Mindestanforderungen an Eigenbelege

Was sind überhaupt Eigenbelege?

Es gibt zum einen externe Belege (Fremdbelege). Das sind Belege, die im Geschäftsverkehr mit Dritten (z. B. Lieferanten / Kunden) entstanden sind: z. B. Eingangsrechnungen, Kontoauszüge der Bank, Kassenbelege, Ausgangsrechnungen.

Und zum anderen gibt es interne Belege (Eigenbelege). Das sind Belege, die aus Gründen der Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung selbst erstellt werden müssen, z. B.:

Eigenbelege müssen mindestens folgende Dinge enthalten:

  • Ausstellungsdatum des Beleges
  • Geschäftsvorfall (also eine kurze Beschreibung, um welchen Sachverhalt es geht)
  • Betrag und evtl. Mehrwertsteuerbetrag / -code
  • Aussteller des Beleges
  • Die Unterschrift des Ausstellers

Des weiteren können Sie auch Eigenbelege machen, wenn mal ein Beleg nicht mehr auffindbar sein sollte. Zusätzlich müssen dann noch der Zahlungsempfänger mit Anschrift und der Grund für den Eigenbeleg aufgeführt werden.

Vorlage für Eigenbelege

Um Sie zu unterstützen und Sie keine Pflichtangaben vergessen, haben wir für Sie auch eine Excel-Vorlage für Eigenbelege erstellt. Klicken Sie einfach auf den nachstehenden Link, um diese zu öffnen und zu verwenden: Eigenbeleg

Weitere Informationen zum Thema in unserem Blog

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