Neue Abschreibungsart für PCs, Computer, Peripheriegeräte und Software

Neue Abschreibungsart für PCs, Computer, Peripheriegeräte und Software

Wir haben ja bereits in einem früheren Blog-Artikel darüber berichtet:Als Nutzungsdauer von Computern, wie sie im Alltag auf einem Heim- oder Büroarbeitsplatz benutzt werden, kann seit dem 01.01.2021 ein Jahr angesetzt werden. Damit sind die Anschaffungskosten für diese Geräte schneller von den Betriebseinnahmen abziehbar. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) dazu das ausführliche BMF-Schreiben (Update 03.03.2022) BMF-Schreiben inzwischen vom Ministerium gelöscht und durch neues Schreiben (Update 14.03.2024: dieses Schreiben ist nicht mehr verfügbar) ersetzt. Siehe zu dessen Inhalt unseren neuen Blog-Beitrag „Nutzungsdauer von PC-Hardware und Software neu geregelt„) veröffentlicht. Darin ist auch genau definiert, welche Geräte und Softwareprodukte von dieser neuen Regelung betroffen sind. So fallen Tablets, Desktop-Computer, kleine Server oder NAS-Geräte, Laptops und Peripheriegeräte wie Monitore, Drucker, Grafiktablets unter diese Regelung. Aber auch Softwareprogramme, die Sie beruflich benötigen werden hier explizit aufgeführt.

Inzwischen fallen PCs, Computer, Peripheriegeräte und Software unter das EStG §7 Abs.1. Dabei gilt für diese Geräte eine normale Nutzungsdauer von unter einem Jahr und somit können diese sofort abgeschrieben werden.

Das bedeutet: Wenn Sie z. B. im November 2021 einen neuen PC – oder eben ein anderes Anlagegut, das wie oben aufgeführt unter diese Regelung fällt – über sagen wir 2.000 € netto kaufen, dann können Sie diesen bis zum 31.12.2021 komplett abschreiben. Sprich Ihr Abschreibungsbetrag beträgt 1.999 € und Sie haben den Erinnerungswert noch im Anlagespiegel stehen.

Zusätzlich gilt: wenn Sie z. B. im Januar 2020 einen neuen Laptop für 999 € netto gekauft haben und im Jahr 2020 linear anteilig abgeschrieben haben (sprich 333 €, da hier die Laufzeit noch auf 3 Jahre festgelegt war), dann dürfen Sie den Restwert in Höhe von 665 € im Jahr 2021 komplett abschreiben.

Neue Abschreibungsmethode in Kontolino! für PCs etc.

Damit wir Sie optimal in Kontolino! unterstützen, steht Ihnen die neue Abschreibungsartsofort“ zur Verfügung. So können Sie, wenn Sie ein PC oder ähnliches Gerät im Jahr 2021 ff. erwerben direkt beim Kauf in Ihrer Anlagenbuchhaltung diese Abschreibungsart auswählen. Daraufhin ermittelt Kontolino! wie gewohnt den Abschreibungsplan. Aber mit folgendem Unterschied: die Abschreibungsbeträge werden nicht monatsgenau ermittelt, sondern der volle Betrag wird bis zum 31.12. abgeschrieben.

Bleiben wir bei obigen Beispiel: Sie kaufen im November 2021 einen neuen PC über 2.000 € netto. Dann wählen Sie beim Kauf die Abschreibungsart „Sofort-Abschreibungen für PCs und Software gem. BMF-Schreiben vom 26.02.2021“ aus. Somit errechnet Kontolino! den Abschreibungsbetrag von 1.999 € und Sie haben den Erinnerungswert im Anlagespiegel stehen.

Und wenn Sie letztes Jahr einen PC oder ähnliche Geräte gekauft haben und nun dieses Jahr den Restwert komplett abschreiben wollen? Dann geht auch das in Kontolino!: dazu suchen Sie in Ihrem Anlagespiegel das entsprechende Anlagegut aus. Dort sehen Sie die Werkzeugbox. In dieser wählen Sie den Eintrag „Abschreibungsplan“ aus.  Wählen Sie hier über den Button „Hinzufügen…“ den Eintrag „Sofort-Abschreibungen für PCs und Software gem. BMF-Schreiben vom 26.02.2021“ aus. Auf folgendem Dialog füllen Sie den Abschreibungsbetrag aus und geben den Abschreibungsgrund an. Ein Klick auf den Button „Speichern“ und Sie sehen den aktualisierten Abschreibungsplan.

Hinweis: Sie kommen zwar auf den Dialog mit der Überschrift „außerplanmäßige Abschreibung“. Lassen Sie Sich dadurch aber nicht verwirren. Die Sofort-Abschreibung wird auf die normalen Abschreibungskonten und nicht als Sonder-AfAs gebucht. Somit wird diese als normale Abschreibung in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und deren Anlage für das Anlagevermögen (AVEÜR) sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ausgewiesen.

Sie können nun direkt im Abschreibungsplan die Abschreibung mit Klick auf die blauen Striche verbuchen oder Sie klicken am Jahresende einfach wie gewohnt auf die Liste aller Abschreibungen für das gesamte Jahr und verbuchen hier mit dem Button „Alle Verbuchen“ alle Abschreibungen auf einmal.

So profitieren Sie ganz bequem von den neuen Möglichkeiten der höheren Abschreibungen.

Wenn Sie nicht die Anlagenbuchhaltung in Kontolino! benutzen, dann müssen Sie Ihre Abschreibungen manuell ausrechnen und diese wie gewohnt auf den Abschreibungskonten und Anlagegutkonten verbuchen.

Sie sind neugierig auf unsere Anlagenbuchhaltung geworden? Dann können Sie gleich in unserem Handbuch zum Thema Anlagenbuchhaltung weiterlesen, welche Features in Kontolino! für Sie zur Verfügung stehen.