Natürlich werden die Buchungen auch in der AVEÜR (Anlage Anlagevermögen zur Einnahme-Überschuss-Rechnung) richtig übertragen.
Zum Einen werden die Beträge bei den Ausgaben unter der Rubrik Absetzung für Abnutzung (AfA) in der EÜR übernommen:
![Anlagegut Ausweis in EÜR](https://www.kontolino.de/wp-content/uploads/2022/01/Anlagegut-in-EUeR-1024x210.png.pagespeed.ce.M0QqajXuDs.png)
Und zusätzlich auch in die AVEÜR. In dieser müssen alle Anlagegüter – und auch die GWGs incl. Abschreibungen gelistet werden:
![AVEÜR in Kontolino!](https://www.kontolino.de/wp-content/uploads/2021/12/verkaufanlagegut2-2.png.pagespeed.ce.mDyWt1JOvM.png)
Dazu gehen Sie auf den Menüpunkt „Elster Online“ –> „Anlage EÜR“. Nachdem Sie Sich die Daten erstellen haben lassen, finden Sie Ihre Daten direkt im Anschluss der Anlage EÜR dargestellt.
Details können Sie auf unserer Seite „Anlage EÜR prüfen und abgeben“ nachlesen.