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Allgemeines zu Buchungsperioden, Jahresabschluss usw.

In der Buchführung wird in der Regel jedes Kalenderjahr für sich betrachtet. Das heißt, ein Buchungsjahr dauert vom 1.1. bis zum 31.12. des Jahres. In wenigen Fällen kann eine Buchungsperiode (oder Wirtschaftsjahr) länger oder kürzer als ein Kalenderjahr sein (z.B. wenn Sie Ihr Gewerbe erst im April gründen). Grundsätzlich kann die Buchungsperiode von einem Kalenderjahr (z.B. in Landwirtschaftlichen Betrieben) immer abweichen. In der Praxis hat es sich allerdings als sehr sinnvoll erwiesen, dass eine Buchungsperiode einem Kalenderjahr entspricht.

Am Ende einer Buchungsperiode wird ein Jahresabschluss gemacht. Dieser dient in erster Linie dazu, den Gewinn oder Verlust des Jahres zu ermitteln. Nicht zuletzt wird am Jahresende auch steuerlich ein Resümee gezogen. Denn der Gewinn ist die Grundlage für die Ermittlung der Gewerbesteuer sowie der Einkommensteuer (und ggf. weiterer Steuerarten).

Die Buchungsperioden in Kontolino! finden Sie unter dem Menüpunkt „Verwalten –> Buchungsperioden“.

In der Kategorie „Buchungsperioden“ zeigen wir Ihnen, wie Sie ein Wirtschaftsjahr abschließen und eine neue Buchungsperiode für ein Folgejahr erstellen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie die Salden einer Buchungsperiode aus einem Vorjahr übernehmen.

Einstellungen in den Buchungsperioden

Neben der Zeitdauer einer Buchungsperiode, legen Sie dort auch grundlegende Einstellungen zu Ihrer Buchhaltung in dem jeweiligen Zeitraum fest. Diese Angaben müssen Sie sehr gewissenhaft vornehmen, denn diese Steuern unter anderem die Bestückung Ihrer Steuererklärungen.

So legen Sie hier fest, ob Sie in dem Jahr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen – und ab dem Jahr 2025 auch – das Datum, ab dem Sie diese evtl. im Laufe das Jahres verlieren, da Sie die gültige Umsatzgrenze überschreiten. Nehmen Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, müssen Sie zwingend zusätzlich alle Ihre Umsatzerlöse auf das Konto „Erlöse als Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG“ buchen, damit die EÜR richtig bestückt werden kann.

Weiter können Sie festlegen, ob Sie Fernverkäufe an Kunden in der EU ohne USt-ID tätigen. Nur dann stehen Ihnen die entsprechenden Umsatzsteuercodes in Kontolino! zur Verbuchung und Rechnungsstellung zur Verfügung.

Sie legen fest, ob Sie der Ist-Besteuerung unterliegen – oder wenn Sie den Haken weglassen, der Soll-Versteuerung.

Weiter definieren, Sie ob Sie Ihre GWGs in Sammelposten-Konten buchen und dann abschreiben wollen, oder nicht.

Nun geben Sie an, ob Sie die Dauerfristverlängerung für die Abgabe Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldungen nutzen oder nicht.

Und dann können Sie zur Vereinfachung Ihrer Buchungen einen Standard-Belegnummern-Kreis für das Buchungsjahr festlegen.

Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog

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