Wie Sie Ihre MwSt-Erstattung für Kontolino! verbuchen

Wie Sie Ihre MwSt-Erstattung für Kontolino! verbuchen

Seit dem 1.7.2020 gilt bis Jahresende ein abgesenkter Mehrwertsteuersatz. Die Bundesregierung will damit die Konjunktur ankurbeln. Auch wir geben die Senkung der MwSt an unsere Kunden weiter, allerdings sieht das bei Dauerleistungen wie unseren Kontolino!-Paketen ein bisschen anders aus, als etwa beim Zugticket, an der Tankstelle oder im Supermarkt. Für neue Rechnungen ändert sich bei uns nämlich nichts.
Aber wenn Sie ab 1.8.2020 Ihr Kontolino!-Paket verlängern, werden Sie auf der Rechnung eine Erstattung der Mehwertsteuer für Ihr letztes Paket vorfinden.

Warum das so ist und wie Sie diese Rechnungsposten in Kontolino! verbuchen müssen, das erklären wir Ihnen auf einer Sonderseite in unserem Corona-Bereich.