Die 10-Tages-Regel für die EÜR-Abgabe (Einnahme-Überschuss-Rechnung)

Die 10-Tages-Regel für die EÜR-Abgabe (Einnahme-Überschuss-Rechnung)

Sie müssen eine EÜR an Ihr Finanzamt abgeben? Dann müssen Sie am Jahresende bei Ihren Buchungen einige Besonderheiten beachten:

Normalerweise buchen Sie immer das Datum, an dem das Geld fließt und nicht das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde. Das gilt für alle eingehenden und ausgehenden Zahlungen.

Bis auf eine Ausnahme: wiederkehrende Zahlungen wie Mieten, Stromrechnungen etc.
Hier können Sie die Beträge zum 31.12. des Vorjahres buchen, die bis zum 10. Januar des Folgejahres fließen werden. Insbeseondere bei der Umsatzsteuerschuld / Vorsteuererstattung gegenüber dem Finanzamt müssen Sie sogar die Buchungen vorziehen! D.h. alles was Sie bis zum 10. Januar dem Finanzamt an Umsatzsteuer zahlen bzw. als Vorsteuer erstattet bekommen müssen Sie zum 31.12. in Iher Buchhaltungssoftware erfassen. Mehr Details zur 10-Tages-Regel un der EÜR finden Sie auf unserer Seite zu den Besonderheiten zur EÜR.

Sind alle eingehenden und ausgehenden Zahlungen für das ganze Jahr erfasst, können Sie Ihre Anlage EÜR mit einem Klick an des Finanzamt via Elster-Schnittstelle abschicken. Einzelheiten können Sie gerne auf unserer Seite ausführlich nachlesen.

Weiter müssen Sie am Jahresende auch daran denken,

  • alle Privatverbräuche zu buchen (z. B. 1%-Regel beim Firmen-PKW oder der private Anteil an der Telefonrechnung…),
  • alle Abschreibungen zu buchen (dies geht mit dem Kontolino!-Paket Classic für alle angelegten Anlagegüter und geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWGs) auf einen Knopfdruck),
  • meistens wird die Inventur fällig, wenn Sie Waren haben. Diese müssen Sie einmal im Jahr durchzählen und die Bestandsveränderung (d.h. die Differenz zwischen tatsächlichem Inventurbestand und dem verbuchten Bestand in Kontolino!) buchen.
  • natürlich sollten Sie hier auch Ihren verbuchten Kontostand mit dem tatsächlichen Bankbestand überprüfen und auch der verbuchte Kassenstand sollte mit dem tatsächlichen Kassenstand übereinstimmen.

Auch hierzu können Sie die Einzelheiten auf unserer Seite jederzeit im Detail nachlesen.

Sie haben alles gebucht, geprüft und alles passt. Dann schicken Sie einfach mit einem Klick aus Ihrer Buchhaltungssoftware Kontolino! heraus die EÜR 2016 und Umsatzsteuermeldung 2016 direkt an Ihr Finanzamt. Vergessen Sie nicht ein Sendebericht auszudrucken, zu unterschreiben und auf dem Postweg an Ihr Finanzamt zu schicken. Schon ist Ihr Jahresabschluss 2016 erledigt und Sie können Sich ganz dem neuen Jahr 2017 widmen.