Umsatzsteuer – ermäßigter Satz

Hintergrund

Unser Staat möchte mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz im Inland bestimmte Produkte billiger halten. Dazu gehören Dinge des täglichen Bedarfs, aber auch Kultur und Bildung. Deswegen gilt für einige Produktgruppen in Deutschland der sogenannte ermäßigte Steuersatz.

Was fällt darunter?

Der ermäßigte Satz ist nur für einige wenige Produkte oder Leistungen zulässig, die wichtigsten sind:

  • Lebensmittel
  • lebende Tiere
  • Pflanzen und Pflanzenteile
  • Kunstgegenstände und Sammlerstücke
  • Theater- und Konzertkarten
  • Bücher, Zeitschriften
  • Hotelübernachtungen
  • Rollstühle und sonstige Fortbewegungsmittel für kranke und behinderte Menschen
  • Prothesen o.ä.

Steuersatz

Der ermäßigte Steuersatz in Deutschland beträgt derzeit 7 %.

Kennziffer in der UStVA

Die Umsätze zum ermäßigten Steuersatz sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Kennziffer 86 anzugeben.

Angaben auf der Rechnung

Auf Ihrer Rechnung müssen Sie den Umsatzsteuerbetrag und den Steuersatz ausweisen. Zusätzlich muss der Bruttobetrag auf der Rechnung stehen.

Hinweis: Sollten Sie in Ihrer Rechnung verschiedene Umsatzsteuersätze benötigen, dann müssen Sie diese getrennt aufsummieren und ausweisen.

Beispiele

Sie besitzen eine Bäckerei? Dann verkaufen Sie Ihre Brote, Brötchen etc. zu dem Steuersatz von 7 %. Das gleiche gilt für Buchhandlungen, Gärtnereien usw., die die oben genannten Produkte verkaufen. In Kontolino! verbuchen Sie diese Umsätze mit dem Mehrwertsteuercode: Umsatzsteuer, ermäßigter Satz

Beachtenswertes

Lebensmittel fallen nur so lange unter den reduzierten Satz, wie diese nicht gleich vor Ort verzehrt werden können. Sobald Ihre Kunden oder Gäste bei Ihnen vor Ort essen, fallen diese Umsätze unter den normalen Steuersatz. Nehmen Ihre Gäste die Speisen mit nach Hause, fallen die Umsätze dagegen unter den reduzierten Satz.

Wenn Sie Hotelier sind, dann fallen die Übernachtungen unter den ermäßigten Steuersatz von 7 %, das Frühstück, das Sie anbieten, müssen Sie aber mit dem regulären Steuersatz von derzeit 19 % berechnen und korrekt in Ihrer Rechnung ausweisen.

HINWEIS: Durch Corona und den Ukrainekrieg wurde der Steuersatz für Speisen in der Gastronomie auf 7 % reduziert. Somit entfallen auf alle Speisen – egal ob im Restaurant oder zu hause verzehrt – vom 30.06.2020 bis zum 31.12.2023 der reduzierte Steuersatz. Ab 01.01.2024 muss wieder der reguläre Steuersatz von derzeit 19 % berechnet werden.

Gesetzliche Grundlage

Die ausführliche Liste der Dinge, die unter den ermäßigten Steuersatz fallen, finden Sie im §12 des Umsatzsteuergesetzes.

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