Mindestlöhne werden am 01. Januar 2024 erhöht

Mindestlöhne werden am 01. Januar 2024 erhöht

Derzeit beträgt der Mindestlohn 12,00 € in der Stunde. Dieser wird ab dem 01. Januar 2024 auf 12,41 € pro Stunde erhöht. Und eine weitere Erhöhung zum 01. Januar 2025 auf 12,82 € pro Stunde wurde auch bereits festgelegt. Dies hat die Bundesregierung am 15. November 2023 in der vierten Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen.

Aber Achtung: in manchen Branchen wurden durch Tarifverträge höhere Mindestlöhne ausgehandelt (z. B. für das Baugewerbe und der Altenpflege). Diese bleiben von der Gesetzesänderung unberührt und weiter gültig.

Was wurde noch geändert?

Weiter wird die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber ab dem 01. Januar 2024 dynamisiert. Das heißt, dass die Verdienstgrenze für Minijobs sich in Zukunft automatisch am Mindestlohn orientiert. Somit erhöht sich die Verdienstgrenze automatisch, wenn sich der Mindestlohn verändert. Dabei wird von einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden ausgegangen. Für das Jahr 2024 erhöht sich somit die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450 € auf 520 € im Monat und dann nochmal auf 538 € im Monat für das Jahr 2025. Rechnet man diese Beträge auf das Jahr hoch, dann entsprechen diese Grenzen maximal 6.456 € für das Jahr 2024 und 6.672 € für das Jahr 2025.

Mehr Informationen zum Thema Minijobber und Midijobber finden Sie in unserem Blogartikel „Welche Mindestlohnbeträge sind zur Zeit gültig?“.

Zusammenfassung

Nach etlichen Erhöhungen des Mindestlohnsatzes im Jahr 2022, stehen für die Jahre 2024 und 2025 weitere Erhöhungen an. Zusätzlich wird die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber dynamisiert. Das heißt diese Grenze orientiert sich am Mindestlohn. Erhöht sich der Mindestlohn, dann erhöht sich auch die Geringfügigkeitsgrenze.