Welche Mindestlohnbeträge sind zur Zeit gültig?

Welche Mindestlohnbeträge sind zur Zeit gültig?

Dieses Jahr tat und tut sich einiges bei den gesetzlichen Mindestlohnsätzen. Seit dem 01.01.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 €. Und nun wird er in zwei Schritten zeitnah bis auf 12 € angehoben. Ab dem 01.07.2022 wird der Mindestlohn auf 10,45 € angehoben und ist in dieser Höhe bis zum 30.09.2022. Ab dem 01.10.2022 beträgt der Mindestlohn dann 12 €. Diese Erhöhung wurde am 03.06.2022 vom Bundestag verabschiedet.

Aber Achtung: in manchen Branchen wurden durch Tarifverträge höhere Mindestlöhne ausgehandelt (z. B. für das Baugewerbe und der Altenpflege). Diese bleiben von der Gesetzesänderung unberührt und weiter gültig.

Was ist noch geplant?

Weiter soll zum 01.10.2022 auch die Minijob-Grenze angehoben werden. Aus dem 450 €-Minijob wird dann ein 520 € Minijob. Somit soll sich die Geringfügigkeitsgrenze an der Wochenarbeitszeit von 10 Stunden orientieren. Damit einhergehend erhöht sich auch die Midijob-Grenze auf monatlich 1.600 €. Eine weitere Erhöhung ist ab dem 01. Januar 2023 vorgesehen. Dann liegt die Grenze bei 2.000 €. Dies ist teil des 3. Entlastunspaketes der Bundesregierung. Und auch die Berechnung der Sozialbeiträge soll angepasst werden: So soll der Anreiz für Arbeitnehmer erhöht werden, in den Midijob-Bereich zu wechseln. Dies alles ist aber noch in Planung und noch nicht in einem Gesetzesentwurf verabschiedet.

Was ist überhaupt ein Minijob?

Für Minijobber ist eine Obergrenze für Einkünfte im Monat vom Gesetzgeber definiert (zur Zeit 450 €). Verdient man im Monat nicht mehr, dann werden für die Sozialversicherungsbeiträge nur geringe Prozentsätze berechnet. Außerdem wird nur ein sehr geringer Lohnsteuerbetrag fällig. Zum Beispiel wird für die Krankenversicherung nur ein Pauschalbetrag von 13 % berechnet und für die Pflegeversicherung entfällt ein Beitrag ganz. Sie als Arbeitgeber zahlen nur 15 % Rentenversicherungsbeitrag. Die genauen Sätze können Sie jederzeit bei der Minijob-Zentrale nachschlagen. Somit ist der Minijob sowohl für den Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber interessant.

Weitere Vorteile von Minijobbern

Neben den geringeren Kosten, spricht auch noch einiges mehr für (gerade auch kleine) Unternehmen Minijobber zu beschäftigen:

  • Minijobber können zeitlich sehr flexibel eingesetzt werden. So können Sie zum Beispiel bestimmte Ladenöffnungszeiten gut mit Minijobbern gewährleisten.
  • Sie können erst mal testen, ob Sie diese Arbeit unkompliziert an jemand Drittes erledigen können.
  • Ihre Verwaltungsarbeit für Minijobber ist sehr gering: Sie müssen nur eine Anmeldung und monatliche Meldungen an die Minijob-Zentrale (siehe nächsten Abschnitt) abgeben.
  • Die Kosten für Minijobber sind nicht nur gering sondern auch sehr gut kalkulier- und planbar.

Vermutlich fallen Ihnen noch mehr Vorteile ein. Aber wir hoffen, dass kurze Denkanstöße für Sie dabei waren.

Wie gehen Sie als Arbeitgeber vor, wenn Sie einen Minijobber beschäftigen wollen?

Die zentrale Anlaufstelle ist für Sie die Minijob-Zentrale. Dort finden Sie auf der einen Seite alle Informationen rund um das Thema Minijob. Auf der anderen Seite, melden Sie hier auch Online Ihre Minijobber an und bei Bedarf auch wieder ab. Und natürlich haben Sie monatliche Meldepflichten über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und somit den monatlichen Arbeitslohn pro Beschäftigten. Diese Meldungen müssen Sie elektronisch abgeben. Dazu können Sie z. B. über Lohnprogramme wie Quick-Lohn benutzen oder aber sv.net (ein Dienst der gesetzlichen Krankenkassen).

Minijoblöhne verbuchen

Wenn Sie Lohnprogramme benutzen, haben Sie den Vorteil, dass dort Ihre Lohnbuchungen erzeugt werden. Diese Buchungen können Sie dann über unsere DATEV-Schnittstelle bequem nach Kontolino! importieren. So sparen Sie Sich lästige Doppelerfassungen und Tippfehler.

Ansonsten können Sie in unserem Kontierungslexikon auf der Seite „Personalaufwendungen verbuchen“ die Buchungssätze bequem nachschlagen und die erforderlichen Buchungssätze direkt in Kontolino! erstellen. Um Ihnen weiter Ihre Arbeit zu erleichtern, können Sie einfach „Minijob“ in den Buchungstext eingeben und Kontolino! schlägt Ihnen die passenden Buchungssätze vor. Machen Sie Sich daraus ganz bequem Ihr eigenes Buchungsmuster oder sogar eine Dauerbuchung und Sie haben die Buchungen jeden Monat mit wenigen Klicks erledigt.

Zusammenfassung

Bei den Mindestlohnsätzen gibt es diese Jahr einige Erhöhungen. Diese sollen im Oktober mit einer Erhöhung der Minijob- und Midijob-Grenzen einhergehen. Somit bleiben Minijobber für Sie als Unternehmer interessant, da diese durch geringere Sozialversicherungs- und Steuersätze trotz der Erhöhungen attraktive Arbeitnehmer bleiben. Nicht zuletzt, da Minijobber bei Ihnen sehr flexibel einsetzbar sind. Und auch die Verwaltung der Minijobber ist für Sie über die Minijob-Zentrale einfach handhabbar.