Jahresabschluss 2019

Jahresabschluss 2019

Der Jahresabschluss 2019 steht vor der Tür – und damit auch einige buchhalterische Arbeiten am Jahresende:

Buchungen am Jahresende

Zum Einen gibt es bestimmte Buchungen, die Sie am Jahresende erledigen müssen, z. B.:

  • alle Privatverbräuche zu buchen (z. B. 1%-Regel beim Firmen-PKW oder der private Anteil an der Telefonrechnung…),
  • alle Abschreibungen zu buchen (dies geht mit dem Kontolino!-Paket Classic für alle angelegten Anlagegüter und geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWGs) auf einen Knopfdruck),
  • meistens wird die Inventur fällig, wenn Sie Waren haben. Diese müssen Sie einmal im Jahr durchzählen und die Bestandsveränderung (d.h. die Differenz zwischen tatsächlichem Inventurbestand und dem verbuchten Bestand in Kontolino!) buchen.
  • natürlich sollten Sie hier auch Ihren verbuchten Kontostand der Bankkonten mit dem tatsächlichen Bankbestand überprüfen und auch der verbuchte Kassenstand sollte mit dem tatsächlichen Kassenstand übereinstimmen. Dies können Sie am Besten anhand eines Kontoauszuges in Kontolino! nachprüfen.
  • Haben Sie alle Anfangsbestände Ihrer Anlagegüter eingegeben? Dies ist nötig, damit die Werte in die AVEÜR in Kontolino! übernommen werden können. Damit stellen Sie die korrekte und vollständige Abgabe der EÜR sicher.

Ausführlicher finden Sie alle notwendigen Buchungen und Prüfungen auf unserer Seite „Rund um den Jahresabschluss“  beschrieben.

Besonderheiten bei der Verbuchung von Zahlungen am Jahresende

Zum Anderen gelten für manche Buchungen am Jahresende Besonderheiten, die Sie als EÜR-Rechner beachten müssen:

Normalerweise buchen Sie immer das Datum, an dem das Geld fließt und nicht wann die Rechnung ausgestellt wurde. Das gilt für alle eingehenden und ausgehenden Zahlungen.
Bis auf eine Ausnahme: wiederkehrende Zahlungen.
Hier können Sie die Beträge zum 31.12. des Vorjahres buchen, die bis zum 10. Januar des Folgejahres fließen werden. Insbesondere bei der Umsatzsteuerschuld / Vorsteuererstattung gegenüber dem Finanzamt müssen Sie sogar die Buchungen vorziehen! D.h. alles was Sie bis zum 10. Januar dem Finanzamt an Umsatzsteuer zahlen bzw. als Vorsteuer erstattet bekommen müssen Sie zum 31.12. in Iher Buchhaltungssoftware erfassen. In Kontolino! geschieht dies automatisch. So werden die Zahlen auch für die Umsatzsteuermeldung für das ganze Jahr richtig ermittelt und Sie können diese Zahlen mit einem Klick an des Finanzamt via Elster-Schnittstelle abschicken.

Auch hierzu können Sie die Einzelheiten auf unserer Seite „Rund um den Jahresabschluss“ jederzeit im Detail nachlesen.

Neues Buchungsjahr 2020 in Kontolino! anlegen

Zusätzlich müssen Sie natürlich ein neues Buchungsjahr (in Kontolino! heißt dies Buchungsperiode) anlegen. Sie gehen dazu im Menü auf den Eintrag „Verwalten„->“Buchungsperioden„. Daraufhin gehen Sie auf das Werkzeugsymbol beim Jahr 2019 und wählen hier den Eintrag „Folgeperiode erstellen„. Daraufhin führt Sie unser Assistent durch alle notwendigen Schritte. Meist müssen Sie nur die von Kontolino! vorgenommenen Einstellungen bestätigen und Sie haben Ihr neues Buchungsjahr bereits korrekt erstellt. Ausführlich haben wir das in unserer Dokumentation auf der Seite „Buchungsperioden, neues Jahr anlegen“ beschrieben.

Sie können jederzeit das neue Buchungsjahr 2020 in Kontolino! anlegen – auch wenn Sie mit Ihren Buchungen im Jahr 2019 noch nicht fertig sind. Denn in Kontolino! können Sie in mehreren Jahren parallel buchen. Dazu müssen Sie nur die Buchungsperiode entprechend auswählen und normal buchen. Haben Sie am Schluss alle Buchungen für das Jahr 2019 erfasst, übernehmen Sie die Salden einfach erneut in das Jahr 2020 und das neue Jahr startet stimmig.

Abgabe der Umsatzsteuererklärung (UST) und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bzw. E-Bilanz

Sie müssen für das Jahr 2019 eine USt und eine EÜR bzw. E-Bilanz am Jahresende dem Finanzamt gegenüber erstellen. Wir sind gerade dabei hierfür die Steuerformulare fertig zu machen. Wie Sie wissen, ist das Absenden der USt und der EÜR direkt aus Kontolino! heraus möglich. Dabei entfällt die ausgedruckte, unterschriebene Abgabe der Steuererklärungen bei Ihrem Finanzamt, da wir die authentifizierte Übermittlung unterstützen. Wir sind gerade an der Implementierung der neuen Vordrucke. Sobald wir damit fertig sind, werden wir Sie darüber in einem weiteren Blog-Beitrag informieren.

Einen Teil Ihrer E-Bilanz können Sie ab dem Paket Kontolino! Classic heraus unter dem Menüpunkt „Jahresabschluss“ -> „Formatierten Bilanz“ exportieren und über z. B. ebilanzonline an Ihr Finanzamt abgeben. Alternativ können Sie Ihre Daten über unsere DATEV-Schnittstelle an Ihren Steuerberater übertragen. So kann er Ihre Buchhaltung zum einen Überprüfen, Tipps geben und die E-Bilanz an Ihr Finanzamt übertragen.

Das komplette Kontolino!-Team wünscht Ihnen einen guten, zügigen Jahresabschluss 2019 und ein neues freudiges Buchungsjahr 2020!