Mehrwertsteuer bei Kindle-Fachbüchern

Mehrwertsteuer bei Kindle-Fachbüchern

Wer seine (Fach-)Bücher gerne elektronisch liest, spart vor allem auch auf Dienstreisen eine Menge Gepäck und Zeit. Praktisch sind sie, diese kleinen e-Reader und beliebt sowieso.

Für Bücher, die aus beruflichen Gründen gelesen werden, ist vor allem bei Kindle-Büchern aus dem Hause Amazon ein Problem besonders ärgerlich: man hat ohne eigenes Zutun keinen Beleg vorliegen, der für den Abzug von Betriebsausgaben geeignet wäre. Zudem ist auf den Abrechnungen, die man in seinem Amazon-Konto abrufen kann, keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Als Buchungsbeleg ist dies also völlig ungeeignet.

Um also für den Kauf eines Kindle-Buches einen vernünftigen Beleg zu bekommen, der zumindest halbwegs als Nachweis betrieblich veranlasster Ausgaben durchgehen kann, muss man sich per Mail an die Adresse kindle-mehrwertsteuer@amazon.de mit dem Betreff „Rechnungsanforderung“ wenden, und darin folgende Angaben machen:

  1. Ihre Privatanschrift (Amazon will hier explizit keine Firmenadressen haben)
  2. Bestellnummern Ihrer Kindle-Einkäufe

 

Amazon sendet Ihnen dann „innerhalb weniger Tage“ eine Rechnung auf dem Postweg zu. Meiner Erfahrung nach funktioniert das problemlos und geht tatsächlich fix.

Das dicke ABER kommt aber noch: Da Amazon die Rechnung ja nur an Privatleute ausstellt, ist diese ganze Sache trotzdem irgendwie seltsam und befindet sich m.E. in einer steuerrechtlichen Grauzone für gewerbliche Kunden.

Die Rechnung kommt dann von Amazon in Luxemburg. Luxemburg ist ja in der EU und damit sollte hier eigentlich das Reverse-Charge-Verfahren für die Mehrwertsteuer zum Zuge kommen. Normalerweise würde ein Geschäft zwischen einem Lieferanten in Luxemburg und seinem Kunden in Deutschland folgendermassen ablaufen:

  1. deutscher Kunde bestellt bei Lieferant in Luxemburg und gibt seine Umsatzsteuer-ID an
  2. Lieferant stellt Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus und gibt die Umsatzsteuer-ID des Kunden auf der Rechnung an
  3. Kunde bezahlt nur den Netto-Betrag (Stichwort: Innergemeinschaftlicher Erwerb)
  4. Lieferant gibt seine Umsatzsteuern aus innergemeinschaftlichen Lieferungen an seine nationale Steuerbehörde weiter

 

Amazon will sich offenbar vor allem die Sache mit dem Reverse-Charge Verfahren und den entsprechenden Meldepflichten etc. sparen. Verständlich, aber irgendwie auch ein bisschen ärgerlich, denn für den Kunden hat dies diverse Auswirkungen.

  1. Die wichtigste Konsequenz hier ist zunächst, dass die Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abziehbar ist. Als Kunde muss man also den vollen Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer als Betriebsausgabe ansetzen.
  2. Also wird auch der Bruttobetrag der Rechnung als Betriebsausgabe verbucht (KEIN innergemeinschaftlicher Erwerb!), gerade so, als wenn Sie einen Einkauf vor Ort im Ausland getätigt hätten

 

Normaler Weise sind Vorsteuern ja durchlaufende Posten, das heisst, als Gewerbetreibender bezahlt man in der Regel keine Umsatzsteuer, da man sie ja als Vorsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnen kann. Bei Einkäufen im EU-Ausland würden sie normaler Weise noch nicht einmal in Rechnung gestellt (Reverse Charge-Verfahren). Das geht aber nur dann, wenn auf der Rechnung die Umsatzsteuer-ID des Kumten steht, was Amazon aber explizit verweigert.

Also bedeutet das, dass die Mehrwertsteuer für Kindle-Fachbücher schlichtweg ein Geschenk des Unternehmers an die luxemburgischen Steuerbehörden sind – vermittelt durch Amazon.

Der einzige Trost hier ist, dass auch die luxemburgische Mehrwertsteuer als Betriebsausgaben gelten, und somit zumindest auch den Gewinn des Unternehmens schmälern. Der deutsche Fiskus/Steuerzahler subventioniert also den luxemburgischen Staat mit.

Genau das ist es, was mir bei der ganzen Sache Bauchweh bereitet. Was, wenn der deutsche Fiskus eines Tages feststellt, dass das ganze eigentlich so nicht in Ordnung ist? Was, wenn der Betriebsprüfer in ein paar Jahren alle meine Kindle-Käufe aus den Betriebsausgaben streicht, weil die Belege so nicht korrekt sind?

Unser Tipp: erkundigen Sie sich beim e-Book-Händler Ihres Vertrauens explizit nach dem Ausweis der Mehrwertsteuer auf den Kaufbelegen. Wir selbst haben einmal bei einem großen deutschen Versender angefragt, und dort wurde uns die Auskunft erteilt, für e-books werde  eine ganz normale Rechnung mit Mehrwertsteuer erstellt, genau so wie für alle anderen Artikel aus dem Shop. Alles andere wäre auch seltsam gewesen…