Durch die laufende Verbuchung Ihrer Geschäftsvorfälle während des Jahres haben Sie am Jahresende alle Informationen bereits gesammelt, die zum Ausfüllen der Anlage EÜR notwendig sind. Deshalb ist es sehr schnell und problemlos, sich in Kontolino! eine Anlage EÜR zusammenstellen zu lassen.
Vor der Abgabe der Anlage EÜR sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie alle Abschlussbuchungen für das abgelaufene Geschäftsjahr durchgeführt haben. Auch zu diesem Thema haben wir Ihnen auf der Seite „Rund um den Jahresabschluss“ alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Weiter sollten Sie als EÜR Rechner die 10-Tages-Regel am Jahresende beachten.
Wie Sie die EÜR überprüfen können, können Sie ebenfalls auf der Seite „Rund um den Jahresabschluss „nachlesen. Bitte machen Sie dies gründlich. Lassen Sie Sich bei der Prüfung nicht verwirren, dass das EÜR-Ergebnis ein anderes ist, als das was Ihnen die Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung anzeigt. Das ist ganz normal:
- Als EÜR-Rechner, wird die Umsatzsteuer als Einnahme und die Vorsteuer als Ausgabe mit in das Ergebnis eingerechnet – in der Bilanz sind diese Zahlungen ergebnisneutral dargestellt.
- Als EÜR-Rechner, sind manche Beträge nicht abziehbar: z. B. ein Teil der Bewirtungskosten, der Geschenke, die Gewerbekosten – in der Handelsbilanz sind zunächst alle betriebliche Kosten anzugeben. Erst mit hilfe einer Überleitungsrechnung werden diese Kosten als nicht abziehbar deklariert und die Steuerbilanz erstellt. Dort tauchen dann diese Kosten auch nicht mehr als abziehbar auf. Aber in Kontolino! sehen Sie nur die Handelsbilanz. Hier gibt es keine Steuerbilanz.
Bitte Beachten Sie: Kontolino! ist keine Steuerberatung. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Zahlen, die Sie ans Finanzamt übersenden. Die Verantwortung für die Werte, die Sie beim Finanzamt abgeben tragen Sie immer selbst. Dabei spielt es keine Rolle, ob Werte aufgrund von Buchungs- oder Softwarefehlern falsch sind.