In den letzten Monaten ist einiges in der Anlagenbuchhaltung in Kontolino! passiert. Bisher war es in Kontolino! nur möglich, bewegliche Anlagegüter und GWG-Sammelposten in einem Extra-Anlagenverzeichnis zu erfassen. Für alle anderen Anlagegüter (z. B. Grundstücke oder häusliches Arbeitszimmer) konnten zwar die Werte manuell gebucht werden. Diese konnten aber nicht im Anlageverzeichnis von Kontolino! erfasst werden und wurden damit nicht durch Programmhilfen unterstützt. Das hat sich nun geändert.
Ab jetzt können Sie Grundstücke, Gebäude – somit auch Ihr betrieblich genutztes häusliches Arbeitszimmer – und Finanzanlagen wie Beteiligungen oder andere Finanzanlagen wie Aktien in Kontolino! im Anlagenverzeichnis erfassen. Wie das geht? Erklären wir Ihnen nachstehend:
Neue Anlagegüter erfassen
Zentrale Anlaufstelle ist der Menüpunkt „Anlagenbuchh.“ in Kontolino!. Darunter finden Sie die Menüpunkte „Anlagenverzeichnis“ und „Abschreibungen {aktuelles Buchungsjahr}“. Im Anlageverzeichnis können Sie alle Ihre bereits erfassten Anlagegüter sehen – vermutlich nun erst mal alle unter der Überschrift „Mobilien – Bewegliche Wirtschaftsgüter“. Neu hinzugekommen sind nun die Abschnitte “ Immobilien“ und „Finanzanlagen“.
Unter dem Abschnitt „Immobilien“ können Sie nun über die entsprechenden Buttons Ihre Grundstücke bzw. Gebäude erfassen. Auch Ihr betrieblich genutztes Arbeitszimmer erfassen Sie hier: den Grundstücksanteil über die Anlage eines neuen Grundstückes und den Gebäudeanteil über die Anlage eines neuen Gebäudes.
Und Ihre Finanzanlagen erfassen Sie unter der Rubrik „Finanzanlagen“ auch mit Klick auf den entsprechenden Button.
Bei der Erfassung werden Sie von Kontolino! unterstützt: so gibt das Programm schon die Auswahl passender Konten für die Bestandsführung, Abschreibungen etc. vor. Die amtlichen Abschreibungstabellen für Gebäude sind hinterlegt und belegen die Abschreibungsdauer bzw. gewöhnliche Nutzungsdauer vor. Aber natürlich können Sie all diese Standardwerte jederzeit ändern und auf Ihren Fall anpassen.
Ihre Anschaffungskosten können Sie bequem wie gewohnt verbuchen und dabei die erforderlichen Belege anhängen – oder bereits bestehende Buchungen dem Anlagegut zuordnen, falls Sie den Kauf eines Anlagegutes schon vorab gebucht haben (z.B. bei der geführten Verbuchung Ihrer Bankauszüge).
Ist es auch möglich, bereits früher angeschaffte Anlagegüter nachträglich zu erfassen?
Auch das ist in Kontolino! möglich. Sobald das Anschaffungsdatum nicht in einer Buchungsperiode liegt, die es bereits gibt, können Sie Ihre Anschaffungskosten als Wert eintragen. Falls Sie vor Erfassung des Anlagegutes in Kontolino! Abschreibungen vorgenommen haben, dann erfassen Sie diese einmalig über den Abschreibungsplan indem Sie eine sogenannte „außerplanmäßige Abschreibung“ mit dem Eintrag „Verminderung d. Buchwerts ohne Verbuchung“ anlegen.
Anlagegüter abschreiben
Bei der planmäßigen Abschreibung Ihrer Gebäude werden Sie von Kontolino! komfortabel unterstützt. Sobald der Anschaffungswert und die Abschreibungsdauer hinterlegt wurde, werden die anfallenden Beträge berechnet und zur Verbuchung vorgeschlagen. Ein Klick auf den „grünen Pfeil“ und schon ist Ihre Abschreibung verbucht. Und es geht sogar noch einfacher: Unter dem Menüpunkt „Abschreibungen {aktuelles Buchungsjahr}“ werden alle Abschreibungsbeträge pro Anlagegut für das gewählte Jahr angezeigt. Mit einem Klick auf „Alle verbuchen“, sind Ihre Abschreibungen erledigt.
Weitere außerplanmäßige Abschreibungen können zusätzlich von Ihnen über den Aufruf des Menüeintrags „Abschreibungsplan“ erfasst werden.
Anlagegüter verkaufen
Wenn Sie ein Anlagegut verkaufen, werden Sie von Kontolino! umfassend unterstützt. Über den Werkzeugkasteneintrag „Verkauf“ beim entsprechenden Anlagegut, gelangen Sie auf eine neue Maske. Hier müssen Sie nur den Verkaufswert, das Verkaufsdatum und die Zahlstelle eingeben. Das reicht bereits aus, damit Kontolino! Ihnen alle zu verbuchenden Werte ausrechnet (z. B. auch den restlichen Abschreibungsbetrag) und Buchungsvorschläge erstellt. Sie überprüfen diese, können ggfs. noch einen Verkaufsbeleg anheften und mit dem Kick auf „Verbuchen“ den Verkauf bequem buchhalterisch abschließen.
Dokumentation der Anlagenbuchhaltung
Damit Sie diese und weitere Möglichkeiten der Anlagenbuchhaltung von Kontolino! im Detail nachlesen können, haben wir unser Handbuch für Sie neu strukturiert und erweitert. Unter dem Kapitel Anlagenbuchhaltung finden Sie eine Einführung in das Thema, was überhaupt ein Anlagegut ist, wie die Anlagenbuchhaltung in Kontolino! aufgebaut ist, der Begriff Anlagenspiegel wird erklärt und auch die automatische Bestückung der Werte für die AVEÜR (Anlage Anlagevermögen zur EÜR) von Kontolino!.
Nach dieser grundlegenden Einführung können Sie unter der Rubrik „Immobilien“ das genaue Handling für Grundstücke, Gebäude und das häusliche Arbeitszimmer nachlesen. Solche Detailinformationen steht Ihnen auch für „Bewegliche Wirtschaftsgüter„, „GWG Sammelposten„, „Finanzanlagen“ und „Abschreibungen“ zur Verfügung.
Last but not least wird der Wissensblock zum Thema Anlagenbuchhaltung im Kontierungslexikon zum Thema Anlagegüter, Abschreibungen und Häusliches Arbeitszimmer ergänzt. Hier können Sie zum Beispiel nachlesen, welche Kosten zu den Anschaffungskosten zählen, welche Abschreibungen zur Zeit gesetzlich erlaubt sind (z. B. dürfen PCs inzwischen im gleichen Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden) und welche Voraussetzungen gültig sind, um häusliche Arbeitszimmer buchhalterisch erfassen zu dürfen.
Schauen Sie doch gerne dort vorbei, wenn Sie Sich in die Thematik einlesen möchten – oder etwas nachschlagen wollen.
Was sonst noch wichtig ist zu wissen
Falls Sie eine E-Bilanz abgeben müssen und Ihre Bilanz veröffentlichungspflichtig ist: in Kontolino! erfassen Sie die Werte Ihrer Anlagegüter im Sinne das HGBs. Über den Drittanbieter, über den Sie dann Ihre E-Bilanz abgeben, müssen Sie eine sogenannte Überleitungsrechnung ausfüllen, um die Werte gemäß den steuerlichen Vorschriften für Ihre Steuerbilanz zu ermitteln. In den meisten Fällen sind die Werte zwar identisch, aber es kann durchaus ab und an zu anderen Aktivierungsgeboten kommen.
Die Anlagenbuchhaltung steht Ihnen ab dem Kontolino! Paket „Classic“ zur Verfügung. Wenn Sie die Pakete „Standard“ oder „Basis“ nutzen, steht Ihnen der Menüpunkt zur Anlagenbuchhaltung nicht zur Verfügung. Gerne können Sie jederzeit auf das Paket „Classic“ upgraden. Beim Kauf wird Ihnen für die Restlaufzeit Ihres bisherigen Paketes der entsprechende Betrag gutgeschrieben. Über die Preise des Paketes „Classic“ können Sie Sich auf unserer Preiseseite informieren. Ein Paket upgraden können Sie innerhalb der Kontolino! Anwendung über das Widget „Ihr aktuelles Kontolino!- Paket“ über den Button „Paket kaufen“.
Ihr Feedback ist uns wichtig
Kontolino! ist in der Anlagenbuchhaltung um etliche Funktionen in den letzten beiden Monaten ordentlich gewachsen. Dazu haben unter anderem Sie beigetragen, da Ihr Feedback wichtig für uns ist, um Kontolino! an den richtigen Stellen zu erweitern. Auch diese Erweiterung ist auf Grund Ihres Feedbacks entwickelt worden. So hoffen wir, dass Sie die neuen Funktionen gut für Sich nutzen können – und freuen uns über weiteres Feedback von Ihnen. Wobei wir ehrlich bleiben wollen: jeden Kundenwunsch werden wir nicht umsetzen können, dazu gibt es einfach zu viele und unsere Entwicklungsressourcen sind begrenzt. Aber die ein oder andere Neufunktion wird auf jeden Fall noch kommen.