Häusliches Arbeitszimmer erfassen

Sie haben ein häusliches Arbeitszimmer, das Sie in Ihrer Buchhaltung erfassen wollen? Dann erfassen Sie sowohl den

  • Grundstücksanteil als auch den
  • Gebäudeanteil

Ihres Arbeitszimmers.

Warum Sie das Trennen müssen? Nun zum Einen gehört der Grundstücksanteil in eine andere Rubrik wie der Gebäudeanteil. Zum Anderen werden Grundstücke im Normalfall nicht abgeschrieben, da diese keine Wertverlust erleiden. Bei Gebäuden sieht das jedoch ganz anders aus: diese verlieren mit der Zeit an Wert und werden somit abgeschrieben.

Somit stehen Ihnen in Kontolino! deshalb für beide Anteile Ihres häuslichen Arbeitszimmer getrennte Konten zur Verfügung.

Grundstücksanteil des häuslichen Arbeitszimmers in Kontolino! erfassen

Sie erfassen den Grundstücksanteil in Kontolino! unter der „Anlagenbuchh“ –> „Anlagenverzeichnis“. Hier klicken Sie auf den Eintrag „Neues Grundstück“ unter der Überschrift „Immobilien“ und erfassen alle Werte wie sonst auch, wenn Sie Grundstücke anlegen. Als Bestandskonto für die Verbuchung wählen Sie das Konto „Grundstücksanteil häusliches Arbeitszimmer“ aus. Damit sorgen Sie für die korrekte Ausweisung Ihres Arbeitszimmers in der Anlage AVEÜR und Ihrer Bilanz.

Weiter geht es mit den Gebäudeanteil

Diesen erfassen Sie ebenfalls unter dem Menüpunkt „Anlagenbuchh“ –> „Anlagenverzeichnis“. Gleichfalls unter der Rubrik „Immobilien“ klicken Sie nun auf den Button “ „und dann unter der Überschrift Gebäude „Neues Gebäude“ und gehen dann genauso vor, wie wenn Sie ein neues Gebäude anlegen. Als Bestandskonto für die Verbuchung wählen Sie das Konto „Gebäudeanteil häusliches Arbeitszimmer“ aus. Damit sorgen Sie für die korrekte Ausweisung Ihres Arbeitszimmers in der Anlage AVEÜR und Ihrer Bilanz. .

Das ist schon alles, was Sie beachten müssen.

Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog

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