Mit der Erfassung der steuerlichen Daten unter dem Menüpunkt „Verwalten“ ermöglichen Sie es Kontolino! Ihre Steuererklärungen an das richtige Finanzamt online mit einem Klick zu senden und Ihre Steuertermine in der Übersicht richtig darzustellen. Damit wissen Sie immer beim Anmelden auf einen Blick, wann welche Steuer fällig wird. Die Erfassung dieser Daten ist nur einmal bei Beginn mit der Buchhaltung in Kontolino! erforderlich – und natürlich falls Änderungen (wie z. B. die Änderung der Rechtsform des Unternehmens) eintreten.
Nachstehend eine kurze Erläuterung zu den einzelnen Feldern:
- Art des Betriebs: Hier füllen Sie einfach das Textfeld mit einer Kurzbeschreibung Ihres Unternehmens aus. Am besten tragen Sie hier den Text ein, den Sie auch auf Ihrer Gewerbeanmeldung angegeben haben, z.B. „Handel mit Materialien für Handarbeiten“ oder „Malerdienstleistungen“.
Sind Sie ein Einzelunternehmen? Dann setzen Sie hier einen Haken. - Rechtsform: Sind Sie kein Einzelunternehmen können Sie Ihre Rechtsform (z. B. UG, GbR) in ein Textfeld eingeben. Diese Information wird für die Anlage EÜR benötigt.
Sind Sie gewerbesteuerpflichtig? Dann setzen Sie hier einen Haken. HINWEIS: Ab wann Gewerbesteuer fällig wird, können Sie auf unserer Seite „EÜR und E-Bilanz“ nachlesen. - Art der Einkünfte: Hier suchen Sie den passenden Eintrag für Sie aus.
- Das zuständige Finanzamt können Sie aussuchen: Geben Sie die ersten 3 oder mehr Buchstaben im Suchfeld ein, und es erscheint eine Liste als Auswahl. Klicken Sie das richtige an und Kontolino! übernimmt dieses im Feld „Ort, Bezeichnung:“
- Steuernummer: Nun müssen Sie noch Ihre Steuernummer eintragen. Bei Steuernummer, tragen Sie die Steuernummer für Ihr Gewerbe ein.
Falls Sie noch keine Steuernummer besitzen, erhalten Sie diese vom Finanzamt, wenn Sie den Gewerbeschein bei der Stadt beantragt haben. Die Steuernummer ist immer wie folgt aufgebaut: 5 Ziffern, Schrägstrich, 5 Ziffern (XXXXX/XXXXX).
Erhalten Sie eine Fehlermeldung beim Abspeichern der Steuernummer, dann beachten Sie, dass diese immer zusammen mit dem ausgesuchten „zuständigen Finanzamt“ überprüft wird. D.h. es kann nicht nur ein Tippfehler in der Steuernummer sein, es könnte evtl. auch daran liegen, dass Sie ein falsches Finanzamt ausgewählt haben. Bitte überprüfen Sie somit immer die Einträge in den Feldern „Steuernummer“ und „zuständiges Finanzamt“. - Umsatzsteuer-ID: Die Umsatzsteuer-ID benötigen Sie für den Ein- / Verkauf ins europäische Ausland. Diese müssen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Die Umsatzsteuer-ID kann man auch online beantragen. Diese beginnen in Deutschland immer mit DE gefolgt von 10 Ziffern.
- Turnus für USt.-Voranmeldungen: hier können Sie zwischen quartalsweise und monatlich auswählen. Diese Information erhalten Sie auch von Ihrem Finanzamt und ist abhängig von der Höhe des Umsatzes. Wenn Sie vom Finanzamt noch keine Information dazu erhalten haben, gehen Sie als neuer Unternehmer von einer quartalsweisen Umsatzsteuer-Voranmeldung aus.
- Steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG: Fallen Ihre Umsätze unter die entsprechende Paragraphen, dann geben Sie hier genau Ihre zutreffende Nummer ein (z. B. für Heilberufler). Damit erscheint ein besonderer Mehrwertsteuercode, um Ihre Umsätze zu verbuchen und alles wird korrekt in der Umsatzsteuererklärung und der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausgewiesen.
- Steuerberater: Sie arbeiten mit Ihrem Steuerberater zusammen und wollen diesem Ihre Buchhaltungsdaten per unserem DATEV-Export zukommen lassen? Tragen Sie hier Ihre Datev-Beraternummer und Ihre Mandantennummer, die Sie von Ihrem Steuerberater bekommen ein.