Finanzanlagen abschreiben

Normalerweise verlieren – anders wie z. B. Häuser und Mobilien – Finanzanlagen nicht ihren Wert. Somit haben Finanzanlagen keine Nutzungsdauer und keine planmäßigen Abschreibungen. Trotzdem kann es passieren, dass Ihre Finanzanlage dauerhaft an Wert verliert und damit kann es notwendig sein, eine außerplanmäßige Abschreibung zu erfassen. Dies erledigen Sie in Kontolino! in dem Sie den Eintrag „Abschreibungsplan“ aus dem Werkzeugkasten hinter der betreffender Finanzanlage auswählen.

Im folgenden Dialog klicken Sie auf den Button „Hinzufügen…“. Nun können Sie mit Klick auf den Eintrag „außerplanmäßige Abschreibung“, Ihre Teilwertabschreibung erfassen. Füllen Sie dazu die nun erscheinenden Felder aus. Dabei ist für Sie die Art der Abschreibung bereits vorausgefüllt. Klicken Sie nun auf „Speichern“.

Sie sehen daraufhin nochmals Ihre Eingabe zur Kontrolle als Tabelle dargestellt. Diese können Sie nun durch den Klick auf das Pausesymbol verbuchen oder mit Klick auf den Bleistift nochmals bearbeiten.

Zum Verbuchen benutzt Kontolino! auf der einen Seite das Konto des Anlagegutes und auf der anderen Seite das Konto, das für Teilwert-AfA eingetragen wurde. Die hinterlegten Konten sind standardmäßig von Kontolino! bestückt und können von Ihnen bei Bedarf in den Stammdaten Ihrer Finanzanlage selbst geändert werden. Dazu nutzen Sie im Anlageverzeichnis den Werkzeugkasten hinter Ihrer Finanzanlage und Klicken auf „Bearbeiten“. Nun können Sie die Konten – wie gewünscht – verändern.en Finanzanlagenverkauf anderweitig in Kontolino! erfasst haben, können Sie diesen Buchungssatz problemlos mit Ihrer Finanzanlage verknüpfen. Dazu klicken Sie auf den Pfeil hinter dem Button „+Buchungssatz“. Nun können Sie den richtigen Buchungssatz suchen und mit „übernehmen“ mit dem Verkauf der Finanzanlage verknüpfen. So ist dann alles korrekt zugeordnet – ohne dass Sie Daten doppelt erfassen müssen.

Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog

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