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Korrekturen bereits abgegebener UStVA-Meldungen (Abgabe berichtigter UStVA)

Wenn Sie für einen Zeitraum eine Meldung abgeben möchten, für den bereits eine UStVA abgegeben wurde, erstellt Kontolino! automatisch eine „Berichtigte Meldung“.

Sie haben einen Fehler in Ihren Buchungen entdeckt? Sie haben noch Belege gefunden, die Sie nicht verbucht haben? Diese Änderungen sind für Sie so gravierend, dass Sie gerne eine „berichtigte Meldung“ abgeben möchten?

Dann korrigieren Sie einfach Ihre Buchungen bzw. geben neue Buchungen ein. Danach erstellen und überprüfen Sie die UStVA in Kontolino!. Nun ist alles korrekt? Dann senden Sie einfach eine erneute Meldung mit Kontolino! ab. Die abgegebene Meldung ist dann automatisch eine Berichtigung der vorherigen Meldung(en), die für denselben Zeitraum abgegeben wurde. Hier müssen Sie selbst nichts mehr beachten. Die Kennzeichnung als „berichtigte Meldung“ übernimmt Kontolino! automatisch für Sie.

In Ihrer Übersicht aller UStVAs ist diese Meldung entsprechend als „berichtigt“ markiert und damit auf einen Blick erkenntlich.

Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog

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