Wie das Bundesfinanzministerium heute mitteilt, wurden im vergangenen Jahr insgesamt 89.202 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Dabei sind insgesamt 2,23 Mrd Euro an Umsatzsteuer-Mehreinnahmen für den Fiskus aufgelaufen. Im Mittel sind das knapp 25.000 Euro Nachzahlung pro geprüftem Unternehmen.
Das zeigt, wie wichtig eine korrekte Behandlung der Umsatzsteuer in der täglichen Praxis eines Unternehmers oder Selbständigen ist. Dabei ist die Mehrwertsteuer im normalen Geschäftsverkehr kein Hexenwerk. Es gilt jedoch, unnötige Fehler zu meiden.
Pflichtangaben auf Rechnungen prüfen
Prüfen Sie jede Ihrer Eingangsrechnungen auf korrekte Angaben. Bitten Sie Ihre Lieferanten, eine neue Rechnung auszustellen, wenn der Umsatzsteuer-Ausweis nicht korrekt oder vollständig ist.
Akzeptieren Sie fehlerhafte Rechnungen, kann es passieren, dass der Fiskus sich seine Umsatzsteuer bei Ihnen holt, obwohl Ihr Lieferant steuerpflichtig gewesen wäre.
Aber auch Ihre Ausgangsrechnungen an Kunden müssen unbedingt alle Pflichtangaben enthalten. Dazu gehört auf jeden Fall die Angabe anfallender Umsatzsteuer in Prozent sowie der Steuerbetrag, mindestens aufgeschlüsselt nach Steuersatz, am besten gar pro Position auf der Rechnung. Für die restlichen Pflichtangaben auf Ihren Ausgangsrechnungen empfiehlt es sich, mit Dokumentvorlagen oder Briefpapier zu arbeiten, die diese schon von vornherein enthalten.
Mehr Informationen zu den Pflichtangaben auf einer Rechnung finden Sie in unserem Artikel Mindestanforderungen an eine Rechnung.
Besondere Aufmerksamkeit bei Kleinunternehmern
Besonders für Kleinunternehmer können Fehler im Umgang mit der Umsatzsteuer unangenehme Folgen haben. Vergessen Sie niemals, den Hinweis auf die Steuerfreiheit Ihrer Lieferung oder Leistung unter Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG auf Ihren Rechnungen anzubringen, und weisen Sie niemals Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aus. Sie riskieren im besten Falle, dass Sie die ausgewiesene Steuer dem Staat schulden, im schlimmsten Fall verlangt der Fiskus die Zahlung von Umsatzsteuer für ALLE Ihre Umsätze, und die Kleinunternehmerregelung ist in jedem Fall für Sie perdu.
Mehr Informationen zur Kleinunternehmerregelung finden Sie ebenfalls auf unseren Seiten.
Reverse-Charge richtig behandeln
Im Europäischen Kontext ist die Mehrwertsteuer ein bisschen komplexer, als im Inland. Erhalten Sie zum Beispiel als selbständiger Unternehmer eine Lieferung aus (aufgepasst!) Luxemburg oder Irland (oder einem anderen Land der EU), sind Sie hier in Deutschland als Schuldner der Umsatzsteuer verpflichtet, diese anzugeben. Sie können diese zwar sofort wieder als Vorsteuer abziehen, müssen dies aber entsprechend in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuer-Erklärung angeben.
Auch bei Lieferungen und Leistungen ins europäische Ausland ist es wichtig, die Umsatzsteuer-ID Ihres Kunden zu erfragen und auf der Rechnung auszuweisen. Sie sind auch verpflichtet, sich von der Korrektheit der Ihnen genannten UST-ID zu überzeugen. Ein entsprechender Hinweis auf die Steuerpflicht des Kunden in seinem Land ist auf der Rechnung Pflicht. Ab 2000 Euro pro Monat muss über die Lieferungen ins europäische Ausland eine so genannte Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden, in der sämtliche UST-IDs Ihrer Kunden aufgelistet sein müssen.
Auch zum Thema Reverse-Charge können Sie sich auf unseren Seiten zu den verschiedenen Umsatzsteuertatbeständen genauer informieren.
Nutzen Sie Buchhaltungssoftware, die Sie vor Fehlern schützt
Bei allen Pflichten und Problemstellungen könnte man meinen, die Umsatzsteuer sei ein nicht zu bezwingender Lindwurm. Und tatsächlich haben wir hier noch lange nicht alle Sonder- und Spezialfälle zum Thema Umsatzsteuer, vor allem im Geschäftsverkehr mit dem Ausland, angeschnitten. Viele davon sind jedoch in der täglichen Praxis eines Selbständigen oder Freiberuflers nicht relevant.
Letztendlich sind es in der täglichen Praxis eine handvoll Regeln, die stets einzuhalten und zu überprüfen sind. Mit etwas Routine gehen diese ins muskuläre Gedächtnis über und man erkennt eine fehlerhafte Eingangsrechnung sofort.
Eine Buchhaltungssoftware wie Kontolino! bietet Ihnen ebenfalls eine ganze Menge Unterstützung bei der Behandlung der Mehrwertsteuer:
- Die umfangreiche Sammlung an Buchungsvorlagen in unserem Buchungsassistenten beinhaltet Angaben zur Umsatzsteuer, sodass Sie keine Fehleingaben machen können.
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuererklärung werden vollautomatisch generiert und können online ans Finanzamt gesandt werden. Dabei werden Umsätze aus innergemeinschaftlichen Erwerben und Lieferungen korrekt behandelt. Zudem erstellt Kontolino! genauso automagisch eine Zusammenfassende Meldung und verschickt sie online
- Kontolino! bietet eine vollständige Unterstützung des Reverse-Charge-Verfahrens und fragt ggf. Pflichtangaben wie die USt-ID Ihres Kunden ab, ohne die eine Buchung gar nicht erst erfasst werden kann.
Die Umsatzsteuer ist vielleicht nicht die einfachste Angelegenheit für Unternehmer und Selbständige, aber durchaus beherrschbar, wenn man sich an einige wenige Regeln hält. Mit der passenden Buchhaltungssoftware im Werkzeugkasten kann hier eigentlich nicht mehr viel schief gehen und man ist vor bösen Überraschungen gefeit. In wirklich komplexen Fällen im internationalen Handel hilft der Besuch beim Steuerberater sicher weiter, um für die Zukunft gerüstet zu sein.