Jahresabschluss 2024

„Alle Jahre wieder…“ steht nicht nur das Christkind vor der Tür – auch die Anlage eines neuen Buchungsjahres steht wieder an. Und da dies nur jährlich geschieht, steht man jährlich vor der gleichen Herausforderung: wie ging das noch mal? Und kann ich danach noch im alten Jahr Buchungen erfassen, oder geht das dann nicht mehr? Und was ändert sich steuerlich für das Jahr 2025?

Nachstehend wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick

Hinweis: Sie müssen eine neue Buchungsperiode anlegen, bevor Sie für das Jahr 2025 Ihre Rechnungen schreiben können. Deshalb können Sie die neue Buchungsperiode bereits erstellen, bevor Sie die notwendigen Jahresendbuchungen bzw. Überprüfungen durchgeführt haben. Eine nachträgliche erneute Saldenübernahme der geänderten Konten ist jederzeit erneut von einem Buchungsjahr in das nächste möglich. Wie erläutern wir Ihnen nun nachstehend unter der Überschrift „Erneute Saldenübernahme nach nachträglichen Buchungen im Jahr 2024

Wichtigsten steuerlichen Änderungen für das Jahr 2025

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir nur die aus unserer Sicht wichtigsten steuerlichen Änderungen für das Jahr 2025 für kleine Unternehmer darstellen – und nicht alle Änderungen. Das würde den Rahmen in unserem Artikel sprengen:

  • Für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gibt es Umsatzgrenzen. Diese Umsatzgrenzen für das vorherige Jahr wird von 22.000 € auf 25.000 € und für das laufende Jahr von 50.000 € auf 100.000 € angehoben. Diese neuen Grenzen gelten ab dem 01. Januar 2025. Achtung: mit dem Umsatz, mit dem die Grenze von 100.000 € überschritten wird, wird sofort die Umsatzsteuer fällig. D.h. von nun an kann die Kleinunternehmerregelung auch unter dem Jahr wegfallen und nicht erst für das Folgejahr. Das hat zur Folge, dass Sie Ihre Umsätze als Kleinunternehmer zwingend auf das Konto „Erlöse als Kleinunternehmer i. S. d. § 19 Abs. 1 UStG“ buchen müssen!
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen sollen ab dem 01. Januar 2025 nur noch dann monatlich abgegeben werden, wenn der Umsatz pro Kalenderjahr 9.000 € (bisher 7.500 €) überschreitet. Bei einem Umsatz unter dem Wert genügt eine quartalsweise Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Und bei einer Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr unter 2.000 € muss keine Umsatzsteuer-Voranmeldung mehr abgegeben werden. Die Umsatzsteuererklärung für das Gesamtjahr reicht in solchen Fällen aus.
  • Die Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen im Handels- und Steuerrecht soll einheitlich von 10 auf 8 Jahre verkürzt werden. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist soll für alle Unterlagen gelten, bei denen die Aufbewahrungsfrist nach Gesetzesverkündung noch nicht abgelaufen ist – sprich sofort nach Veröffentlichung des Gesetzes.
  • Pflicht als Unternehmer E-Rechnungen ab dem 01. Januar 2025 in Empfang nehmen zu können (z. B. per Mail). Hinweis: In Kontolino! können Sie E-Rechnungen in der Belege-Inbox abspeichern und in Kontolino! visualisiert anzeigen lassen.
  • Das Schreiben von E-Rechnungen ist zwar grundsätzlich Pflicht, aber es gibt großzügige Übergangsregelungen. So gilt die Pflicht für kleine Unternehmen erst ab dem Jahr 2028. Und Kleinunternehmer sind von der Pflicht E-Rechnungen zu erstellen, ausgenommen. Wie auch immer, in Kontolino! können Sie bereits jetzt Ihre Rechnungen als E-Rechnungen erstellen.
  • Für kleine Photovoltaikanlagen wird die Steuerbefreiung ab dem 01. Januar 2025 vereinheitlicht: Es gilt nun für alle Gebäudearten die maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW (peak). Bisher gab es verschiedene Bruttoleistungen pro Gebäudeart, unter der man steuerbefreit war.
  • Der Mindestlohn erhöht sich auf 12,82 € und damit die Verdienstgrenze für Minijobber auf 556 € im Monat.

Notwendige Buchungen am Jahresende

Es gibt bestimmte Buchungen, die Sie am Jahresende erledigen müssen, z. B.:

  • So müssen Sie alle Privatverbräuche buchen (z. B. 1%-Regel beim Firmen-PKW oder der private Anteil an der Telefonrechnung…). Denken Sie auch an die Home-Office-Pauschale. Sie dürfen bis zu 1.260 € im Jahr pauschal abziehen, wenn Sie tageweise daheim arbeiten.
  • Weiter sind alle Abschreibungen für Ihre Anlagegüter und geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWGs) zu buchen.
  • Natürlich sollten Sie Ihren verbuchten Kontostand der Bankkonten mit dem tatsächlichen Bankbestand überprüfen. Darüber hinaus müssen Sie auch den verbuchten Kassenstand mit dem tatsächlichen Kassenstand vergleichen. Dies können Sie am Besten tun, wenn Sie Kontoauszüge in Kontolino! für die Konten erstellen und mit Ihren Bankauszügen bzw. Kassenjournalen vergleichen.
  • Haben Sie alle Anfangsbestände Ihrer Anlagegüter eingegeben? Dies ist nötig, damit die Werte in die AVEÜR in Kontolino! übernommen werden können. Damit stellen Sie die korrekte und vollständige Abgabe der EÜR sicher.
  • Am Jahresende gibt es die sogenannte 10-Tages-Regel für EÜR-Rechner. Für wiederkehrende Zahlungen, die innerhalb der ersten 10 Tage im neuen Jahr fällig und bezahlt werden, gilt: diese sind im alten Jahr zu buchen.

Zusätzlich sind für E-Bilanzierer noch folgende Dinge zu prüfen bzw. relevant:

  • Meistens wird, wenn Sie Waren haben die Inventur am Jahresende fällig. Ihre Waren müssen Sie einmal im Jahr durchzählen. Die Differenz zwischen tatsächlichem Inventurbestand und dem verbuchten Bestand müssen Sie als Bestandsveränderung verbuchen.
  • Rechnungen am Jahresende müssen in das richtige Jahr zugeordnet werden. Somit können Rechnungsabgrenzungsbuchungen notwendig werden. Weiter kann es sein, dass die Vorsteuer noch im alten Jahr in der Umsatzsteuererklärung aufzuführen ist, aber erst als Kosten in die neue Bilanz gehört.
  • Unter Umständen, kann es sein, dass Rücklagen zu bilden sind (z. B. als UG, die gesetzliche Gewinnrücklage als auch satzungsmäßige Rücklagen, die in Verträgen verankert wurden). Mit diesen Rücklagen stärken Sie die Eigenkapitalbasis von Ihrem Unternehmen.
  • Evtl. kann es notwendig sein Rückstellungen zu bilden. Rückstellungen können Sie für bestimmte Kosten bilden, die im nächsten Jahr auf Sie zukommen werden (z. B. für Gewährleistungsansprüche, die erfahrungsgemäß entstehen werden oder für Abschluss- und Prüfungskosten Ihrer Buchhaltung).
  • Stimmen Aktiv- und Passivsaldo Ihrer Bilanz überein? Wenn nicht, überprüfen Sie zunächst Ihre von Hand eingegebenen Anfangssalden.

Ausführlicher finden Sie alle notwendigen Buchungen und Prüfungen auf unserer Seite „Rund um den Jahresabschluss“  beschrieben. 

Neues Buchungsjahr 2025 in Kontolino! anlegen

Für die Vorgehensweise haben wir für Sie ein neues Video erstellt:

Neues Buchungsjahr erstellen

Wenn Sie lieber nachlesen, finden Sie alles in unserem Handbuch auf der Seite „Folgeperiode erstellen“ beschrieben.

Erneute Saldenübernahme nach nachträglichen Buchungen im Jahr 2024

Und wie Sie nachträglich Ihre veränderten Salden vom Jahr 2024 erneut in das Jahr 2025 übertragen können, können Sie in folgendem Video ansehen:

Erneute Saldenübernahme ins neue Buchungsjahr

Falls Sie auch hier lieber nachlesen wollen, finden Sie alles Wissenswerte unter „Buchungen im alten und Jahr parallel „.

Das komplette Kontolino!-Team wünscht Ihnen einen guten, zügigen Jahresabschluss 2024 und ein neues, erfolgreiches Buchungsjahr 2025!

Neue Videos zum Anlegen neuer Buchungsjahre verfügbar

„Alle Jahre wieder…“ steht nicht nur das Christkind vor der Tür – auch die Anlage eines neuen Buchungsjahres steht wieder an. Und da dies nur jährlich geschieht, steht man jährlich vor der gleichen Herausforderung: wie ging das noch mal? Und kann ich danach noch im alten Jahr Buchungen erfassen, oder geht das dann nicht mehr?

Um diese Fragen zu beantworten, haben wir zusätzlich zu unserer Dokumentation zwei neue Videos für Sie erstellt.

Unser erstes Video: Neues Buchungsjahr in Kontolino! anlegen

Wie Sie jederzeit neue Buchungsjahre in Kontolino! erstellen können, können Sie Sich in diesem Video anschauen:

Neues Buchungsjahr erstellen

Wenn Sie lieber nachlesen, finden Sie die notwendigen Schritte wie gewohnt in unserem Handbuch auf der Seite „Folgeperiode erstellen“ beschrieben.

Unser zweites Video: Erneute Saldenübernahme nach nachträglichen Buchungen im bisherigen Jahr

Sie haben nach der Anlage des neuen Buchungsjahres im alten Buchungsjahr weitere Buchungen erfasst? Dann müssen Sie nachträglich Ihre veränderten Salden vom alten Jahr erneut in das neue Jahr übertragen. Wie das geht, zeigt Ihnen unser zweites Video:

Erneute Saldenübernahme ins neue Buchungsjahr

Falls Sie auch hier lieber nachlesen wollen, finden Sie alles Wissenswerte unter „Buchungen im alten und Jahr parallel „.

Wir hoffen, dass diese Videos Ihnen beim nahe stehenden Jahreswechsel helfen und Ihnen die Anlage eines neuen Buchungsjahres somit leichter gelingt.

Neue Steuerformulare 2023 / 2024 in Kontolino! verfügbar

Wie Ihnen sicher aufgefallen ist, finden Sie in Kontolino! schon jetzt die neuen Steuerformulare für die Umsatzsteuermeldung 2023, die  Umsatzsteuervoranmeldung 2024 sowie das Formular für die Einnahme-Überschuss-Rechnung 2023.

Diese Formulare werden jedes Jahr vom Finanzamt an steuerliche Neuerungen angepasst. Weil diese Änderungen  von uns für Sie jedes Jahr in Kontolino! eingearbeitet werden,  können Sie wie gewohnt alle Formulare schnell und einfach mit einem Klick ans Finanzamt versenden.

Nachstehend finden Sie die Steuerformulare aufgeführt, ggfs. mit Erläuterungen zu den Änderungen, die implementiert wurden.

Umsatzsteuermeldung 2023 (USt)

Dieses Formular hat sich dieses Jahr nicht verändert. Sie können es in der Buchungsperiode 2023 unter dem Menüpunkt „Elster Online“ –> „USt-Erklärung 2023“ finden, prüfen und mit wenigen Klicks an Ihr Finanzamt übermitteln.

Umsatzsteuervoranmeldung 2024 (UStVA)

Auch dieses Formular hat sich im Vergleich zum Jahr 2024 nicht verändert. In der Buchungsperiode 2024 finden Sie dieses Formular wie gewohnt unter dem Menüpunkt „Elster Online“ –> „USt-Voranmeldung“.

Anlage Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2023 (EÜR)

Im EÜR-Formular befindet sich zwei kleine Änderungen in der Darstellung. Inhaltlich hat sich nichts geändert. So wurden einmal die beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben wie Geschenke, Bewirtungkosten usw. in zwei Rubriken unterteilt: in nicht abziehbar und abziehbar.

Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben EÜR 2023

Die zweite Darstellungsänderung ähnelt der vorherigen: Die Rücklagen und stillen Reserven wurden in die Rubriken Bildung und Auflösung unterteilt.

Ergänzende Angaben EÜR 2023

Unsere Kunden finden zur Kontrolle und Erklärung, wie die Zahlen in Kontolino! ermittelt werden, sobald die EÜR-Daten erstellt wurden Zugang zu einer Dokumentation. Auch diese haben wir für die EÜR 2023 für Sie angepasst und hinterlegt:

Wichtiges zur EÜR

Bevor Sie diese verschicken, gibt es einiges an Jahresabschlussbuchungen, -prüfungen und Ausnahmen zu beachten:

  • Eine Übersicht der vorzunehmenden Abschlussbuchungen finden Sie auf unserer Seite „Rund um den Jahresabschluss„. Als Beispiele hierfür sind die jährlichen Abschreibungsbuchungen oder Privatentnahmebuchungen z. B. für einen Firmen-PKW zu nennen.
  • Als EÜR-Rechner gilt es zusätzlich die 10-Tages-Regel zu beachten.
  • Nach welchen Kriterien Sie Ihre Buchhaltung überprüfen können, finden Sie auf unsere Seite „Rund um den Jahresabschluss„.

Wenn Sie Einnahmen-Überschuss-Rechner (EÜR-Rechner) sind, ist die Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung irrelevant. Deswegen lassen Sie Sich bitte nicht dabei verwirren, dass das EÜR-Ergebnis ein anderes ist, als das was Ihnen die Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung anzeigt. Das ist ganz normal:

  • Als EÜR-Rechner, wird die Umsatzsteuer als Einnahme und die Vorsteuer als Ausgabe mit in das Ergebnis eingerechnet. In der Bilanz sind diese Zahlungen ergebnisneutral dargestellt.
  • Als EÜR-Rechner, sind manche Beträge nicht abziehbar: z. B. ein Teil der Bewirtungskosten, der Geschenke, die Gewerbekosten. In der Handelsbilanz sind zunächst alle betriebliche Kosten anzugeben. Erst mit hilfe einer Überleitungsrechnung werden diese Kosten als nicht abziehbar deklariert und die Steuerbilanz erstellt. Dort tauchen dann diese Kosten auch nicht mehr als abziehbar auf. Aber in Kontolino! sehen Sie nur die Handelsbilanz. Hier gibt es keine Steuerbilanz.

Alles überprüft und korrekt?

Na, dann schicken Sie die EÜR wie immer mit einem Klick direkt mit der in Kontolino! integrierten Elster-Online Schnittstelle an das Finanzamt… – wie das geht sehen Sie auf der Seite „Anlage EÜR prüfen und abgeben“ beschrieben.

E-Bilanz

Zur Abgabe der E-Bilanz ist für E-Bilanzen, die nach dem 31.12.2022 beginnen, die Taxonomie 6.6 verpflichtend. Es sind kleine einzelne Änderungen, die durchgeführt wurden. Meist trifft es Sonderfälle und textliche Änderungen und Klarstellungen. Wir sind gerade dabei, die Änderungen umzusetzen. Weitere Informationen zu den E-Bilanz-Taxonomien finden Sie bei der eSTeuer.

Als kleine Hilfestellung erscheint beim Export Ihrere E-Bilanzdaten einen Fehlerhinweis, wenn die Summe Ihrer Aktivwerte von der Summe Ihrer Passivwerte abweichen. Denn diese beiden Werte müssen zwingend übereinstimmen, sonst ist Ihre Bilanz fehlerhaft. Mehr zum Check Ihrer Bilanz finden Sie auf unserer Seite „Rund um den Jahresabschluss„.

Zusammenfassung

Somit ist Kontolino! auf der Einen Seite für Sie startklar für das neue Buchungsjahr 2024 als auch auf der anderen Seite für Ihren Jahresabschluss 2023. Das schöne: es ändert sich nicht viel – und die wenigen Änderungen haben wir für Sie in Kontolino! umgesetzt. So bleiben Sie gesetzlich immer auf dem Laufenden.

Jahresabschluss 2023

Der Jahresabschluss 2023 steht vor der Tür – und damit auch einige buchhalterische Arbeiten am Jahresende. Dieses Jahr sind noch keine steuerlichen Änderungen verabschiedet, da das Wachstumschancengesetz derzeit im Vermittlungsausschuss liegt. Allerdings sind dort einige Änderungen vorgesehen, die evtl. dann rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft treten könnten. Bei Interesse, können Sie gerne in den Blogbeitrag „Stand des Wachstumschancengesetzes„, reinlesen, um sich über die angedachten Änderungen zu informieren.

Nachstehend wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick

  • über die notwendigen Buchungen am Jahresende geben und
  • über die Schritte geben, die notwendig sind, um ein neues Buchungsjahr in Kontolino! anzulegen.

Bevor wir loslegen noch folgender wichtiger Hinweis: Sie müssen eine neue Buchungsperiode anlegen, bevor Sie für das Jahr 2024 Ihre Rechnungen schreiben können. Deshalb können Sie die neue Buchungsperiode bereits erstellen, bevor Sie die notwendigen Jahresendbuchungen bzw. Überprüfungen durchgeführt haben. Eine nachträgliche erneute Saldenübernahme der geänderten Konten ist jederzeit erneut von einem Buchungsjahr in das nächste möglich. Wie erläutern wir Ihnen nun nachstehend unter der Überschrift „Neues Buchungsjahr 2024 in Kontolino! anlegen

Buchungen am Jahresende

Es gibt bestimmte Buchungen, die Sie am Jahresende erledigen müssen, z. B.:

  • So müssen Sie alle Privatverbräuche buchen (z. B. 1%-Regel beim Firmen-PKW oder der private Anteil an der Telefonrechnung…).
  • Weiter sind alle Abschreibungen für Ihre Anlagegüter und geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWGs) zu buchen.
  • Natürlich sollten Sie Ihren verbuchten Kontostand der Bankkonten mit dem tatsächlichen Bankbestand überprüfen. Darüber hinaus müssen Sie auch den verbuchten Kassenstand mit dem tatsächlichen Kassenstand vergleichen. Dies können Sie am Besten tun, wenn Sie Kontoauszüge in Kontolino! für die Konten erstellen und mit Ihren Bankauszügen bzw. Kassenjournalen vergleichen.
  • Haben Sie alle Anfangsbestände Ihrer Anlagegüter eingegeben? Dies ist nötig, damit die Werte in die AVEÜR in Kontolino! übernommen werden können. Damit stellen Sie die korrekte und vollständige Abgabe der EÜR sicher.
  • Am Jahresende gibt es die sogenannte 10-Tages-Regel für EÜR-Rechner. Für wiederkehrende Zahlungen, die innerhalb der ersten 10 Tage im neuen Jahr fällig und bezahlt werden, gilt: diese sind im alten Jahr zu buchen.

Zusätzlich sind für E-Bilanzierer noch folgende Dinge zu prüfen bzw. relevant:

  • Meistens wird, wenn Sie Waren haben die Inventur am Jahresende fällig. Ihre Waren müssen Sie einmal im Jahr durchzählen. Die Differenz zwischen tatsächlichem Inventurbestand und dem verbuchten Bestand müssen Sie als Bestandsveränderung verbuchen.
  • Rechnungen am Jahresende müssen in das richtige Jahr zugeordnet werden. Somit können Rechnungsabgrenzungsbuchungen notwendig werden. Weiter kann es sein, dass die Vorsteuer noch im alten Jahr in der Umsatzsteuererklärung aufzuführen ist, aber erst als Kosten in die neue Bilanz gehört.
  • Unter Umständen, kann es sein, dass Rücklagen zu bilden sind (z. B. als UG, die gesetzliche Gewinnrücklage als auch satzungsmäßige Rücklagen, die in Verträgen verankert wurden). Mit diesen Rücklagen stärken Sie die Eigenkapitalbasis von Ihrem Unternehmen.
  • Evtl. kann es notwendig sein Rückstellungen zu bilden. Rückstellungen können Sie für bestimmte Kosten bilden, die im nächsten Jahr auf Sie zukommen werden (z. B. für Gewährleistungsansprüche, die erfahrungsgemäß entstehen werden oder für Abschluss- und Prüfungskosten Ihrer Buchhaltung).
  • Stimmen Aktiv- und Passivsaldo Ihrer Bilanz überein? Wenn nicht, überprüfen Sie zunächst Ihre von Hand eingegebenen Anfangssalden.

Ausführlicher finden Sie alle notwendigen Buchungen und Prüfungen auf unserer Seite „Rund um den Jahresabschluss“  beschrieben. 

Neues Buchungsjahr 2024 in Kontolino! anlegen

Zusätzlich müssen Sie natürlich ein neues Buchungsjahr (in Kontolino! heißt das Buchungsjahr Buchungsperiode) anlegen. Sie gehen dazu im Menü auf den Eintrag „Verwalten„->“Buchungsperioden„. Daraufhin gehen Sie auf das Werkzeugsymbol beim Jahr 2023 und wählen hier den Eintrag „Folgeperiode erstellen„. Daraufhin führt Sie unser Assistent durch alle notwendigen Schritte. Meist müssen Sie nur die von Kontolino! vorgenommenen Einstellungen bestätigen. Und schon haben Sie Ihr neues Buchungsjahr korrekt erstellt. Ausführlich haben wir das in unserem Handbuch auf der Seite „Folgeperiode erstellen“ beschrieben.

Sie können jederzeit das neue Buchungsjahr 2024 in Kontolino! anlegen – auch wenn Sie mit Ihren Buchungen im Jahr 2023 noch nicht fertig sind. Denn in Kontolino! können Sie in mehreren Jahren parallel buchen. Dazu müssen Sie nur die Buchungsperiode entsprechend auswählen (dies geht unter dem Menüpunkt „Verwalten“-> „Buchungsperioden„) und normal buchen. Haben Sie am Schluss alle Buchungen für das Jahr 2023 erfasst, übernehmen Sie die Salden einfach erneut in das Jahr 2024 und das neue Jahr startet stimmig.

Weitere Informationen zur Buchungsperiode (z. B. was es mit der Ergebnisverteilung auf sich hat oder wie Sie vorgehen, wenn Sie Ihren Kontenrahmen wechseln wollen) finden Sie in unserem Handbuch in Einzeleinträgen unter der Kategorie „Buchungsperioden„.

Abgabe der Umsatzsteuererklärung (UST) und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bzw. E-Bilanz

Sie müssen für das Jahr 2023 eine USt und eine EÜR bzw. E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln . Wie Sie wissen, ist das Absenden der USt und der EÜR direkt aus Kontolino! heraus möglich. Dabei entfällt die ausgedruckte, unterschriebene Abgabe der Steuererklärungen bei Ihrem Finanzamt, da wir die authentifizierte Übermittlung unterstützen. Wir haben bereits die neuen Formulare für Sie in Kontolino! implementiert. D.h. Sie können ab dem 01. Januar 2024 sofort Ihre Steuererklärungen fertigstellen und übermitteln. Bitte denken Sie daran, dass wir keine Haftung für die übermittelten Zahlen übernehmen können. Bitte prüfen Sie daher Ihre Zahlen gründlich, bevor Sie diese abgeben. Als Hilfestellung finden Sie zum Einen in Kontolino! für die EÜR eine pdf, aus der Sie entnehmen können, welche Konten in welche EÜR-Position einfließt. Zum Anderen finden Sie auf der Seite „Rund um den Jahresabschluss“ alle Prüfungen beschrieben, die Sie durchführen sollten.

Ihre E-Bilanz können Sie unter dem Menüpunkt „Import/Export“ -> „EBilanz-Export“ exportieren und über z. B. eBilanz+ an Ihr Finanzamt abgeben. Einzelheiten können Sie auf der Seite „Einführung in die E-Bilanz“ nachlesen. Dort sind weitere Seiten verlinkt, in denen Sie Schritt für Schritt entnehmen können, wie Sie genau Ihre Daten aus Kontolino! heraus exportieren und bei den entsprechenden Dritt-Anbietern importieren können.

Alternativ können Sie Ihre Daten über unsere DATEV-Schnittstelle an Ihren Steuerberater übertragen. So kann er Ihre Buchhaltung zum einen Überprüfen, Tipps geben und die USt, EÜR bzw. E-Bilanz an Ihr Finanzamt übertragen.

Das komplette Kontolino!-Team wünscht Ihnen einen guten, zügigen Jahresabschluss 2023 und ein neues, erfolgreiches Buchungsjahr 2024!

Welche Buchungskonten gehören zu welcher Position?

Diese Frage taucht immer wieder auf: welche Buchungskonten werden alle bei einer Position berücksichtigt. Sei es in der Zusammenstellung der Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder der Bilanz. Denn nur so können Sie Ihre EÜR bzw. Bilanz inhaltlich prüfen, bevor Sie diese Ihrem Finanzamt übermitteln.

Wie geht Kontolino! vor?

Kontolino! richtet sich bei der Zuordnung der Buchungskonten für die EÜR bzw. Bilanz nach den offiziellen Mappings der DATEV. In den von der DATEV veröffentlichten Kontenrahmen wird zu den Konten angezeigt, in welche EÜR-Position bzw. Bilanz diese zählen. Dieses Mapping ist in Kontolino! für die beiden Kontenrahmen SKR03 und SKR04 hinterlegt. Das heißt jedes Konto, das Sie zu Beginn in Kontolino! in Ihrem Kontenplan unter dem Menüpunkt „Verwalten“ –> „Kontenplan“ einsehen können, weiß in welcher EÜR- bzw. Bilanzposition seine Bewegungen bzw. Salden ausgewiesen werden.

Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie, wenn Sie neue Konten – über die Möglichkeit des Duplizierens eines vorhanden Kontos – anlegen, beachten, dass Sie das richtige Konto duplizieren. Sie müssen immer ein Konto als Basis für Ihr neues Konto auswählen, das den gleichen inhaltlichen Sinn hat. Sollte Ihr Steuerberater z. B. für Ihre verschiedenen Wareneinkäufe (Wareneingang – Aufwendungen für Handelswaren) mehrere Kontonummern buchen. Dann duplizieren Sie das Konto „Wareneingang (Aufwendungen für Handelswaren)“ so oft wie Sie dieses benötigen. Würden Sie ein anderes Konto auswählen (z. B. „Bestandsveränderungen Waren“), würde das zu falschen Ergebnissen in der EÜR und Bilanz führen.

Kontenzuordnung für EÜR-Rechner

Wenn Sie EÜR-Rechner sind, dann können Sie unter dem Menüpunkt „Elster Online“ –> „Anlage EÜR“ jederzeit eine neue EÜR erstellen und prüfen. Dies können Sie auch unterm Jahr machen, wenn Sie einfach ein Gefühl dafür haben wollen, wie viel Einkommen Sie unterm Strich erzielt haben.

Sobald Sie Ihre EÜR vor sich haben, finden Sie folgenden Hinweis:

Eür richtig - überprüfen

Wenn Sie auf den blauen Eintrag klicken, erhalten Sie eine pdf-Datei, in der aufgeschlüsselt ist welche EÜR-Position wie ermittelt wird und welche Konten darin einfließen. Diese Datei ändert sich – je nach Änderungen der EÜR – über die Jahre. D.h. für Sie ist für jedes Jahr die passende Datei über diesen Link erreichbar.

Kontenzuordnung für Bilanzierer

Und wie ist dies für Bilanzierer? In Kontolino! können Sie Sich jederzeit unter dem Menüpunkt „Jahresabschluss“ –> „Formatierte Bilanz“ eine Handelsbilanz entsprechend des § 266 HGB anzeigen lassen. Auch dies können Sie jederzeit tun, um Ihre Buchungen zu überprüfen oder einfach auch nur, um ein Gefühl dafür zu haben, wie die Geschäfte bisher liefen.

Um nachzuvollziehen, aus welchen Konten sich die Werte zusammensetzen, können Sie nun neu im Kontenplan nachschauen. Dort finden Sie unter dem Menüpunkt „Verwalten“ –> „Kontenplan“ neu implementiert hinter dem Konto die Bilanzposition gelistet.

Manchmal sind bei einem Konto zwei Positionen mit einem „ODER“ dazwischen aufgeführt. Die erste Position ist die Position, in der normalerweise das Konto in die Bilanz einfließt. Sobald das Konto allerdings einen negativen Anfangs- und/oder Abschlusssaldo aufweist, wechselt es laut HGB die Bilanzseite – denn in der Handelsbilanz gibt es (außer dem Verlust) keine negativen Werte. Dies wird durch den Wechsel der Bilanzseite und damit der Bilanzposition dargestellt. Allerdings sollten negative Kontosalden die Ausnahme in Ihrer Buchhaltung darstellen. Denn wer hat schon Schulden bei seinen Lieferanten oder Guthaben bei seinen Kunden?

Und wie entsteht die E-Bilanz?

Für die E-Bilanz-Erstellung gibt es sogenannte Taxonomien, die vom Gesetzgeber veröffentlicht werden. Über diese Taxonomien werden die einzelnen Konten einer oder mehrerer E-Bilanzpositionen zugeordnet. Dort ist auch definiert, wie fein die Gliederung sein muss. Grundsätzlich sind die Konten in Kontolino! entsprechend der vorgegebenen Taxonomie dem entsprechenden tag-Namen zugeordnet. Wenn Sie sich nicht durch die ewig-lange Taxonomie-Datei suchen wollen, kann Ihnen auch der Taxonomiebrowser des Landes Hessen gute Hilfe leisten.

Weiter werden in der E-Bilanz zusätzliche Werte verlangt, wie z. B. der Anlagenspiegel oder den steuerlichen Betriebsvermögensvergleich. Um diese Werte zu ermitteln, ist teilweise zusätzlicher Rechenaufwand notwendig (z. B. wird nur der Habenumsatz mancher Konten für die Bestückung eines Wertes benötigt). Dies ist entsprechend in Kontolino! im Programmcode umgesetzt.

Wo entstehen Abweichungen zwischen Handels- und E-Bilanz?

Manchmal stimmen die Werte zwischen der Handelsbilanz in Kontolino! nicht mit den importierten Werten bei z. B. eBilanz+ überein. Dies kann verschiedene Ursachen haben:

Ein Unterschied zwischen E-Bilanz und Handelsbilanz ist, dass in der E-Bilanz die Konten bei Negativ-Salden nicht die Bilanzposition wechseln. Dies kann zur Verwirrung führen, wenn Sie Ihre Handelsbilanz mit der importierten E-Bilanz vergleichen. Grundsätzlich sollte dies aber die Ausnahme sein: Sie sollten vermeiden Konten mit negativen Abschlusssalden zu führen.

Oder aber Sie haben als GmbH oder UG, Privatentnahmen auf den entsprechenden Konten verbucht. Dies führt zu Importfehlern, denn eine GmbH oder UG hat nur Angestellte – aber keine privathaftenden Gesellschafter. D.h. die Privatkonten dürfen nicht gebucht werden. Hier sollten Sie Ihre Buchungen korrigieren.

Was auch öfter zu Verwirrungen sorgt: in der Handelsbilanz von Kontolino! werden die Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten nicht verrechnet und getrennt ausgewiesen. eBilanz+ verrechnet diese Salden beim Import und weißt – je nach Umsatzsteuerschuld oder -forderung – nur eine Position aus.

Zusammenfassung

Die Kontenzuordnung zur EÜR bzw. Bilanz ist sehr wichtig. Beachten Sie deshalb genau welche Konten Sie duplizieren und bebuchen. Alle notwendigen Informationen, wofür die Konten verwendet werden, finden Sie entweder beim Erstellen der EÜR in einer jährlich upgedateten Excel. Bilanzierer finden nun neu die Zuordnung der Konten zur Bilanzposition im Kontenplan, den Sie über den Menüpunkt „Verwalten“ –> „Kontenplan“ erreichen.

Die Zuordnung der Konten zur Handelsbilanz ist unter Umständen eine andere als in der E-Bilanz – vor allem bei negativen Kontensalden. Dies kann leider zu Verwirrungen führen. Hier kann Ihnen der Taxonomiebrowser des Landes Hessens evtl. weiterhelfen.

Neue Steuerformulare 2022 / 2023 in Kontolino! verfügbar

Wie Ihnen sicher aufgefallen ist, finden Sie in Kontolino! schon jetzt die neuen Steuerformulare für die Umsatzsteuermeldung 2022, die  Umsatzsteuervoranmeldung 2023 sowie das Formular für die Einnahme-Überschuss-Rechnung 2022.

Diese Formulare werden jedes Jahr vom Finanzamt an steuerliche Neuerungen angepasst. Weil diese Änderungen  von uns für Sie jedes Jahr in Kontolino! eingearbeitet werden,  können Sie wie gewohnt alle Formulare schnell und einfach mit einem Klick ans Finanzamt versenden.

Nachstehend finden Sie die Steuerformulare aufgeführt, ggfs. mit Erläuterungen zu den Änderungen, die implementiert wurden.

Umsatzsteuermeldung 2022 (USt)

Dieses Formular hat sich dieses Jahr nicht verändert. Sie können es unter dem Menüpunkt „Elster Online“ –> „USt-Erklärung 2022“ finden, prüfen und mit wenigen Klicks an Ihr Finanzamt übermitteln.

Umsatzsteuervoranmeldung 2023 (UStVA)

Auch dieses Formular ist im Großen und Ganzen unverändert. Es kommt nur eine neue Zeile hinzu: Für die Förderung von Photovoltaikanlagen wurde ein neuer Umsatzsteuercode von 0 % eingeführt. Dieser muss in eine eigene, neue Zeile der USTVA eingetragen werden. Somit haben wir Kontolino! insofern angepasst, dass wir für Sie den neuen MwSt-Code „Umsatzsteuer 0 % für Photovoltaikanlagen“ eingeführt und zur entsprechenden Kennziffer in der UStVA verknüpft haben.

Wann der Umsatzsteuercode von 0 % genau zur Anwendung kommt, haben wir in einem Extra-Blog Beitrag für Sie zusammengestellt.

Als Vorsteuercode ist dieser nicht relevant – da ja keine Vorsteuerbeträge anfallen.

Dieser neue MwSt.-Code in Kontolino! steht Ihnen auch bei der Rechnungsstellung zur Verfügung. So können Sie nun auch Ihre Rechnungen bzgl. Photovoltaikanlagen korrekt in Kontolino! erstellen

Anlage Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2022 (EÜR)

Im EÜR-Formular befindet sich eine kleine Änderung. Die Investitionsabzugsbeträge können nun 6 Jahre lang stehen gelassen werden, bis eine Investition getätigt wird. Letztes Jahr waren es 5 Jahre, davor 4 Jahre und ursprünglich 3 Jahre. Dazu wurde ein neues Konto eingeführt.

Unsere Kunden finden zur Kontrolle und Erklärung, wie die Zahlen in Kontolino! ermittelt werden, sobald die EÜR-Daten erstellt wurden Zugang zu einer Dokumentation. Auch diese haben wir für die EÜR 2022 für Sie angepasst und hinterlegt:

Wichtiges zur EÜR

Bevor Sie diese verschicken, gibt es einiges an Jahresabschlussbuchungen, -prüfungen und Ausnahmen zu beachten:

  • Eine Übersicht der vorzunehmenden Abschlussbuchungen finden Sie auf unserer Seite „Rund um den Jahresabschluss„. Als Beispiele hierfür sind die jährlichen Abschreibungsbuchungen oder Privatentnahmebuchungen z. B. für einen Firmen-PKW zu nennen.
  • Als EÜR-Rechner gilt es zusätzlich die 10-Tages-Regel zu beachten.
  • Nach welchen Kriterien Sie Ihre Buchhaltung überprüfen können, finden Sie auf unsere Seite „Rund um den Jahresabschluss„.

Wenn Sie Einnahmen-Überschuss-Rechner (EÜR-Rechner) sind, ist die Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung irrelevant. Deswegen lassen Sie Sich bitte nicht dabei verwirren, dass das EÜR-Ergebnis ein anderes ist, als das was Ihnen die Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung anzeigt. Das ist ganz normal:

  • Als EÜR-Rechner, wird die Umsatzsteuer als Einnahme und die Vorsteuer als Ausgabe mit in das Ergebnis eingerechnet. In der Bilanz sind diese Zahlungen ergebnisneutral dargestellt.
  • Als EÜR-Rechner, sind manche Beträge nicht abziehbar: z. B. ein Teil der Bewirtungskosten, der Geschenke, die Gewerbekosten. In der Handelsbilanz sind zunächst alle betriebliche Kosten anzugeben. Erst mit hilfe einer Überleitungsrechnung werden diese Kosten als nicht abziehbar deklariert und die Steuerbilanz erstellt. Dort tauchen dann diese Kosten auch nicht mehr als abziehbar auf. Aber in Kontolino! sehen Sie nur die Handelsbilanz. Hier gibt es keine Steuerbilanz.

Alles überprüft und korrekt?

Na, dann schicken Sie die EÜR wie immer mit einem Klick direkt mit der in Kontolino! integrierten Elster-Online Schnittstelle an das Finanzamt… – wie das geht sehen Sie auf der Seite „Anlage EÜR prüfen und abgeben“ beschrieben.

E-Bilanz

Zur Abgabe der E-Bilanz ist für E-Bilanzen, die nach dem 31.12.2021 beginnen, die Taxonomie 6.5 verpflichtend. Die Änderungen betreffen vor allem die weitere Detaillierung der Verbindlichkeiten in die Abgrenzung der Laufzeiten. Wir sind gerade dabei, die Änderungen umzusetzen. Weitere Informationen zu den E-Bilanz-Taxonomien finden Sie bei der eSTeuer.

Zusammenfassung

Somit ist Kontolino! auf der Einen Seite für Sie startklar für das neue Buchungsjahr 2023 als auch auf der anderen Seite für Ihren Jahresabschluss 2022. Das schöne: es ändert sich nicht viel – und die wenigen Änderungen haben wir für Sie in Kontolino! umgesetzt. So bleiben Sie gesetzlich immer auf dem Laufenden.

Jahresabschluss 2022

Der Jahresabschluss 2022 steht vor der Tür – und damit auch einige buchhalterische Arbeiten am Jahresende. Außerdem ändert sich natürlich auch wieder steuerlich das ein oder andere. Zu den steuerlichen Änderungen, haben wir für Sie bereits einen eigenen Blog-Beitrag „Steuerliche Änderungen für Unternehmer für das Jahr 2023“ erstellt. Lesen Sie diesen bitte gründlich durch, um sich über die steuerlichen Änderungen für das Jahr 2023 zu informieren.

Nachstehend wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick

  • über die notwendigen Buchungen am Jahresende geben und
  • über die Schritte geben, die notwendig sind, um ein neues Buchungsjahr in Kontolino! anzulegen.

Bevor wir loslegen noch folgende wichtige Hinweise: Sie müssen eine neue Buchungsperiode anlegen, bevor Sie für das Jahr 2023 Ihre Rechnungen schreiben können. Deshalb können Sie die neue Buchungsperiode bereits erstellen, bevor Sie die notwendigen Jahresendbuchungen bzw. Überprüfungen durchgeführt haben. Eine nachträgliche erneute Saldenübernahme der geänderten Konten ist jederzeit erneut von einem Buchungsjahr in das nächste möglich. Wie erläutern wir Ihnen nun nachstehend unter der Überschrift „Neues Buchungsjahr 2023 in Kontolino! anlegen

Buchungen am Jahresende

Es gibt bestimmte Buchungen, die Sie am Jahresende erledigen müssen, z. B.:

  • So müssen Sie alle Privatverbräuche buchen (z. B. 1%-Regel beim Firmen-PKW oder der private Anteil an der Telefonrechnung…).
  • Weiter sind alle Abschreibungen für Ihre Anlagegüter und geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWGs) zu buchen.
  • Natürlich sollten Sie Ihren verbuchten Kontostand der Bankkonten mit dem tatsächlichen Bankbestand überprüfen. Darüber hinaus müssen Sie auch den verbuchten Kassenstand mit dem tatsächlichen Kassenstand vergleichen. Dies können Sie am Besten tun, wenn Sie Kontoauszüge in Kontolino! für die Konten erstellen und mit Ihren Bankauszügen bzw. Kassenjournalen vergleichen.
  • Haben Sie alle Anfangsbestände Ihrer Anlagegüter eingegeben? Dies ist nötig, damit die Werte in die AVEÜR in Kontolino! übernommen werden können. Damit stellen Sie die korrekte und vollständige Abgabe der EÜR sicher.
  • Am Jahresende gibt es die sogenannte 10-Tages-Regel für EÜR-Rechner. Für wiederkehrende Zahlungen, die innerhalb der ersten 10 Tage im neuen Jahr fällig und bezahlt werden, gilt: diese sind im alten Jahr zu buchen.

Zusätzlich sind für E-Bilanzierer noch folgende Dinge zu prüfen bzw. relevant:

  • Meistens wird, wenn Sie Waren haben die Inventur am Jahresende fällig. Ihre Waren müssen Sie einmal im Jahr durchzählen. Die Differenz zwischen tatsächlichem Inventurbestand und dem verbuchten Bestand müssen Sie als Bestandsveränderung verbuchen.
  • Rechnungen am Jahresende müssen in das richtige Jahr zugeordnet werden. Somit können Rechnungsabgrenzungsbuchungen notwendig werden. Weiter kann es sein, dass die Vorsteuer noch im alten Jahr in der Umsatzsteuererklärung aufzuführen ist, aber erst als Kosten in die neue Bilanz gehört.
  • Unter Umständen, kann es sein, dass Rücklagen zu bilden sind (z. B. als UG, die gesetzliche Gewinnrücklage als auch satzungsmäßige Rücklagen, die in Verträgen verankert wurden). Mit diesen Rücklagen stärken Sie die Eigenkapitalbasis von Ihrem Unternehmen.
  • Evtl. kann es notwendig sein Rückstellungen zu bilden. Rückstellungen können Sie für bestimmte Kosten bilden, die im nächsten Jahr auf Sie zukommen werden (z. B. für Gewährleistungsansprüche, die erfahrungsgemäß entstehen werden oder für Abschluss- und Prüfungskosten Ihrer Buchhaltung).
  • Stimmen Aktiv- und Passivsaldo Ihrer Bilanz überein? Wenn nicht, überprüfen Sie zunächst Ihre von Hand eingegebenen Anfangssalden.

Ausführlicher finden Sie alle notwendigen Buchungen und Prüfungen auf unserer Seite „Rund um den Jahresabschluss“  beschrieben. 

Neues Buchungsjahr 2023 in Kontolino! anlegen

Zusätzlich müssen Sie natürlich ein neues Buchungsjahr (in Kontolino! heißt das Buchungsjahr Buchungsperiode) anlegen. Sie gehen dazu im Menü auf den Eintrag „Verwalten„->“Buchungsperioden„. Daraufhin gehen Sie auf das Werkzeugsymbol beim Jahr 2022 und wählen hier den Eintrag „Folgeperiode erstellen„. Daraufhin führt Sie unser Assistent durch alle notwendigen Schritte. Meist müssen Sie nur die von Kontolino! vorgenommenen Einstellungen bestätigen. Und schon haben Sie Ihr neues Buchungsjahr korrekt erstellt. Ausführlich haben wir das in unserem Handbuch auf der Seite „Folgeperiode erstellen“ beschrieben.

Sie können jederzeit das neue Buchungsjahr 2023 in Kontolino! anlegen – auch wenn Sie mit Ihren Buchungen im Jahr 2022 noch nicht fertig sind. Denn in Kontolino! können Sie in mehreren Jahren parallel buchen. Dazu müssen Sie nur die Buchungsperiode entsprechend auswählen (dies geht unter dem Menüpunkt „Verwalten“-> „Buchungsperioden„) und normal buchen. Haben Sie am Schluss alle Buchungen für das Jahr 2022 erfasst, übernehmen Sie die Salden einfach erneut in das Jahr 2023 und das neue Jahr startet stimmig.

Weitere Informationen zur Buchungsperiode (z. B. was es mit der Ergebnisverteilung auf sich hat oder wie Sie vorgehen, wenn Sie Ihren Kontenrahmen wechseln wollen) finden Sie in unserem Handbuch in Einzeleinträgen unter der Kategorie „Buchungsperioden„.

Abgabe der Umsatzsteuererklärung (UST) und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bzw. E-Bilanz

Sie müssen für das Jahr 2022 eine USt und eine EÜR bzw. E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln . Wie Sie wissen, ist das Absenden der USt und der EÜR direkt aus Kontolino! heraus möglich. Dabei entfällt die ausgedruckte, unterschriebene Abgabe der Steuererklärungen bei Ihrem Finanzamt, da wir die authentifizierte Übermittlung unterstützen. Wir haben bereits die neuen Formulare für Sie in Kontolino! implementiert. D.h. Sie können ab sofort Ihre Steuererklärungen fertigstellen und übermitteln. Bitte denken Sie daran, dass wir keine Haftung für die übermittelten Zahlen übernehmen können. Bitte prüfen Sie daher Ihre Zahlen gründlich, bevor Sie diese abgeben.

Ihre E-Bilanz können Sie unter dem Menüpunkt „Import/Export“ -> „EBilanz-Export“ exportieren und über z. B. eBilanz+ an Ihr Finanzamt abgeben.

Alternativ können Sie Ihre Daten über unsere DATEV-Schnittstelle an Ihren Steuerberater übertragen. So kann er Ihre Buchhaltung zum einen Überprüfen, Tipps geben und die USt, EÜR bzw. E-Bilanz an Ihr Finanzamt übertragen.

Das komplette Kontolino!-Team wünscht Ihnen einen guten, zügigen Jahresabschluss 2022 und ein neues, erfolgreiches Buchungsjahr 2023!

Jahresabschluss 2021

Der Jahresabschluss 2021 steht vor der Tür – und damit auch einige buchhalterische Arbeiten am Jahresende. Außerdem ändert sich natürlich auch wieder steuerlich das ein oder andere. Nachstehend wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick

  • über die notwendigen Buchungen am Jahresende geben,
  • über die Schritte geben, die notwendig sind, um ein neues Buchungsjahr in Kontolino! anzulegen und
  • über die gesetzlichen Änderungen, die 2021 bzw. 2022 eingeführt wurden, geben.

Buchungen am Jahresende

Zum Einen gibt es bestimmte Buchungen, die Sie am Jahresende erledigen müssen, z. B.:

  • So müssen Sie alle Privatverbräuche buchen (z. B. 1%-Regel beim Firmen-PKW oder der private Anteil an der Telefonrechnung…).
  • Weiter sind alle Abschreibungen für Ihre Anlagegüter und geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWGs) zu buchen.
  • Natürlich sollten Sie Ihren verbuchten Kontostand der Bankkonten mit dem tatsächlichen Bankbestand überprüfen. Darüber hinaus müssen Sie auch den verbuchten Kassenstand mit dem tatsächlichen Kassenstand vergleichen. Dies können Sie am Besten tun, wenn Sie Kontoauszüge in Kontolino! für die Konten erstellen und mit Ihren Bankauszügen bzw. Kassenjournalen vergleichen.
  • Haben Sie alle Anfangsbestände Ihrer Anlagegüter eingegeben? Dies ist nötig, damit die Werte in die AVEÜR in Kontolino! übernommen werden können. Damit stellen Sie die korrekte und vollständige Abgabe der EÜR sicher.
  • Am Jahresende gibt es die sogenannte 10-Tages-Regel für EÜR-Rechner. Für wiederkehrende Zahlungen, die innerhalb der ersten 10 Tage im neuen Jahr fällig und bezahlt werden, gilt: diese sind im alten Jahr zu buchen.

Zusätzlich sind für E-Bilanzierer noch folgende Dinge zu prüfen bzw. relevant:

  • Meistens wird, wenn Sie Waren haben die Inventur am Jahresende fällig. Ihre Waren müssen Sie einmal im Jahr durchzählen. Die Differenz zwischen tatsächlichem Inventurbestand und dem verbuchten Bestand müssen Sie als Bestandsveränderung verbuchen.
  • Rechnungen am Jahresende müssen in das richtige Jahr zugeordnet werden. Somit können Rechnungsabgrenzungsbuchungen notwendig werden. Weiter kann es sein, dass die Vorsteuer noch im alten Jahr in der Umsatzsteuererklärung aufzuführen ist, aber erst als Kosten in die neue Bilanz gehört.
  • Unter Umständen, kann es sein, dass Rücklagen zu bilden sind (z. B. als UG, die gesetzliche Gewinnrücklage als auch satzungsmäßige Rücklagen, die in Verträgen verankert wurden). Mit diesen Rücklagen stärken Sie die Eigenkapitalbasis von Ihrem Unternehmen.
  • Evtl. kann es notwendig sein Rückstellungen zu bilden. Rückstellungen können Sie für bestimmte Kosten bilden, die im nächsten Jahr auf Sie zukommen werden (z. B. für Gewährleistungsansprüche, die erfahrungsgemäß entstehen werden oder für Abschluss- und Prüfungskosten Ihrer Buchhaltung).
  • Stimmen Aktiv- und Passivsaldo Ihrer Bilanz überein? Wenn nicht, überprüfen Sie zunächst Ihre von Hand eingegebenen Anfangssalden.

Ausführlicher finden Sie alle notwendigen Buchungen und Prüfungen auf unserer Seite „Rund um den Jahresabschluss“  beschrieben.

Neues Buchungsjahr 2022 in Kontolino! anlegen

Zusätzlich müssen Sie natürlich ein neues Buchungsjahr (in Kontolino! heißt das Buchungsjahr Buchungsperiode) anlegen. Sie gehen dazu im Menü auf den Eintrag „Verwalten„->“Buchungsperioden„. Daraufhin gehen Sie auf das Werkzeugsymbol beim Jahr 2021 und wählen hier den Eintrag „Folgeperiode erstellen„. Daraufhin führt Sie unser Assistent durch alle notwendigen Schritte. Meist müssen Sie nur die von Kontolino! vorgenommenen Einstellungen bestätigen. Und schon haben Sie Ihr neues Buchungsjahr korrekt erstellt. Ausführlich haben wir das in unserem Handbuch auf der Seite „Folgeperiode erstellen“ beschrieben.

Sie können jederzeit das neue Buchungsjahr 2022 in Kontolino! anlegen – auch wenn Sie mit Ihren Buchungen im Jahr 2021 noch nicht fertig sind. Denn in Kontolino! können Sie in mehreren Jahren parallel buchen. Dazu müssen Sie nur die Buchungsperiode entsprechend auswählen und normal buchen. Haben Sie am Schluss alle Buchungen für das Jahr 2021 erfasst, übernehmen Sie die Salden einfach erneut in das Jahr 2022 und das neue Jahr startet stimmig.

Abgabe der Umsatzsteuererklärung (UST) und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bzw. E-Bilanz

Sie müssen für das Jahr 2021 eine USt und eine EÜR bzw. E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln . Wie Sie wissen, ist das Absenden der USt und der EÜR direkt aus Kontolino! heraus möglich. Dabei entfällt die ausgedruckte, unterschriebene Abgabe der Steuererklärungen bei Ihrem Finanzamt, da wir die authentifizierte Übermittlung unterstützen. Wir haben bereits die neuen Formulare für Sie in Kontolino! implementiert. D.h. Sie können ab sofort Ihre Steuererklärungen fertigstellen und übermitteln. Bitte denken Sie daran, dass wir keine Haftung für die übermittelten Zahlen übernehmen können. Bitte prüfen Sie daher Ihre Zahlen gründlich, bevor Sie diese abgeben.

Ihre E-Bilanz können Sie unter dem Menüpunkt „Import/Export“ -> „EBilanz-Export“ exportieren und über z. B. eBilanz+ an Ihr Finanzamt abgeben. Dabei habe wir bereits den neuen Berichtsbestandteil „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“ implementiert. Dieser ist ab dem Jahr 2021 das erste Mal verpflichtend zu übermitteln. Alternativ können Sie Ihre Daten über unsere DATEV-Schnittstelle an Ihren Steuerberater übertragen. So kann er Ihre Buchhaltung zum einen Überprüfen, Tipps geben und die E-Bilanz an Ihr Finanzamt übertragen.

Gesetzliche Änderungen für das Jahr 2021 / 2022 im Überblick

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen nachstehend eine Auswahl der Änderungen zusammengestellt haben. Im Anschluss an die einzelnen Themenblöcke, haben wir eine Linkliste für ausführlichere Informationen für Sie zusammengestellt.

Degressive Abschreibungen

wurden für die Jahre 2020 und 2021 erlaubt. D.h. Anschaffungen, die in diesen beiden Jahren gemacht wurden, können degressiv mit dem Faktor 2,5 der linearen Abschreibungshöhe (allerdings maximal bis zu 25 %) abgeschrieben werden. Diese Regelung gilt nicht mehr für Anschaffungen im Jahr 2022.

Abschreibungen für PCs, Software, Hardware

Die Abschreibungsdauer für PCs, Software, Peripheriegeräte usw. wurde auf ein Jahr ab dem Jahr 2021 und alle folgenden reduziert. D.h., wenn Sie im Jahr 2021 einen neuen Drucker gekauft haben, können Sie diesen komplett im Jahr 2021 abschreiben.

Investitionsabzugsbetrag

Sie können für Anschaffungen in Folgejahre Beträge zurücklegen. Dies war in der Vergangenheit für bis zu 3 Jahre in die Zukunft möglich. Danach mussten die zurückgestellten Beträge wieder aufgelöst werden, wenn die Investition nicht getätigt wurde. Dieser Zeitraum wurde einmalig auf 5 Jahre verlängert. D.h. Sie müssen die Beträge, die Sie für 2021 zurückgestellt haben noch nicht auflösen, sondern für das Jahr 2022 verwenden.

Sachbezüge

an Mitarbeiter dürfen ab dem 01.01.2022 in Höhe von 50 € monatlich gewährt werden. Bisher waren es 44 €. Dabei ist zu beachten, dass wenn eine Einmalzahlung in Höhe von 600 € erfolgen würde, dieser Betrag zu versteuern wäre. Es ist nur die monatliche Zahlung von der Steuer befreit.

Mehrwertsteuerdigitalpaket

Das Mehrwertsteuerdigitalpaket trat zum 01.07.2021 in Kraft. Hiermit werden alle Umsätze mit dem EU-Ausland an Privatpersonen zusammengerechnet und nicht wie bisher pro Land. Erreichen diese Umsätze zusammen mehr als 10.000 € im Jahr, wird die Umsatzsteuer des Empfängerlandes fällig. Diese kann zentral über den sogenannten One-Stop-Shop gemeldet und überwiesen werden.

E-Bilanzierer: Abgabe Berichtsbestandteil „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“

Bisher musste verpflichtend als E-Bilanzierer mindestens die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagenspiegel elektronisch übermittelt werden. Das ändert sich nun für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen. Der neue – bisher freiwillige – Bestandteil „Steuerliche Betriebsvermögensvergleich“ (BVV) kommt hinzu. Wir haben dazu schon die erforderliche Datei für Sie als Exportmöglichkeit implementiert.

Corona-Hilfen verbuchen

Wenn Sie Corona-Hilfen erhalten oder zurückbezahlt haben, müssen diese Zahlen auch in der EÜR bzw. E-Bilanz erfasst werden. Sobald Sie die Buchungen dazu korrekt verbuchen (siehe Linkliste weiter unten), weißt Kontolino! die Zahlen korrekt aus.

Uneinbringliche Forderungen

müssen seit diesem Jahr das erste mal sowohl in den Umsatzsteuervoranmeldungen als auch in der Umsatzsteuererklärung als Zusatzinformation erfasst und übermittelt werden. D.h. für Sie, dass Sie nicht bezahlte Rechnungen in Kontolino! verbuchen müssen. Den Rest übernimmt Kontolino! für Sie.

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Steuerthemen

Nachstehend für Sie Links, in denen Sie Details zu den einzelnen Steuerthemen nachlesen können:

Das komplette Kontolino!-Team wünscht Ihnen einen guten, zügigen Jahresabschluss 2021 und ein neues freudiges Buchungsjahr 2022!

Neue Steuerformulare 2020 / 2021

Wie Ihnen sicher aufgefallen ist, finden Sie in Kontolino! schon jetzt die neuen Steuerformulare für die Umsatzsteuermeldung 2020, die  Umsatzsteuervoranmeldung 2021 sowie das Formular für die Einnahme-Überschuss-Rechnung 2020.

Diese Formulare werden jedes Jahr vom Finanzamt an steuerliche Neuerungen angepasst.Weil diese Änderungen  von uns für Sie jedes Jahr in Kontolino! eingearbeitet werden,  können Sie wie gewohnt alle Formulare schnell und einfach mit einem Klick ans Finanzamt versenden.

Einnahme-Überschuss-Rechnungs Formular 2020

Im EÜR-Formular befindet sich eine bedeutende Änderung: Wenn Sie nämlich Corona-Soforthilfen beantragt und erhalten haben, müssen Sie diese verbuchen und als Einnahme in die EÜR aufnehmen.

Umsatzsteuermeldung 2020

Dieses Formular hat sich zwar nicht bedeutend verändert. Aber natürlich haben wir die Corona-Mehrwertsteuercodes so hinterlegt, dass diese in den entsprechenden Kennziffern (z. B. Umsätze zu sonstigen Steuersätzen) berücksichtigt werden.

Umsatzsteuervoranmeldung 2021

Auch dieses Formular ist im Großen und Ganzen unverändert. Die alten Mehrwertsteuersätze gelten dann wieder und somit wird die Erklärung wie bisher von Kontolino! bestückt. Eine kleine Änderung für unsere Soll-Versteuerer gab es: es müssen nun zwei Felder zusätzlich bestückt werden, wenn Forderungen uneinbringlich geworden sind, bzw. Sie wissen, dass Sie Eingangsrechnungen nicht bezahlen werden. Für die Details wir einen Extra-Blog Beitrag für Sie veröffentlicht.

Wichtiges zu den Jahresmeldungen

Bevor Sie diese verschicken, gibt es einiges an Jahresabschlussbuchungen, -prüfungen und Ausnahmen zu beachten:

  • Eine Übersicht der vorzunehmenden Abschlussbuchungen finden Sie auf unserer Seite „Rund um den Jahresabschluss„. Als Beispiele hierfür sind die jährlichen Abschreibungsbuchungen oder Privatentnahmebuchungen z. B. für einen Firmen-PKW zu nennen.
  • Als EÜR-Rechner gilt es zusätzlich die 10-Tages-Regel zu beachten.
  • Nach welchen Kriterien Sie Ihre Buchhaltung überprüfen können, finden Sie auf unsere Seite „Rund um den Jahresabschluss„.

Wenn Sie Einnahmen-Überschuss-Rechner (EÜR-Rechner) sind, ist die Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung irrelevant. Deswegen lassen Sie Sich bitte nicht dabei verwirren, dass das EÜR-Ergebnis ein anderes ist, als das was Ihnen die Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung anzeigt. Das ist ganz normal:

  • Als EÜR-Rechner, wird die Umsatzsteuer als Einnahme und die Vorsteuer als Ausgabe mit in das Ergebnis eingerechnet. In der Bilanz sind diese Zahlungen ergebnisneutral dargestellt.
  • Als EÜR-Rechner, sind manche Beträge nicht abziehbar: z. B. ein Teil der Bewirtungskosten, der Geschenke, die Gewerbekosten. In der Handelsbilanz sind zunächst alle betriebliche Kosten anzugeben. Erst mit hilfe einer Überleitungsrechnung werden diese Kosten als nicht abziehbar deklariert und die Steuerbilanz erstellt. Dort tauchen dann diese Kosten auch nicht mehr als abziehbar auf. Aber in Kontolino! sehen Sie nur die Handelsbilanz. Hier gibt es keine Steuerbilanz.

Alles überprüft und korrekt?

Na, dann schicken Sie die Meldungen wie immer mit einem Klick direkt mit der in Kontolino! integrierten Elster-Online Schnittstelle an das Finanzamt… – wie das geht sehen Sie auf der Seite „Anlage EÜR erstellen“ beschrieben.

 

Mit Kontolino! ins neue Jahr starten

Wie Sie wissen,  müssen Sie zum Jahreswechsel eine neue Buchungsperiode erstellen.

Deshalb haben wir uns lange mit der Entwicklung einer einfachen und schnellen Lösung beschäftigt. Da Sie durch verschiedene Fenster geführt werden, können Sie nichts vergessen. Um zu diesem Assistenten zu kommen, gehen Sie im Menü unter „Verwalten“ –> “ Buchungsperiode“. Hier können Sie über den Werkzeugknopf eine neue Buchungsperiode erstellen.

Unser Assistent erspart Ihnen die Kontenabschlussbuchungen. Daher müssen Sie keine Konten über das GuV (Gewinn- und Verlustkonto) abschließen oder gar alle Aktiv- Passivkontensalden manuell umbuchen.

Sie können eine neue Buchungsperiode in Kontolino! schon jetzt anlegen. Ein Buchen in der neuen und alten Buchungsperiode ist problemlos möglich: Einfach zwischen Jahren hin und herschalten.

Und wenn das alte Jahr abgeschlossen ist, können Sie die Salden wieder neu übernehmen.

Genaueres dazu erfahren Sie in unserem Handbuch.

Zum Überprüfen des Jahresabschlusses haben wir noch einige Tipps für Sie bereit, damit Sie diesen überprüfen können. Auch können Sie hier nachlesen welche Buchungen am Jahresende zwingend erforderlich sind. Gerade für EÜR-Rechner sind hier einige Besonderheiten zu beachten (Stichwort 10-Tages-Regel).