Ab sofort unterstützt Kontolino! auch die degressive Abschreibung für Anlagegüter, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft werden – und damit einen weiteren Baustein aus dem Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung.
Am 29.6.2020 haben der Bundestag und der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft verabschiedet. Darunter wurde neben vielen anderen Maßnahmen die Möglichkeit der degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA) für die Jahre 2020 und 2021 wieder eingeführt (§ 7 Abs. 2 EStG).
Dabei ist die Berechnung wie folgt geregelt: Ausgehend von der Nutzungsdauer und dem daraus resultierenden linearen Abschreibungsprozentsatzes wird der degressive Prozentsatz durch Verwendung des Faktors 2,5 ermittelt. Ist der daraus resultierende degressive Prozentsatz höher als 25 % wird dieser auf diesen maximalen Wert reduziert.
Zum Beispiel: Sie schaffen ein Anlagegut mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren an. Das ergibt ein linearer Abschreibungsprozentsatz von 20 %. Dieser Satz wird nun mit 2,5 multipliziert: 50 %. Da dieser Satz höher ist als 25 % dürfen Sie degressiv mit 25 % abschreiben.
Soweit für ein bewegliches Wirtschaftsgut auch die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen z. B. nach § 7g Absatz 5 EStG vorliegen, können diese auch bei der degressiven Abschreibung in Anspruch genommen werden. Damit ist die Investition in teure Anlagegüter mit einer langen gewöhnlichen Nutzungsdauer sehr viel interessanter geworden. So sollen die Investitionen in der Wirtschaft angeschoben und damit der Konjunktur auf die Beine geholfen werden.
Was bedeutet degressive Abschreibung genau?
Bei der degressiven Abschreibung wird immer mit einem festen Prozentwert des Restbuchwerts abgeschrieben. Dadurch sind die Abschreibungen vor allem in den ersten Jahren der Nutzung eines Wirtschaftsguts besonders hoch und reduzieren so den Gewinn eines Unternehmers vor allem in den ersten Jahren. Durch die vorübergehende Einführung der degressiven Abschaffung für 2020 und 2021 will die Bundesregierung Investitionen fördern, indem Unternehmer ihre Ausgaben besonders schnell abschreiben können.
Z. B. Erwerben Sie ein Anlagegut mit einem Anschaffungswert von 10.000 € und einer Nutzungsdauer von 5 Jahren. So können Sie wie oben gesehen 25 % degressiv abschreiben. D.h. im ersten Jahr dürfen Sie 2.500 € abschreiben, im zweiten Jahr dann 1.875 € (25 % vom Restbuchwert nach dem ersten Jahr in Höhe von 7.500 €). usw.
Irgendwann ist dann der lineare Abschreibungsbetrag höher als der degressive Wert. In diesem Fall können Sie auf die lineare Abschreibungsmethode wechseln und so den maximalen Wert abschreiben.
Mit einer Beispielrechnung erklärt, finden Sie den genauen Rechnungsvorgang in unserem Kontierungslexikon auf der Seite zu den Abschreibungen beschrieben.
Kontolino! und die degressive Abschreibung
Ab dem Paket Classic! steht Ihnen in Kontolino! eine Anlagenbuchhaltung für bewegliche Wirtschaftsgüter zur Verfügung. Hier werden die Abschreibungspläne an hand der Nutzungdauer und der Abschreibungsmethode automatisch berechnet.
Zusätzlich zur bisher zur Verfügung stehenden linearen Abschreibung steht Ihnen nun auch die degressive Abschreibung zur Verfügung. Dabei ermittelt Kontolino! automatisch den degressiven Abschreibungssatz an hand der Nutzungsdauer. Zusätzlich wechselt Kontolino! automatisch zur linearen Abschreibungsmethode, sobald der lineare Abschreibungsbetrag höher als der degressive Abschreibungsbetrag ist.
Somit können Sie die Hilfen aus dem Konjunkturpaket in Anspruch nehmen und bequem in Kontolino! korrekt verbuchen und dadurch Ihren Gewinn bzw. Ihre Steuerlast 2020 und 2021 verringern.