Nein, es geht hier nicht um Nepper, Schlepper, Bauernfänger. Ich habe bisher noch keine schlechten Erfahrungen mit Marketplace-Verkäufern gemacht und rufe hier auch nicht zu irgendeinem Boykott auf.
Es geht um das Thema Umsatzsteuer, das für Selbständige und Unternehmen eben ein sehr wichtiges ist. Erst kürzlich hat das Bundesfinanzministerium veröffentlich, dass alleine durch Umsatzsteuer-Prüfungen für ein einziges Jahr rund 2,2 Mrd. Euro an Nachforderungen aufgelaufen sind.
Und es geht eigentlich auch gar nicht unbedingt nur um die Firma Amazon, sondern um alle Online-Händler, die es mit dem Umsatzsteuergesetz in Deutschland manchmal etwas „flexibler“ sehen.
Gerade da kann man durchaus Überraschungen erleben. Und zwar immer dann, wenn der Verkäufer
keine eigene Rechnung in die Warenlieferung legt – mir schon mehrfach passiert bei Verkäufern, die durch Amazon versenden lassen.
Seit Amazon nämlich keine gedruckten Rechnungen mehr erstellt, sondern nur noch per Download bereitstellt, lese ich ab und wann auf dem heruntergeladenen Dokument den schönen Satz
Dies ist keine Umsatzsteuer-Rechnung
Was heißt das nun für einen Selbständigen?
Es heißt ganz einfach, dass die Rechnung keine ordentliche Rechnung mit den notwendigen Mindestangaben ist.
Noch konkreter bedeutet dies, dass Sie diese Rechnung im schlimmsten Fall nicht als Betriebsausgaben ansetzen können bzw. der Rechnungsausdruck etwa den Stellenwert eines Eigenbelegs hat und damit ein potentieller Diskussionspunkt mit einem Betriebsprüfer wird.
Auf jeden Fall heißt es aber, dass Sie die Umsatzsteuer dieses Einkaufs nicht als Vorsteuer zum Abzug bringen dürfen. Der Beleg ist lediglich brutto inklusive MwSt als Betriebsausgabe absetzbar.
Was müssen Sie tun?
Das wichtigste Ziel ist zunächst einmal eine ordentliche Rechnung, die für die Buchhaltung verwendbar ist und keine offenen Flanken für einen Plausch mit Ihrem Betriebsprüfer bietet.
Deshalb sollten Sie in diesen Fällen zunächst auf Amazon zugehen und per Support um eine korrekte Rechnung bitten.
Sollte dies nicht fruchten, gehen Sie auf den Verkäufer zu und bitten ihn, Ihnen eine ordentliche Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis auszustellen. Nicht immer wird er dies mit Freuden tun, denn es bedeutet Mehraufwand und damit geringere Margen aus dem Verkauf via Amazon.
Haben Sie auch beim Händler kein Glück, bleibt Ihnen nur die Brutto-Verbuchung oder die Hoffnung, dass die Kombination aus Bestellungsübersicht (hier steht meist die Umsatzsteuer drauf) und Rechnung als Beleg zu einem Buchungssatz einer Betriebsprüfung stand hält. Garantie dafür gibt es keine.
Für mich persönlich hat es die Konsequenz, dass neben Kindle- Einkäufen (darüber habe ich ja bereits gebloggt) auch Marketplace-Einkäufe für geschäftliche Zwecke zur absoluten Ausnahme werden bzw. möglichst vermieden werden. Es gibt Alternativen, bei denen korrekte Rechnungen ausgestellt werden.