegt. D.h. Sie erfassen beim Erhalt der Rechnung Ihre, Aufwände, die Verbindlichkeit und Vorsteuerschuld:
- Aufwandskonto an Verbindlichkeit mit dem Bruttobetrag und gleichzeitiger Verwendung des entsprechenden Vorsteuercodes laut Rechnung. Hier kann sein, dass Sie den Code entsprechend auf z. B. 7 % abändern müssen.
Bei der Zahlung der Rechnung, wird dann Ihre Verbindlichkeit mit dem Zahlungseingang auf z. B. Ihr Bankkonto verbucht.
D.h. bei Eingangsrechnungen unterscheiden sich die Buchungen für E-Bilanzierer nicht für Soll- bzw. Ist-Versteuerern.
Zusammenfassung
Mit der zusätzlichen Angabe in der Buchungsperiode zu Ihrer Gewinnermittlungsart, werden neue Funktionalitäten in Kontolino! möglich. Als erstes wird bei der Rechnungserstellung die Kombination aus Ist-Versteuer und Bilanzierer neu unterstützt. Auch wenn Sie dies nicht betrifft. Bitte machen Sie die Angabe für alle Buchungsperioden, an denen Sie noch arbeiten. Denn es werden nach und nach mehr Funktionalitäten folgen, die auf die angegebene Gewinnermittlungsart beruhen.







