Freiberufler-Wissen Teil 3: Welche Kosten kommen auf einen Freiberufler zu?

Freiberufler-Wissen Teil 3: Welche Kosten kommen auf einen Freiberufler zu?

Heute folgt der 3. Teil unserer kleinen Serie zum Wissen für Freiberufler. Im 1. Teil haben wir uns damit beschäftigt, wer freiberuflich tätig ist. Weiter ging es mit dem 2. Teil um die Vorteile, die man als Freiberufler hat. Nun kümmert sich dieser Teil darum, welche Kosten auf Sie als Freiberufler zukommen. Das ist für Sie auf jeden Fall wichtig – denn nur wenn Sie diese Kosten alle kennen, können Sie Ihre Preise entsprechend kostendeckend festlegen.

Versicherungen für Freiberufler

Ein wichtiger Faktor, dem Sie Sich stellen müssen ist auf jeden Fall der, welche Versicherung für Sie als Freiberufler zwingend bzw. nützlich sind. Denn als Freiberufler sind Sie weder gesetzlich kranken- noch rentenversichert. Außerdem haften Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit für Schäden, die Sie verursachen.

Eine grundsätzliche Frage, die Sie Sich stellen können, bevor Sie ein Versicherung abschließen lautet: Wenn der Fall, der versichert werden soll, eintrifft, können Sie die dann entstehenden Kosten alleine tragen oder nicht? Auf dieser grundsätzlichen Frage aufbauend, sind aus unserer Sicht folgende Versicherungen unerlässlich für Freiberufler:

  • eine Krankenversicherung
  • eine Berufsunfähigkeitsversicherung und
  • eine Berufshaftpflichtversicherung.

Die Krankenversicherung

deckt zumindest Ihre Kosten ab, wenn Sie eine ärztliche Behandlung brauchen. Krankheiten sind leider unabsehbar und die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Operation sind nicht zu unterschätzen. Oder gar die Kosten von langen Therapien mit teuren Medikamenten. Von daher ist eine Grundabsicherung unerlässlich. Da – anders als bei Arbeitnehmern – kein Auftraggeber die Hälfte der Kosten übernimmt, schlägt die Krankenversicherung als Kostenfaktor auf jeden Fall gehörig zu buche.

Wie viel Sie zur Grundabsicherung zusätzlich mitversichern möchten, ist eine individuelle Entscheidung, die Sie für Sich treffen müssen. Ich denke an so Dinge wie Krankentagegeld, Zahnersatz, homöopathische Behandlungen, Brillen und ähnliches.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

greift dann, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit Ihre freiberufliche Tätigkeit nicht mehr ausführen können. Dabei geht neben dem privaten schweren Schicksalsschlag auch immer eine große finanzielle Unsicherheit einher. Gut, wenn Sie hier vorgesorgt haben. Hier ist unser Tipp: lassen Sie Sich gut beraten. Denn oft steckt die Tücke im Detail und Kleingedruckten, so dass nicht alles versichert ist, was man sich wünscht. Leider läuft es hier dann oft auf zeit- und nervenaufreibenden Schriftverkehr hinaus. Und evtl. sogar auf Gerichtsprozesse. Und das kostet Sie – wenn so ein Fall eintrifft – viel Kraft und Nerven.

Als Kostenfaktor ist die Berufsunfähigkeitsversicherung meist überschaubar: denn dieser Fall trifft einfach selten ein.

Die Betriebshaftpflichtversicherung

deckt ab, wenn durch Ihr berufliches Tun, Schaden bei anderen entsteht. Auch diese ist bei Freiberuflern unerlässlich – und oft als Kostenfaktor nicht zu unterschätzen. Denn gerade für Heilberufler, können die Folgen Ihres Tuns oft sehr schwerwiegend sein. Hier geht es ja direkt um die Gesundheit von Mitmenschen, die – im schlimmsten Fall – durch einen Behandlungsfehler schwer beeinträchtigt wird. Auch wenn diese mitunter teuer ist: aus unserer Sicht ist diese für Freiberufler unerlässlich.

Und was ist mit der Rentenversicherung?

Sie Sind als Freiberufler nicht rentenversichert. Dies können Sie entweder privat tun, oder Sie können versuchen, sich anders abzusichern. Wenn Sie Sich privat versichern, stehen Ihnen die gesetzlichen und die privaten Kassen zur Verfügung. Bitte denken Sie daran: Ihr Arbeitgeber zahlt nicht die andere Hälfte. D.h. Sie müssen Ihre ganze Vorsorge für das Alter selbst tragen. So dass hier auch ein großer Kostenblock auf Sie zukommt.

Eine alternative Absicherung ist, sich regelmäßig monatlich oder jährlich einen festen Betrag z. B. in Aktionenfonds anzulegen.

Unser Tipp: fahren Sie zweigleisig: schließen Sie auf der einen Seite eine Rentenversicherung ab und sorgen Sie zusätzlich durch andere Anlagen vor. Auch hier ist die eigene Beschäftigung mit den verschiedenen Möglichkeiten und eine seriöse Beratung aus unserer Sicht unerlässlich.

Weitere Versicherungen

Natürlich gibt es noch viele weitere Versicherungen. Haben Sie eigene Betriebsräume, dann macht auch eine Feuerversicherung durchaus Sinn: aber ob es zusätzlich eine Glasbruchversicherung braucht? Ein Feuer kann alles zerstören, aber ein Fenster? Das kann man auch mal selbst ersetzen. Unser Tipp: lassen Sie Sich beim Abschluss einer Versicherung immer davon leiten, ob Sie der Schaden ruinieren kann oder nicht.

Steuern für Freiberufler

Als Freiberufler fallen für Sie als Kostenfaktor „nur“ die normale Einkommenssteuer an. Als Freiberufler zahlen Sie keine Gewerbe- und Körperschaftssteuer. Dabei richtet sich der fällige Einkommenssteuerbetrag nach Ihrem individuellen Steuersatz und den Steuerfreibeträgen (z. B. für Kinder). Diesen sollten Sie Sich selber grob kalkulieren und entsprechend das Geld zurücklegen. Denn der Steuerbescheid flattert ja zeitlich verzögert herein und Geld ist bekanntlich sehr schnell ausgegeben.

Und die Umsatzsteuer?

Da kommt es erst mal darauf an, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Hier kennt das Umsatzsteuergesetz ja viele Regeln, die das ausschließen (z. B. als Kleinunternehmer, Heilberufler, Versicherungsvertreter, Lehrender).

Aber selbst wenn: Die Umsatzsteuer stellt für alle Betriebe nur einen durchlaufenden Posten dar, da die Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auf Ihren Preis addiert wird. Somit zahlt die Umsatzsteuer Ihr Kunde. Sie überweisen diese erhaltene Umsatzsteuer ja nur an das Finanzamt weiter.

Welche Kosten kommen sonst auf Freiberufler zu?

Das ist natürlich sehr individuell und hängt von Ihrem Betrieb und Ihren privaten Gewohnheiten zusammen. Grundsätzlich müssen Sie zum Einen überlegen, welche Ausstattung, Geräte, Räume Sie zur Durchführung Ihrer Tätigkeit brauchen. Das kann von einem PC bis hin zu einer komplett eingerichteten Arztpraxis reichen. Wichtig ist: machen Sie Sich davor Gedanken und kalkulieren diese Kosten ein.

Auf der anderen Seite müssen Sie Ihren Lebensunterhalt verdienen: es muss für Ihre Miete, Ihr Auto, Ihre Lebensmittel, Strom, Gas, Wasser – sprich Ihre laufenden Kosten reichen. Auch hier kann die Spannbreite der anfallenden Ausgaben sehr hoch sein: von praktisch fast keinen, da Sie eine eigene Wohnung / Haus besitzen und Ihr Partner bereits alle laufenden Kosten abdeckt bis hin zu mehreren 1.000 Euro im Monat. Schauen Sie Sich dazu am Besten über mehrere Monate Ihre Kontoauszüge an und rechnen durch, wie viel Sie im Monat für Ihren Lebensunterhalt benötigen.

Welche Kosten davon gehören in die Buchhaltung?

Zwar haben Sie all die oben aufgeführten Kosten, aber nicht alle gehören als Aufwände in Ihre Buchhaltung. In Ihre Buchhaltung gehören nur die Kosten, die betrieblich bedingt sind. Sprich – alle Ausgaben, die Sie haben, um Ihre freiberufliche Tätigkeit durchführen zu können.

Um dies konkreter zu machen. Von den oben aufgeführten Kosten, gehören folgende Kosten in Ihre Buchhaltung:

  • Ihre Beiträge zu der Berufsunfähigkeitsversicherung und
  • zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung und alle
  • Kosten zur Einrichtung und Erhaltung Ihrer Tätigkeit.

Alle anderen Ausgaben, haben nichts in Ihrer Buchhaltung verloren: weder die Beiträge zur Renten- oder Krankenversicherung, noch die für Ihre Einkommenssteuer und schon gar nicht die für Ihren privaten Lebensunterhalt.

Zusammenfassung

Als Freiberufler fallen einige große Kostenblöcke an. Darunter fallen auch Versicherungen. Überlegen Sie Sich immer, ob der Eintritt des zu versichernden Schadens Sie ruinieren könnte oder überschaubar ist. Weiter zu bedenkende Kosten sind zu zahlende Steuern, die Einrichtung Ihres Betriebes und last but not least, die Kosten für Ihren Lebensunterhalt. Kalkulieren Sie daher gut Ihre Preise durch, bevor Sie am Ende ein böses Erwachen erleben und unterm Strich draufzahlen. Dabei sind nicht alle Kosten durch Ihre Buchhaltung ersichtlich. Denn dort gehören nur betrieblich bedingte Kosten hinein und das sind längst nicht alle. Hierbei fehlen z. B. die Kosten für Ihre Kranken-, Rentenversicherung und Ihrer Einkommenssteuer sowie Ihren Lebensunterhalt.