Vereinfachen Sie Ihre Buchführung mit getrennten Bankkonten und Kreditkarten

Vereinfachen Sie Ihre Buchführung mit getrennten Bankkonten und Kreditkarten

Manche Tipps klingen so klein und unbedeutend, dass man sie gerne ignoriert. Auch dieser Tipp klingt zunächst mal so, als wenn er nur Kosten und Mehraufwand beim Start in die Selbständigkeit bedeutet. Aber ich werde Ihnen gleich erklären, warum das ganz und gar nicht so ist:

Führen Sie getrennte Girokonten für Ihre geschäftlichen und privaten Zahlungen

Ja, ein Geschäftskonto kostet in der Regel Gebühren, während es heutzutage bei vielen Banken kostenlose Privatgirokonten gibt. Und Banken sind teilweise noch nicht einmal schüchtern mit ihren Gebühren für Geschäftskonten.

Dennoch spricht einiges dafür, die geschäftlichen Zahlungsein- und Ausgänge auf einem separaten Konto zu führen:

  1. Außenwirkung
    Für Ihre Kunden und Geschäftspartner ist bei einigen Banken anhand der Kontonummer evtl. sichtbar, dass es sich um ein Privatkonto handelt. Sehr groß und seriös erscheint Ihr Unternehmen dadurch nicht.
  2. Schutz Ihrer Privatsphäre
    Geschäftlich veranlasste Umsätze sind Teil Ihrer Buchführungsunterlagen. Also gehören Kontoauszüge als Belege in Ihren Buchführungsordner. Geht es Ihren Finanzbeamten etwas an, dass Sie Ihre Couch auf Raten bezahlt haben und jeden Monat 79 Euro dafür von Ihrem Konto abgebucht werden? Oder muss er wissen, wo Sie so privat mit der Kreditkarte bezahlen?
  3. Überblick über Ihre Liquidität
    Wenn Sie stets darauf achten, dass nur Geld von Ihrem Geschäftskonto auf das Privatkonto gelangt, das auch wirklich nicht mehr für Steuerzahlungen oder Lieferantenrechnungen benötigt wird, haben Sie sehr einfach erreicht, dass Sie sowohl ihre private als auch die geschäftliche Liquidität sofort im Blick haben. Ein Kontostand von 10.000 Euro kann sich üppig anfühlen, aber eben nur, wenn sicher ist, dass es nicht noch 9.500 Euro an Verbindlichkeiten davon zu bezahlen gilt, oder knapp 40 % davon noch in die Einkommensteuer fliessen werden.
  4. Vereinfachte Buchführung
    Stimmt Ihre Buchhaltung? Ein guter Indikator ist stets die Frage, ob der Kontostand Ihres Bankkontos mit dem Stand des dazu gehörigen Kontos in Ihrer Buchhaltung übereinstimmt, und dass jeder Bankumsatz auch seine Entsprechung in der Buchführung findet. Bei einem gemischten Konto müssen Sie jede einzelne Zahlung auf dem Kontoauszug prüfen, ob sie nun privat ist oder in die Buchhaltung gehört. Auf einem reinen Geschäftskonto ist die Sache sehr einfach: Ausnahmslos jede Buchung auf dem Bankauszug muss sich auch in Ihrer Buchführung wiederfinden.
  5. Lastschriften nur für Geschäftskonten
    Wenn Sie Ihren Kunden die Zahlungsweise Lastschrift anbieten möchten, ist ein Geschäftskonto Pflicht.
    Banken räumen Privatkunden normaler Weise nicht die Möglichkeit ein, Lastschriften von anderen Konten einzuziehen. Dies ist nur mit Geschäftskonten möglich, und selbst dazu muss eine gesonderte Vereinbarung mit Ihrer Bank getroffen werden (Eine Lastschrift ist immer auch ein möglicher Kredit an Sie, denn Ihr Kunde kann ja nach der Abbuchung einer Lastschrift widersprechen, während Sie bereits das Geld ausgegeben haben…)
  6. Behandlung von Zinsen
    Zur Zeit gibt es ja keine Guthaben-Zinsen auf den meisten Girokonten. Wenn es aber mit den Zinsen wieder bergauf geht, kann sich das auch wieder ändern. Zinsen, die auf geschäftliche Guthaben bezahlt werden, sind Einnahmen, die als positive Umsätze in Ihrer Buchführung geführt werden müssen. Dafür gibt es aber keine Zinsabschlagsteuer auf Geschäftskonten. Nun kann es sehr kompliziert werden, die geschäftlichen von den privaten Zinsen zu trennen und das ganze auch noch nachvollziehbar mit dem Finanzamt abzuhandeln.
  7. Kontoführungsgebühren und Sollzinsen  sind Betriebsausgaben
    Mindestens genau so kompliziert ist es bei Überziehungszinsen. Wenn Ihr Girokonto überzogen ist, welcher Anteil der Überziehung ist gewerblich veranlasst? Wie hoch ist der Privatanteil? Wenn Sie nicht ein besonders guter Zinsrechner sind, wird Ihnen diese Antwort meist sehr schwer fallen.
    Die Sache mit den Gebühren für ein Girokonto relativiert sich, wenn man bedenkt, dass Kontoführung und Sollzinsen als Betriebsausgaben den Gewinn des Unternehmens schmälern. Sie können also die Kontoführungsgebühren voll von Ihren Betriebseinnahmen abziehen und mindern so natürlich auch die Steuer. Aber eben nur, wenn die gewerbliche Veranlassung nachvollziehbar ist.Tipp: Wie Sie Kontoführungskosten sowie Zinserträge oder -aufwendungen in der Buchführung behandeln, finden Sie auch in unserem Kontierungslexikon auf der Seite „Buchungen beim Zahlungsverkehr

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Sie sehen, es ist durchaus von Vorteil, ein Gewerbe von Anfang auf einem separaten Bankkonto abzuwickeln. Wenn Sie mehrere, getrennte Gewerbe betreiben (z.B., weil nur ein Teil Ihrer Geschäftstätigkeit als freiberufliche Arbeit anerkannt ist), gilt das eben Gesagte natürlich auch zur Trennung von Bankkonten für Ihre verschiedenen Gewerbe.

Auch bei Kreditkarten trennen

Wenn Sie eine Kreditkarte nutzen, gelten die meisten Punkte dieses Artikels natürlich auch für Kreditkarten. Es gibt kaum ärgerlicheres, als wenn man am Ende des Monats die Kreditkartenabrechung oder den Kontoauszug nach geschäftlichen und privaten Ausgaben auftrennen muss. Bei vielen Banken ist die Kreditkarte für Privatpersonen heutzutage kostenlos, und für geschäftliche Kreditkarten gibt es Gebührenmodelle, die den jährlichen Kartenpreis ab einem bestimmten Mindestumsatz reduzieren oder ganz streichen (z.B. Kostenfrei ab einem Jahresumsatz von 5.000 Euro). Ein echtes Kostenargument gibt es also auch hier nicht, und die Vorteile in der einfacheren Buchführung überwiegen hier doch signifikant.