Freiberufler-Wissen Teil 2: welche Vorteile bietet die Freiberuflichkeit?

Freiberufler-Wissen Teil 2: welche Vorteile bietet die Freiberuflichkeit?

In unserem ersten Teil zum Freiberufler-Wissen haben wir erörtert, wer freiberuflich tätig ist. In diesem Teil geht es nun darum, welche Vorteile es hat, freiberuflich tätig zu sein. Dieses Thema beleuchten wir vor allem aus buchhalterischer und steuerlicher Sicht.

Vorteil 1: Anmeldungen und Gebühren entfallen

Als Freiberufler müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Somit entfällt das Ausfüllen der Gewerbeanmeldung. Und nicht nur das: als Freiberufler müssen Sie Sich nicht bei einer IHK bzw. HWK eintragen. So entfällt zuerst das Ausfüllen von lästigen Formularen. Und im Anschluss zahlen Freiberufler keine Mitgliedsbeiträge.

Weiter entfällt der Eintrag ins Handelsregister bzw. Unternehmensregister für Freiberufler. Das hat zur Folge, dass für Freiberufler das Handelsgesetzbuch (HGB) keine Rolle spielt. Ein Freiberufler unterliegt dem normalen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Allerdings: beim Finanzamt muss der Freiberufler seine Tätigkeit anmelden. Hierfür können Freiberufler einen Vordruck beim Finanzamt herunterladen und ausfüllen.

Vorteil 2: keine Zahlung von Gewerbe- und Körperschaftssteuer

Da Freiberufler keine Gewerbetreibende sind sondern Selbständige, zahlen Freiberufler keine Gewerbesteuer. Auch stellt der freiberufliche Betrieb nie eine Körperschaft dar. Somit entfällt auch die Körperschaftssteuer. Es entfallen nicht nur jährliche Steuermeldungspflichten, sondern es bleibt auch mehr Geld in der Kasse.

Vorteil 3: keine Bilanzierungspflicht für Freiberufler

Freiberufler müssen nie eine Bilanz erstellen und abgeben. Bei Ihnen reicht immer die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus. Bei allen anderen Selbständigen gilt: ab einer bestimmten Umsatz-, bzw. Gewinngrenze muss eine E-Bilanz inkl. fest definierten Berichtsbestandteilen (z. B. Anlagespiegel, Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich) an das Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Nur für Freiberufler ist unabhängig Ihres Umsatzes bzw. Gewinns eine EÜR ausreichend.

So können Freiberufler Ihre Einnahmen und Ausgaben nach der vom Finanzamt vorgegebenen Gliederung erfassen. Allerdings: die Erstellung eines Anlagespiegels und die entsprechenden Abschreibungsbuchungen sind auch für Freiberufler notwendig.

Vorteil 4: Freiberufler sind meist IST-Versteuerer

IST-Versteuerer erfassen Ihre Einnahmen und Ausgaben zu dem Zeitpunkt, an dem das Geld fließt. Das hat für Freiberufler den Vorteil, dass in der EÜR nur Einnahmen stehen, bei denen diese das Geld bereits erhalten haben. So müssen Freiberufler finanziell dem Finanzamt gegenüber nicht in Vorleistung gehen. Allerdings sollten Freiberufler rechtzeitig für die kommende Steuer Geld zurücklegen. Sonst kann es schnell passieren, dass das Geld bereits ausgegeben wurde und man von einem Steuerbescheid kalt erwischt wird. Dabei richtet sich der fällige Steuerbetrag nach dem individuellen Steuersatz und den Steuerfreibeträgen (z. B. für Kinder).

Falls Sie als Freiberufler auch der Umsatzsteuer unterliegen, gilt auch hier: Freiberufler schulden dem Finanzamt erst die Umsatzsteuer, wenn dessen Kunden die Rechnung bezahlt haben. So zahlen Freiberufler nie den Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt für eine Rechnung, bei denen diese selbst noch auf das Geld ihres Kunden warten. Je nach Höhe der Rechnung und dem vereinbarten Zahlungsziel kann das ein erheblicher Vorteil für die Liquidität von Freiberuflern darstellen.

Zusammenfassung

Freiberufler zu sein bringt ganz konkret Vorteile mit sich: Auf der einen Seite, fallen Meldungspflichten und Pflichten zur Erstellung von Steuererklärungen weg. Weiter werden manche Zahlungen erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig. Und last but not least: es fallen sogar bestimmte Gebühren und Steuern ganz weg. So können Freiberufler bares Geld sparen.

In unserem Teil 3 zum Freiberufler-Wissen, geht es darum, welche Kosten auf Sie zukommen. Angefangen bei notwendigen Versicherungen, über private Ausgaben bis hin zu Ihrer Firmenausstattung.