Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 1.1.2021

Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 1.1.2021

Regelmäßig passt das Bundesministerim der Finanzen (BMF) die Beträge für den Eigenverbrauch an. Damit trägt das Finanzamt den tatsächlich steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung. Mit dem BMF-Schreiben vom 15. Juni 2021 wurden die Werte für das 1. und 2. Halbjahr 2021 bekanntgegeben. Diese Werte können Sie pauschal jeden Monat buchen, ohne Diskussionen über Ihre Privatverbräuche mit dem Finanzamt führen zu müssen.

Was sind Sachentnahmen?

Wenn Sie Bäcker, Metzger, Gastwirt, Konditor, Einzelhändler sind, geht das Finanzamt davon aus, dass Sie Ihren Privatverbrauch aus Ihrem Unternehmen entnehmen. Und das müssen Sie als Umsatzerlös gegenüber sich selber incl. Umsatzsteuer verbuchen. Nun können Sie entweder Ihre Sachentnahmen alle einzeln auflisten oder Sie machen es sich einfacher und buchen jeden Monat pauschal den vom Finanzamt festgelegten Wert. Dabei beinhaltet das BMF-Schreiben eine Tabelle mit Werten für die verschiedenen Berufsgruppen, die diese Entnahmen buchen müssen.

Und Kontolino! hilft mir dabei?

Kontolino! wäre nicht Ihr Freund, wenn es für die Verbuchung von Eigenverbrauch bzw. Sachentnahmen nicht vorgefertigte Buchungsmuster in unserem Buchungsmuster gäbe.  Einfach im Eingabefeld für  den Buchungstext das Stichwort, z.B. „Sachent“, eingeben und die passende Buchungsvorlage auswählen – Kontolino! füllt den Buchungssatz komplett aus, Sie müssen nur noch Datum und Betrag anpassen. Einfacher geht es kaum.

Sie wollen Wissen, auf welchen Konten die Pauschbeträge gebucht werden?

Dann lesen Sie in unserem Kontierungslexikon auf der Seite „Pauschalbeträge für Sachentnahmen verbuchen„. Dort finden Sie die Hintergründe der Pauschbeträge ausführlich erklärt udn natürlich auch auf welchen Konten genau gebucht werden muss.