Neue Steuerformulare 2020 / 2021

Neue Steuerformulare 2020 / 2021

Wie Ihnen sicher aufgefallen ist, finden Sie in Kontolino! schon jetzt die neuen Steuerformulare für die Umsatzsteuermeldung 2020, die  Umsatzsteuervoranmeldung 2021 sowie das Formular für die Einnahme-Überschuss-Rechnung 2020.

Diese Formulare werden jedes Jahr vom Finanzamt an steuerliche Neuerungen angepasst.Weil diese Änderungen  von uns für Sie jedes Jahr in Kontolino! eingearbeitet werden,  können Sie wie gewohnt alle Formulare schnell und einfach mit einem Klick ans Finanzamt versenden.

Einnahme-Überschuss-Rechnungs Formular 2020

Im EÜR-Formular befindet sich eine bedeutende Änderung: Wenn Sie nämlich Corona-Soforthilfen beantragt und erhalten haben, müssen Sie diese verbuchen und als Einnahme in die EÜR aufnehmen.

Umsatzsteuermeldung 2020

Dieses Formular hat sich zwar nicht bedeutend verändert. Aber natürlich haben wir die Corona-Mehrwertsteuercodes so hinterlegt, dass diese in den entsprechenden Kennziffern (z. B. Umsätze zu sonstigen Steuersätzen) berücksichtigt werden.

Umsatzsteuervoranmeldung 2021

Auch dieses Formular ist im Großen und Ganzen unverändert. Die alten Mehrwertsteuersätze gelten dann wieder und somit wird die Erklärung wie bisher von Kontolino! bestückt. Eine kleine Änderung für unsere Soll-Versteuerer gab es: es müssen nun zwei Felder zusätzlich bestückt werden, wenn Forderungen uneinbringlich geworden sind, bzw. Sie wissen, dass Sie Eingangsrechnungen nicht bezahlen werden. Für die Details wir einen Extra-Blog Beitrag für Sie veröffentlicht.

Wichtiges zu den Jahresmeldungen

Bevor Sie diese verschicken, gibt es einiges an Jahresabschlussbuchungen, -prüfungen und Ausnahmen zu beachten:

  • Eine Übersicht der vorzunehmenden Abschlussbuchungen finden Sie auf unserer Seite „Rund um den Jahresabschluss„. Als Beispiele hierfür sind die jährlichen Abschreibungsbuchungen oder Privatentnahmebuchungen z. B. für einen Firmen-PKW zu nennen.
  • Als EÜR-Rechner gilt es zusätzlich die 10-Tages-Regel zu beachten.
  • Nach welchen Kriterien Sie Ihre Buchhaltung überprüfen können, finden Sie auf unsere Seite „Rund um den Jahresabschluss„.

Wenn Sie Einnahmen-Überschuss-Rechner (EÜR-Rechner) sind, ist die Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung irrelevant. Deswegen lassen Sie Sich bitte nicht dabei verwirren, dass das EÜR-Ergebnis ein anderes ist, als das was Ihnen die Bilanz bzw. die Gewinn- und Verlustrechnung anzeigt. Das ist ganz normal:

  • Als EÜR-Rechner, wird die Umsatzsteuer als Einnahme und die Vorsteuer als Ausgabe mit in das Ergebnis eingerechnet. In der Bilanz sind diese Zahlungen ergebnisneutral dargestellt.
  • Als EÜR-Rechner, sind manche Beträge nicht abziehbar: z. B. ein Teil der Bewirtungskosten, der Geschenke, die Gewerbekosten. In der Handelsbilanz sind zunächst alle betriebliche Kosten anzugeben. Erst mit hilfe einer Überleitungsrechnung werden diese Kosten als nicht abziehbar deklariert und die Steuerbilanz erstellt. Dort tauchen dann diese Kosten auch nicht mehr als abziehbar auf. Aber in Kontolino! sehen Sie nur die Handelsbilanz. Hier gibt es keine Steuerbilanz.

Alles überprüft und korrekt?

Na, dann schicken Sie die Meldungen wie immer mit einem Klick direkt mit der in Kontolino! integrierten Elster-Online Schnittstelle an das Finanzamt… – wie das geht sehen Sie auf der Seite „Anlage EÜR erstellen“ beschrieben.