E-Bilanzierer aufgepasst: neuer Pflichtbestandteil ab 2021

E-Bilanzierer aufgepasst: neuer Pflichtbestandteil ab 2021
Bisher musste verpflichtend als E-Bilanzierer mindestens die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagenspiegel elektronisch übermittelt werden. Das ändert sich nun für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen. Der neue – bisher freiwillige – Bestandteil „Steuerliche Betriebsvermögensvergleich“ (BVV) kommt hinzu.  Sprich, wenn Sie für das Jahr 2021 Ihre E-Bilanz abgeben, müssen Sie erstmalig verpflichtend die BVV abgeben.

Was ist ein Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich?

Unter dem Betriebsvermögen ist das Eigenkapital der Firma gemeint. Durch das Betriebsvermögen kann der zu versteuernde Gewinn / Verlust eines Jahres berechnet werden. Dabei wird das Betriebsvermögen am Ende mit dem am Anfang des Jahres verglichen. Weiter werden alle entnommenen Beträge in dem betreffenden Jahr addiert und alle Einlagen abgezogen. So errechnet man dann den erwirtschafteten Gewinn bzw. Verlust. Der genaue Aufbau der BVV basiert auf dem 4 Abs. 1 EStG. Dabei ist die Berechnung des Gewinns wie folgt festgelegt:

Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres

– Betriebsvermögen zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres

– Betriebsvermögen zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres

+ Entnahmen / Ausschüttungen im laufenden Wirtschaftsjahres

– Einlagen / Kapitalzuführungen im laufenden Wirtschaftsjahres

– Kapitaländerung durch Übertragung einer § 6B EStG Rücklage

= Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

Somit bildet das BVV die Entwicklung Ihrer Eigenkapitalkonten über den Jahresverlauf ab.

Was bedeutet das für Sie?

Auf Grundlage Ihrer Buchungen und damit Kontenbewegungen im Eigenkapitalbereich kann Kontolino! für Sie die benötigten Zahlen zusammenstellen. Somit wird der „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ für Sie in einem Exportformat zur Verfügung gestellt. Die neue Exportdatei können Sie unter dem Menüpunkt „Import/Export“ –> „EBilanz-Export“ entweder
  • zusammen mit Ihrem zip-file auf einmal für ebilanz+ importieren oder
  • separat für eBilanz-Online in der Rubrik „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ importieren
Eine dortige nachträgliche Bearbeitung ist jederzeit möglich. Auch findet ein Konsistenzcheck in beiden Programmen zuverlässig statt.

Unser Tipp zur Abgabe Ihrer E-Bilanz incl. Steuerlichem Betriebsvermögensvergleich

Nutzen Sie für die Abgabe Ihrer E-Bilanz unseren Partner eBilanz+. Speziell für Kontolino!-Nutzer bietet Ihnen eBilanz+ einen einmaligen Rabatt in Höhe von 10% auf eine E-Bilanz. Den dazu notwendigen Gutscheincode finden Sie in Kontolino! unter dem Menüpunkt „Import/Export“ –> „EBilanz-Export“. Kopieren Sie einfach den dort angegebenen Code mit der Kopierfunktion. Danach können Sie diesen in Ihrem Profil bei eBilanz+ aktivieren.