Abgabe berichtigter USt-Erklärungen

Sie stellen leider fest, dass Ihre USt-Erklärung fehlerhaft war? So lange das Finanzamt noch nicht reagiert hat, ist es sehr einfach: erstellen Sie in Kontolino! einfach wie im Artikel „USt-Erklärung an das Finanzamt versenden“ eine neue Erklärung.

Sobald Sie auf „Versenden“ klicken, erkennt Kontolino! automatisch, dass es sich um eine „Berichtigte Meldung“ handelt. So setzt Kontolino! automatisch das entsprechende Kennzeichen in der USt.

Protokolliert wird das Ganze wie bei einem ganz normalen Versand auch: Sie erhalten wie gewohnt ein Transferticket und das Übertragungsprotokoll. Und Sie sehen in der Übersicht aller USts die Meldung als „berichtigt“ markiert.

Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog

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