Einführung in die E-Bilanz

Mit der Buchhaltungssoftware Kontolino! können Sie Ihre Bilanz exportieren, um diese mit anderen Dienstleistern elektronisch an das Finanzamt übermitteln zu können. So müssen Sie nicht mehr Ihre Beträge abtippen, sondern können alle Ihre gebuchten Salden zu anderen Plattformen importieren.

Diese Funktion steht Ihnen ab dem Kontolino! Paket Classic zur Verfügung.

Für die meisten bilanzpflichtigen Unternehmen, die nach MicroBilG bilanzieren müssen, sind diese Zahlen direkt für die Steuerbilanz verwendbar. Wenn eine steuerliche Überleitungsrechnung notwendig ist, müssen Sie diese in einem externen Programm vornehmen.

Wie Sie den Export aller Ihrer notwendigen E-Bilanzdaten von Kontolino! und dessen Import erledigen, erläutern wir Ihnen nachstehend.

Voraussetzungen

Derzeit bieten wir Ihnen für zwei Anbieter einen speziellen Export der Daten aus Kontolino! heraus an:

Wir empfehlen für kleine Kapitalgesellschaften (UGs / GmbHs) und Einzelunternehmen ohne Sonderfälle eBilanz+. Das Handling ist insgesamt einfacher zu verstehen und auch die Datenübertragung ist einfacher.

Für die Nutzung beider Dienste müssen Sie sich bei den Anbietern direkt registrieren und somit ein Benutzerkonto einrichten. Auf dieser Seite wird nur der reine Export und Import Ihrer Daten beschrieben. Alles weitere (wie Sie einen Vorgang anlegen, die Bilanz abschicken, welche weiteren Unterlagen ggfs. noch notwendig sind usw.) können Sie in den Handbüchern von eBilanz+ bzw. eBilanz-Online erfahren.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie für Ihre Daten verantwortlich sind und überprüfen müssen, ob diese korrekt sind. Sie können Ihre Daten in Kontolino! unter dem Menüpunkt Jahresabschluss jederzeit einsehen.

Sie können aus Kontolino! heraus Ihre Handelsbilanz, Ihre GuV nach Gesamtkostenverfahren, Ihren Anlagenspiegel und Ihren steuerlichen Betriebsvermögensvergleich nach MicroBilG exportieren. MicroBilG bedeutet eine einfachere Rechnungslegung, d.h. es werden für Unternehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, weniger Informationen verlangt: Das MicroBilG ist gültig für Unternehmen, die an zwei aufeinander folgenden Abschluss-Stichtagen nur einen der folgenden Schwellenwerte überschreiten:

  • Bilanzsumme bis 350.000 Euro
  • Umsatzerlöse bis 700.000 Euro
  • Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer bis 10

Zwingend abzugeben für Unternehmen, die unter die MicroBilG-Regelung fallen, ist die Handelsbilanz, die GuV, der Anlagespiegel und der steuerliche Betriebsvermögensvergleich (seit dem Jahr 2021). All diese Daten können Sie von Kontolino! exportieren und diese wieder nach eBilanz+ bzw. eBilanz-online importieren.

In unseren separaten Artikeln beschreiben wir Ihnen die einzelnen Schritte für den Export und Import zum Einen für

  • eBilanz+ (eine Datei, die die Daten für die Handelsbilanz incl. GuV, den Anlagespiegel und den Steuerlichen Betriebsvermögensvergleich enthalten) und
  • eBilanz-online (hier benötigen Sie getrennte Dateien: eine für die Handelsbilanz incl. GuV nach Gesamtkostenverfahren, eine für den Anlagespiegel und eine für den Steuerlichen Betriebsvermögensvergleich)

Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog

Einführung in die E-Bilanz

Sie haben Ihre E-Bilanz noch nicht abgegeben?

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