GuV erstellen

Sie können unter dem Menüpunkt „Jahresabschluss“ und „GuV“ Ihre Gewinn- und Verlustrechnung gegliedert nach dem § 275 HGB anzeigen lassen. Sie wählen dazu den Zeitraum aus und Klicken auf „Erstellen“. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit Sich auch entweder alle Ihre Konten oder nur die bebuchten Konten anzeigen zu lassen. Das erleichtert Ihnen die Überprüfung der einzelnen Positionen. Sie können bei einzelnen Konten, die Sie überprüfen möchten einfach auf die Kontenbenennung klicken. Dann sind Sie im Kontoauszug und sehen alle Buchungen, die dieses Jahr zum Konto verbucht wurden.

Gewinn- und Verlustrechnung GuV in Kontolino!

Allgemein Wissenswertes zum Thema Jahresabschluss können Sie in unserer Rubrik „Wissenswertes“ nachlesen. Hier finden Sie unter anderem, welche Buchungen am Jahresende gemacht werden müssen sowie welche Unterlagen Sie beim Finanzamt abhängig von Ihrer Unternehmensgröße und -rechtsform abgeben müssen.

HINWEIS für EÜR-Rechner: Bitte beachten Sie, dass der hier ausgewiesene Gewinn eine andere Höhe ausweisen kann wie in der EÜR. In der EÜR werden alle Ausgaben und Einnahmen eines Jahres gelistet, während in der GuV alle Aufwendungen und Erträge gelistet werden. Somit ergeben Sich hier fast immer Differenzen.

HINWEIS für Bilanzierer: Wenn Sie einen Export brauchen, um Ihre E-Bilanz abgeben zu müssen, dann können Sie dies unter dem Menüpunkt „Import/Export –> Ebilanz exportieren“ tun. Über einen Drittanbieter können Sie dann Ihre E-Bilanz wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben online abgeben.

Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog

GuV erstellen

Sie haben Ihre E-Bilanz noch nicht abgegeben?

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