Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 1.1.2026

Regelmäßig passt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Beträge für den Eigenverbrauch an. Damit trägt das Finanzamt den tatsächlich steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung. Mit dem BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2025 wurden die Werte für das Jahr 2026 bekanntgegeben. Diese Werte können Sie pauschal jeden Monat buchen, ohne Diskussionen über Ihre Privatverbräuche mit dem Finanzamt führen zu müssen.

Was sind Sachentnahmen?

Wenn Sie Bäcker, Metzger, Gastwirt, Konditor, Einzelhändler sind, geht das Finanzamt davon aus, dass Sie Ihren Privatverbrauch aus Ihrem Unternehmen entnehmen. Und das müssen Sie als Umsatzerlös gegenüber sich selber incl. Umsatzsteuer verbuchen. Nun können Sie entweder Ihre Sachentnahmen alle einzeln auflisten oder Sie machen es sich einfacher und buchen jeden Monat pauschal den vom Finanzamt festgelegten Wert. Dabei beinhaltet das BMF-Schreiben eine Tabelle mit Werten für die verschiedenen Berufsgruppen, die diese Entnahmen buchen müssen.

Und Kontolino! hilft Ihnen dabei?

Kontolino! wäre nicht Ihr Freund, wenn es für die Verbuchung von Eigenverbrauch bzw. Sachentnahmen nicht vorgefertigte Buchungsmuster in unserem Buchungsmuster gäbe.  Einfach im Eingabefeld für  den Buchungstext das Stichwort, z.B. „Sachent“, eingeben und die passende Buchungsvorlage auswählen – Kontolino! füllt den Buchungssatz komplett aus, Sie müssen nur noch Datum und Betrag anpassen. Einfacher geht es kaum.

Sie wollen Wissen, auf welchen Konten die Pauschbeträge gebucht werden?

Dann lesen Sie in unserem Kontierungslexikon auf der Seite „Pauschalbeträge für Sachentnahmen verbuchen„. Dort finden Sie die Hintergründe der Pauschbeträge ausführlich erklärt und natürlich auch auf welchen Konten genau gebucht werden muss.

Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 1.1.2025

Regelmäßig passt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Beträge für den Eigenverbrauch an. Damit trägt das Finanzamt den tatsächlich steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung. Mit dem BMF-Schreiben vom 21. Januar 2025 wurden die Werte für das Jahr 2025 bekanntgegeben. Diese Werte können Sie pauschal jeden Monat buchen, ohne Diskussionen über Ihre Privatverbräuche mit dem Finanzamt führen zu müssen.

Was sind Sachentnahmen?

Wenn Sie Bäcker, Metzger, Gastwirt, Konditor, Einzelhändler sind, geht das Finanzamt davon aus, dass Sie Ihren Privatverbrauch aus Ihrem Unternehmen entnehmen. Und das müssen Sie als Umsatzerlös gegenüber sich selber incl. Umsatzsteuer verbuchen. Nun können Sie entweder Ihre Sachentnahmen alle einzeln auflisten oder Sie machen es sich einfacher und buchen jeden Monat pauschal den vom Finanzamt festgelegten Wert. Dabei beinhaltet das BMF-Schreiben eine Tabelle mit Werten für die verschiedenen Berufsgruppen, die diese Entnahmen buchen müssen.

Und Kontolino! hilft Ihnen dabei?

Kontolino! wäre nicht Ihr Freund, wenn es für die Verbuchung von Eigenverbrauch bzw. Sachentnahmen nicht vorgefertigte Buchungsmuster in unserem Buchungsmuster gäbe.  Einfach im Eingabefeld für  den Buchungstext das Stichwort, z.B. „Sachent“, eingeben und die passende Buchungsvorlage auswählen – Kontolino! füllt den Buchungssatz komplett aus, Sie müssen nur noch Datum und Betrag anpassen. Einfacher geht es kaum.

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Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 1.1.2024

Regelmäßig passt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Beträge für den Eigenverbrauch an. Damit trägt das Finanzamt den tatsächlich steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung. Mit dem BMF-Schreiben vom 12. Februar 2024 wurden die Werte für das Jahr 2024 bekanntgegeben. Diese Werte können Sie pauschal jeden Monat buchen, ohne Diskussionen über Ihre Privatverbräuche mit dem Finanzamt führen zu müssen.

Was sind Sachentnahmen?

Wenn Sie Bäcker, Metzger, Gastwirt, Konditor, Einzelhändler sind, geht das Finanzamt davon aus, dass Sie Ihren Privatverbrauch aus Ihrem Unternehmen entnehmen. Und das müssen Sie als Umsatzerlös gegenüber sich selber incl. Umsatzsteuer verbuchen. Nun können Sie entweder Ihre Sachentnahmen alle einzeln auflisten oder Sie machen es sich einfacher und buchen jeden Monat pauschal den vom Finanzamt festgelegten Wert. Dabei beinhaltet das BMF-Schreiben eine Tabelle mit Werten für die verschiedenen Berufsgruppen, die diese Entnahmen buchen müssen.

Und Kontolino! hilft Ihnen dabei?

Kontolino! wäre nicht Ihr Freund, wenn es für die Verbuchung von Eigenverbrauch bzw. Sachentnahmen nicht vorgefertigte Buchungsmuster in unserem Buchungsmuster gäbe.  Einfach im Eingabefeld für  den Buchungstext das Stichwort, z.B. „Sachent“, eingeben und die passende Buchungsvorlage auswählen – Kontolino! füllt den Buchungssatz komplett aus, Sie müssen nur noch Datum und Betrag anpassen. Einfacher geht es kaum.

Sie wollen Wissen, auf welchen Konten die Pauschbeträge gebucht werden?

Dann lesen Sie in unserem Kontierungslexikon auf der Seite „Pauschalbeträge für Sachentnahmen verbuchen„. Dort finden Sie die Hintergründe der Pauschbeträge ausführlich erklärt und natürlich auch auf welchen Konten genau gebucht werden muss.

Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 1.1.2023

Regelmäßig passt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Beträge für den Eigenverbrauch an. Damit trägt das Finanzamt den tatsächlich steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung. Mit dem BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2022 wurden die Werte für das Jahr 2023 bekanntgegeben. Diese Werte können Sie pauschal jeden Monat buchen, ohne Diskussionen über Ihre Privatverbräuche mit dem Finanzamt führen zu müssen.

Welche Besonderheiten müssen Sie beachten?

Ihre Sachentnahmen unterliegen der Umsatzsteuer. Durch Corona wurden die Umsatzsteuersätze für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 % gesenkt. Ausgenommen davon sind Getränke.  Das heißt, wenn Sie selbst Restaurantbesitzer sind, dann dürfen Sie Ihren Pauschalbetrag für warmes Essen von 2.919 € für das Jahr 2023 mit dem Umsatzsteuersatz mit 7 % verbuchen. Dazu kommt dann noch ein Pauschalbetrag in Höhe von 550 € für Ihre Getränke. Diesen Wert verbuchen Sie mit dem Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 %.

Was sind Sachentnahmen?

Wenn Sie Bäcker, Metzger, Gastwirt, Konditor, Einzelhändler sind, geht das Finanzamt davon aus, dass Sie Ihren Privatverbrauch aus Ihrem Unternehmen entnehmen. Und das müssen Sie als Umsatzerlös gegenüber sich selber incl. Umsatzsteuer verbuchen. Nun können Sie entweder Ihre Sachentnahmen alle einzeln auflisten oder Sie machen es sich einfacher und buchen jeden Monat pauschal den vom Finanzamt festgelegten Wert. Dabei beinhaltet das BMF-Schreiben eine Tabelle mit Werten für die verschiedenen Berufsgruppen, die diese Entnahmen buchen müssen.

Und Kontolino! hilft Ihnen dabei?

Kontolino! wäre nicht Ihr Freund, wenn es für die Verbuchung von Eigenverbrauch bzw. Sachentnahmen nicht vorgefertigte Buchungsmuster in unserem Buchungsmuster gäbe.  Einfach im Eingabefeld für  den Buchungstext das Stichwort, z.B. „Sachent“, eingeben und die passende Buchungsvorlage auswählen – Kontolino! füllt den Buchungssatz komplett aus, Sie müssen nur noch Datum und Betrag anpassen. Einfacher geht es kaum.

Sie wollen Wissen, auf welchen Konten die Pauschbeträge gebucht werden?

Dann lesen Sie in unserem Kontierungslexikon auf der Seite „Pauschalbeträge für Sachentnahmen verbuchen„. Dort finden Sie die Hintergründe der Pauschbeträge ausführlich erklärt und natürlich auch auf welchen Konten genau gebucht werden muss.

Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 1.1.2022

Regelmäßig passt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Beträge für den Eigenverbrauch an. Damit trägt das Finanzamt den tatsächlich steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung. Mit dem BMF-Schreiben vom 20. Januar 2022 wurden die Werte für das Jahr 2022 bekanntgegeben. Diese Werte können Sie pauschal jeden Monat buchen, ohne Diskussionen über Ihre Privatverbräuche mit dem Finanzamt führen zu müssen.

Welche Besonderheiten müssen Sie beachten?

Ihre Sachentnahmen unterliegen der Umsatzsteuer. Durch Corona wurden die Umsatzsteuersätze für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 % gesenkt. Ausgenommen davon sind Getränke.  Das heißt, wenn Sie selbst Restaurantbesitzer sind, dann dürfen Sie Ihren Pauschalbetrag für warmes Essen von 2.646 € für das Jahr 2022 mit dem Umsatzsteuersatz mit 7 % verbuchen. Dazu kommt dann noch ein Pauschalbetrag in Höhe von 755 € für Ihre Getränke. Diesen Wert verbuchen Sie mit dem Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 %.

Was sind Sachentnahmen?

Wenn Sie Bäcker, Metzger, Gastwirt, Konditor, Einzelhändler sind, geht das Finanzamt davon aus, dass Sie Ihren Privatverbrauch aus Ihrem Unternehmen entnehmen. Und das müssen Sie als Umsatzerlös gegenüber sich selber incl. Umsatzsteuer verbuchen. Nun können Sie entweder Ihre Sachentnahmen alle einzeln auflisten oder Sie machen es sich einfacher und buchen jeden Monat pauschal den vom Finanzamt festgelegten Wert. Dabei beinhaltet das BMF-Schreiben eine Tabelle mit Werten für die verschiedenen Berufsgruppen, die diese Entnahmen buchen müssen.

Und Kontolino! hilft Ihnen dabei?

Kontolino! wäre nicht Ihr Freund, wenn es für die Verbuchung von Eigenverbrauch bzw. Sachentnahmen nicht vorgefertigte Buchungsmuster in unserem Buchungsmuster gäbe.  Einfach im Eingabefeld für  den Buchungstext das Stichwort, z.B. „Sachent“, eingeben und die passende Buchungsvorlage auswählen – Kontolino! füllt den Buchungssatz komplett aus, Sie müssen nur noch Datum und Betrag anpassen. Einfacher geht es kaum.

Sie wollen Wissen, auf welchen Konten die Pauschbeträge gebucht werden?

Dann lesen Sie in unserem Kontierungslexikon auf der Seite „Pauschalbeträge für Sachentnahmen verbuchen„. Dort finden Sie die Hintergründe der Pauschbeträge ausführlich erklärt und natürlich auch auf welchen Konten genau gebucht werden muss.

Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen ab 1.1.2021

Regelmäßig passt das Bundesministerim der Finanzen (BMF) die Beträge für den Eigenverbrauch an. Damit trägt das Finanzamt den tatsächlich steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung. Mit dem BMF-Schreiben vom 15. Juni 2021 wurden die Werte für das 1. und 2. Halbjahr 2021 bekanntgegeben. Diese Werte können Sie pauschal jeden Monat buchen, ohne Diskussionen über Ihre Privatverbräuche mit dem Finanzamt führen zu müssen.

Was sind Sachentnahmen?

Wenn Sie Bäcker, Metzger, Gastwirt, Konditor, Einzelhändler sind, geht das Finanzamt davon aus, dass Sie Ihren Privatverbrauch aus Ihrem Unternehmen entnehmen. Und das müssen Sie als Umsatzerlös gegenüber sich selber incl. Umsatzsteuer verbuchen. Nun können Sie entweder Ihre Sachentnahmen alle einzeln auflisten oder Sie machen es sich einfacher und buchen jeden Monat pauschal den vom Finanzamt festgelegten Wert. Dabei beinhaltet das BMF-Schreiben eine Tabelle mit Werten für die verschiedenen Berufsgruppen, die diese Entnahmen buchen müssen.

Und Kontolino! hilft mir dabei?

Kontolino! wäre nicht Ihr Freund, wenn es für die Verbuchung von Eigenverbrauch bzw. Sachentnahmen nicht vorgefertigte Buchungsmuster in unserem Buchungsmuster gäbe.  Einfach im Eingabefeld für  den Buchungstext das Stichwort, z.B. „Sachent“, eingeben und die passende Buchungsvorlage auswählen – Kontolino! füllt den Buchungssatz komplett aus, Sie müssen nur noch Datum und Betrag anpassen. Einfacher geht es kaum.

Sie wollen Wissen, auf welchen Konten die Pauschbeträge gebucht werden?

Dann lesen Sie in unserem Kontierungslexikon auf der Seite „Pauschalbeträge für Sachentnahmen verbuchen„. Dort finden Sie die Hintergründe der Pauschbeträge ausführlich erklärt udn natürlich auch auf welchen Konten genau gebucht werden muss.

Neue Pauschalen für Sachentnahmen 2021

Das Bundesfinanzministerium die neuen Pauschalen für Sachentnahmen (auch bekannt als unentgeltliche Wertabgaben) für den Eigenverbrauch in einzelnen Branchen veröffentlicht.

Der Fiskus geht – wohl nicht ganz grundlos – davon aus, dass Inhaber und Mitarbeiter von z.B. Bäckereien, Gaststätten, Metzgereien und ähnlichen Lebensmittelhändlern sich auch aus dem verkauften Sortiment bedienen, um den eigenen privaten Bedarf an Lebensmitteln zu decken.

Kein Entrinnen…

Die in dieser Aufstellung aufgeführten Pauschalbeträge sind mit dem Finanzamt nicht verhandelbar, also auch vegetarische Metzger (gibt es die?) müssen diese Pauschalbeträge als Sachentnahmen im Jahresabschluss ansetzen.

Dabei ist es unerheblich, ob die entnommene Ware ohnehin über Nacht verdorben wäre, sie einfach unverkäuflich war (es hat nicht geklappt, in der Bäckerei auch Tütensuppen anzubieten) oder sonstige Gründe aus Sicht des Steuerzahlers für eine niedriger anzusetzende Entnahme sprechen.

…aber auch Erleichterung in der Buchführung

Immerhin: diese Pauschalbeträge führen dazu, dass es in der Regel nicht notwendig ist, die Entnahme von 750g gemischtem Gulasch für den Eigenverbrauch zu verbuchen, ebenso wenig der Griff in den Kühlschrank mit der amerikanischen Koffeinbrause an einem heißen Sommernachmittag. Es muss lediglich am Monatsende ein 12tel des im verlinkten Dokument aufgeführten Pauschalbetrags als Sachentnahme verbucht werden.

Mehr Informationen zur Verbuchung von Sachentnahmen finden Sie in unserem Kontierungslexikon auf der Seite: Pauschalbeträge für Sachentnahmen verbuchen.

In Kontolino! verbuchen Sie diese Pauschalbeträge mit wenigen Mausklicks mit den Buchungsvorlagen

  • „Sachentnahmen durch den Unternehmer zum allgemeinen Steuersatz“ oder
  • „Sachentnahmen durch den Unternehmer zum reduzierten Steuersatz“

Tippen Sie im Textfeld Ihrer Buchung einfach den Suchbegriff „Sachentnahme“ ein, und Sie haben die Buchungsvorlage direkt vor sich.

Nutzen Sie unsere Excel-Vorlage und erstellen Sie Sich Ihren Eigenbeleg

Wie Sie wissen, gilt in der Buchhaltung der eiserne Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg. Und deshalb müssen Sie für manche Geschäftsfälle Eigenbelege erstellen. Darunter fällt auch die Buchung für Pauschalentnahmen für Sachentnahmen. Für Eigenbelege gibt es Pflichtangaben. Damit Sie keine Pflichtangabe vergessen, nutzen Sie doch einfach unsere Excel-Vorlage für den Eigenbeleg.

Neue Pauschbeträge für Eigenverbrauch ab 1.1.2020

Was sind denn Sachentnahmen bzw. was ist Eigenverbrauch?

Der Fiskus geht bei Bäckern, Metzgern, Lebensmittelhändlern, Kioskbetreibern, Gastwirten und ähnlichen Berufsgruppen davon aus, dass diese auch gerne mal die eigenen Produkte zum eigenen Verzehr heranziehen. Das ist auch völlig in Ordnung und im Lichte der aktuellen Diskussion um Lebensmittelverschwendung mehr als vernünftig. Schliesslich wäre es ja völliger Wahnsinn (und natürlich unrealistisch), einem Bäcker z.B. zu verbieten, abends übrig gebliebene Brötchen fürs Frühstück am nächsten Morgen mit nach Hause zu nehmen und selbst zu verspeisen.

Und warum interessiert das das Finanzamt?

Aber natürlich, und damit kommen wir jetzt zum Punkt, ist das ein steuerliches Thema: der Unternehmer zieht einen privaten Nutzen aus der Tatsache, dass er  im Regal Waren hat, die mit steuerlich als Betriebsuasgaben abgesetzten Rohstoffen, Werkzeugen, Löhnen etc. hergestellt oder eben eingekauft hat. Das ist also steuerlich als Privatentnahme angesehen, und die ist natürlich zu versteuern. Und damit es hier nicht ständig Diskussionen gibt, ob und wie viele Dosen Cola oder Pfund Kaffee Tante Emma in einem Jahr aus dem Regal genommen und selbst konsumiert hat, hat das BMF einen kleinen Katalog von Pauschbetrögen aufgestellt, der einfach pro Kopf in der Unternehmersfamilie anzusetzen ist. Es wird unterstellt bzw. angenommen, dass jeder Bäcker pro Jahr und Kopf einen gewissen Betrag an privatem Nutzen aus dem eigenen Geschäft zieht.

Mit BMF-Schreiben vom 2. Dezember 2019 gibt das Bundesfinanzminsterium nun bekannt, wie diese Beträge in 2020 aussehen müssen. Zudem sind in dem Schreiben auch Angaben dazu, wie die Pauschbeträge bei Familien anzusetzen sind (schliesslich isst ein Baby in der Unternehmersfamilie eher weniger Brötchen als der Herr Papa).

Jede Selbstständige oder Unternehmerin, die in einer der im BMF-Schreiben genannten Berufsgruppen tätig ist, muss also in der Buchhaltung diese Sachentnahmen als Privatentnahme verbuchen und entsprechend in der Steuererklärung ausweisen. Dabei ist natürlich auch das Thema Umsatzsteuer relevant, denn der Eigenverbrauch ist so anzusetzen, als wenn ein Kunde Mehrwertsteuer für das Brötchen oder das Boeuf Bourgignon bezahlt hätte.

Und Kontolino! hilft mir dabei?

Kontolino! wäre nicht Dein Freund, wenn es für die Verbuchung von Eigenverbrauch bzw. Sachentnahmen nicht vorgefertigte Buchungsmuster in unserem Buchungsmuster gäbe.  Einfach Im Eingabefeld für  den Buchungstext das Stichwort, z.B. „Sachent“, eingeben und die passende Buchungsvorlage auswählen – Kontolino! füllt den Buchungssatz komplett aus, Sie müssen nur noch Datum und Betrag anpassen. Einfacher geht es kaum.